Anspruch und Qualifikation
Was passiert mit dem ausgefüllten Informationsbogen?
Das Original wird der/dem Versicherten mitgegeben. Eine Kopie wird gemeinsam neben der unterschriebenen Vereinbarung und der Quittierung der Dienstleistung in der Apotheke aufbewahrt.
Wer hat Anspruch darauf?
Patient:innen mit nach Selbstauskunft diagnostiziertem Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums mit folgendem ATC- Code:
- C02 (Clonidin, Moxinidin, Doxazosin)
- C03 (Diuretika)
- C07 (Betablocker)
- C08 (Claciumkanalblocker)
- C09: (ACE-Hemmer, Sartane)
Die Therapie muss vor mindestens zwei Wochen begonnen sein.
Die letzte abgerechnete Blutdruckmessung in der Apotheke muss mindestens 12 Monate zurückliegen; Ausnahme: bei Umstellung der antihypertensiven Therapie besteht erneut ein Anspruch mindestens zwei Wochen nach Einlösen der Verordnung über die neuen Arzneimittel
Wer kann die Dienstleitung erbringen?
Pharmazeutisches Personal ist zur Durchführung berechtigt, es bedarf keiner Zusatzqualifikation.
Was gibt es für organisatorische Voraussetzungen?
Die BAK empfiehlt die Messung und die anschließende Beratung in einem geeigneten Raum beziehungsweise einem abgeschirmten Bereich, der eine vertrauliche Beratung ermöglicht.
Es wird zudem empfohlen, Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe im Apothekenteam festzulegen, dazu gehört beispielsweise die Ansprache bei der Rezepteinlösung.
Als Zeitbedarf werden 15 Minuten veranschlagt, es empfiehlt sich daher bei Terminvergabe Stoßzeiten zu vermeiden.
Folgende Materialien werden benötigt: Validiertes Blutdruckmessgerät (Empfehlung: vollautomatisierte Dreifachmessung), Maßband, geeignete Manschetten für unterschiedliche Oberarm- und Handgelenksgrößen, gegebenenfalls Taschenrechner
1 Kommentar
Blutdruckmessen
von Constanze Schäfer am 22.06.2022 um 19:37 Uhr
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