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Zukunftspakt Apotheke
Bundeskartellamt erlaubt Burda den Einstieg bei IhreApotheken.de
Vor einem Monat wurde bekannt, dass der Medienkonzern Hubert Burda Media von der Noweda 35 Prozent der Anteile von IhreApotheken.de erwerben will. Jetzt hat das Bundeskartellamt die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens freigegeben – es hegt keine rechtlichen Bedenken gegen den Zusammenschluss.
Die Apothekergenossenschaft Noweda und das Medienunternehmen Burda hatten vor fast vier Jahren den Zukunftspakt Apotheke gegründet. Burda unterstützte die Initiative für die Vor-Ort-Apotheken vor allem mit der Kundenzeitschrift „My Life“ sowie verschiedenen Digitalangeboten, darunter Netdoktor.de. Der Aufbau und die Weiterentwicklung der 2019 ins Leben gerufenen Apothekenplattform IhreApotheken.de (ia.de) war bislang Sache der Noweda. Um die finanzielle Ausstattung der Plattform durch die Mitgliedsunternehmen des Zukunftspakts Apotheke zu ermöglichen, wird IhreApotheken.de seit Oktober 2021 als eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) geführt. Noweda hielt dabei bisher 100 Prozent der Anteile. Doch nun kommt mit Burda ein zweiter Gesellschafter hinzu.
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Schon vor einem Monat hatten Noweda und Burda angekündigt, dass der Medienkonzern 35 Prozent der Anteile übernehmen werde. In einem geplanten Gemeinschaftsunternehmen wollte man noch näher zusammenrücken. Doch zu diesem Zeitpunkt stand das Vorhaben noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundeskartellamt.
Heute nun gab die Wettbewerbsbehörde bekannt, dass es die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Noweda Apothekengenossenschaft eG und den Burda Verlag GmbH fusionskontrollrechtlich freigegeben hat. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärt dazu in einer Pressemitteilung: „Wir haben keine Bedenken gegen den Einstieg von Burda bei Noweda. Das Vorhaben folgt dem Trend, Gesundheitsinformationen mit einer Apotheken-Bestellplattform zu verknüpfen, um umfassende digitale Gesundheitsplattformen zu entwickeln.“
Die Plattform IhreApotheken.de stehe mit weiteren Apotheken- und Gesundheitsplattformen in intensivem Wettbewerb, sagt Mundt weiter – zum Beispiel mit reinen Versandapotheken oder mit gesund.de von Phoenix und Noventi. Nach wie vor seien die Apotheken im Noweda-Verbund frei darin zu wählen, welche Plattformen sie nutzen wollen. „Es kommt gerade in dieser frühen Marktphase darauf an, die parallele Nutzung und den Wechsel zwischen Plattformen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Apotheken zu ermöglichen“, so der Kartellamts-Chef.
In der Pressemitteilung des Bundeskartellamts heißt es aber auch: „Für eine abschließende kartellrechtliche Bewertung dieser und anderer Apotheken- und Gesundheitsplattformen ist es zu früh. Das hängt auch von der zukünftigen Ausgestaltung und dem tatsächlichen Betrieb der Plattformen ab.“
2 Kommentare
Hellsehender Fehlerteufel ?
von Anke Vöcking am 10.08.2022 um 18:31 Uhr
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AW: Hellsehender Fehlerteufel
von Christina Müller am 10.08.2022 um 18:56 Uhr
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