Coronavirus-Testverordnung

Bund will Bürgertests nur bis Ende Februar 2023 weiterfinanzieren

Berlin - 21.11.2022, 17:15 Uhr

Es kann erst einmal weitergetestet werden – voraussichtlich zu etwas anderen Bedingungen. (Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)

Es kann erst einmal weitergetestet werden – voraussichtlich zu etwas anderen Bedingungen. (Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)


Spätestens am kommenden Freitag muss das Bundesgesundheitsministerium die neue Coronavirus-Testverordnung im Bundesanzeiger veröffentlichen, damit es keine „Test-Lücke“ gibt. Wie jetzt aus Ministeriumskreisen zu hören ist, sollen die Coronatests vorerst nur bis Ende Februar 2023 finanziert werden. Zuletzt war angedacht, die Testansprüche bis Karfreitag 2023 bestehen zu lassen.

Vergangene Woche wurde ein Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung der Coronavirus-Testverordnung publik, zu dem die betroffenen Verbände bis vergangenen Freitagmittag Stellung nehmen konnten. Ob die beispielsweise von der ABDA eingebrachten Anregungen aufgegriffen werden, ist allerdings noch fraglich. Offenbar ist schon der Bundesfinanzminister mit der Vorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium nicht einverstanden gewesen. Diese sah vor, dass die Ansprüche auf die in der Verordnung geregelten Tests, auch die Bürgertests, bis zum 7. April 2023 verlängert werden sollen – besagter Karfreitag ist mittlerweile für zahlreiche pandemiebedingte Regelungen ein Stichtag. Im Übrigen sollte die Verordnung erst Ende 2024 auslaufen, um die Abrechnungen noch sicher abwickeln zu können.

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Am heutigen Montag ist aber aus Ministeriumkreisen zu hören, dass die Verordnung nun erst einmal nur bis Ende Februar 2023 verlängert werden soll – darauf habe man sich mit dem Finanzminister geeinigt. Wie es dann weitergehen soll, wird sich zeigen. Unklar ist, ob die verkürzte Verlängerung nur für Testansprüche oder für die Verordnung im Ganzen gelten soll – die Abrechnung wird realistischerweise auf jeden Fall für einen längeren Folgezeitraum rechtssicher möglich sein müssen.

Bürgertests mit Eigenbeteiligung von drei Euro sollen gestrichen werden

Auch bei den Ansprüchen selbst soll sich nach den jüngsten Informationen etwas ändern. Insbesondere sollen solche Bürgertests, die derzeit eine Eigenbeteiligung von drei Euro vorsehen, gestrichen werden. Diese seien wenig angenommen worden – tatsächlich dürfte für viele der Selbsttest günstiger sein als der offizielle Drei-Euro-Test. Bestehen bleiben solle dagegen die kostenlosen Bürgertests zum Beispiel zur Freitestung nach Isolation oder für Menschen, die Personen in Krankenhäuser oder Pflegeheimen besuchen wollen.

Wie die Änderungen in der Testverordnung genau aussehen werden, wird erst klar sein, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Dies wird spätestens am Freitag, dem 25. November der Fall sein, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.

Das BMG plant überdies eine weitere Verlängerung der Impfverordnung, die derzeit zum Jahreswechsel auslaufen soll. Allerdings soll es hier die grundlegende Änderung geben, dass die Impfungen ab 1. Januar 2023 routinemäßig in den Arztpraxen und Apotheken stattfinden sollen – die Impfzentren sollen ab dem nächsten Jahr nicht mehr vom Bund mitfinanziert werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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