Wer kann sich von der Zuzahlung befreien lassen?
Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2004 müssen alle volljährigen Patientinnen und Patienten eine Zuzahlung von 10 Prozent der Gesamtkosten (höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro) leisten, wenn sie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel verordnet bekommen. Auch für stationäre Krankenhausbehandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel gibt es solche Zuzahlungen. Nach Erreichen der Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens können sich Versicherte aber von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei 1 Prozent des Einkommens. Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Zuweilen ist dies auch schon zu Jahresbeginn möglich, wenn sich absehen lässt, dass die Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht wird. Kinder und Jugendliche sind dagegen grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit.
Quelle: ABDA
11 Kommentare
Der falsche Klassiker mit Lerneffekt
von Thomas Eper am 15.07.2022 um 12:24 Uhr
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Befreiungen
von Karl Friedrich Müller am 15.07.2022 um 9:51 Uhr
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AW: Befreiungen
von Karl Friedrich Müller am 15.07.2022 um 9:56 Uhr
AW: Befreiungen
von Karl Friedrich Müller am 15.07.2022 um 10:08 Uhr
Zuzahlungsstatus
von Rita Längert am 15.07.2022 um 8:42 Uhr
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AW: Zuzahlungsstatus
von Christina Müller am 15.07.2022 um 13:17 Uhr
Wie funktioniert die Korrektur technisch gesehen?
von Andreas Grünebaum am 14.07.2022 um 20:29 Uhr
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AW: Wie funktioniert die Korrektur technisch
von Christina Müller am 15.07.2022 um 13:18 Uhr
Korrektur des Zuzahlungsstatus
von Monika Prinz am 14.07.2022 um 19:00 Uhr
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AW: Korrektur des Zuzahlungsstatus
von Felix Maertin am 14.07.2022 um 20:22 Uhr
AW: Korrektur des Zuzahlungsstatus
von Christina Müller am 15.07.2022 um 13:21 Uhr
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