Verstoß gegen den Pressekodex?

Apotheker kritisiert „Kontraste“-Beitrag zur Homöopathie

Berlin - 08.06.2022, 09:15 Uhr

Wirklich gefährlich? Ein Apotheker nimmt den Kontraste-Beitrag zu Homöopathie auseinander. (s / Foto: janvier/AdobeStock)

Wirklich gefährlich? Ein Apotheker nimmt den Kontraste-Beitrag zu Homöopathie auseinander. (s / Foto: janvier/AdobeStock)


Im Mai veröffentlichte das Politmagazin „Kontraste“ einen Beitrag, in dem es den Verkauf von Globuli und Co. in den Offizinen hierzulande kritisch hinterfragte. Dabei schoss die Redaktion jedoch über das Ziel hinaus, meint ein Apotheker aus Westfalen-Lippe. In einem Brief an den SWR-Intendanten Gniffke legt er dar, weshalb der Beitrag aus seiner Sicht schlecht recherchiert ist und mit seriöser Information nur noch wenig zu tun hat.

Die Homöopathie kam nicht gut weg im „Kontraste“-Beitrag vom 19. Mai dieses Jahres. Und auch das Bild, das die Fernsehsendung von der Apothekerschaft zeichnete, darf wohl als zweifelhaft beschrieben werden: Bereichern sich die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten auf Kosten der Gesundheit ihrer Kundinnen und Kunden, denen oftmals nicht bewusst ist, dass für diese Arzneimittelgruppe ein Wirksamkeitsbeleg über den Placeboeffekt hinaus bisher nicht erbracht ist? Und verstoßen sie gegen ihre Berufsordnung, wenn sie im Beratungsgespräch nicht jeden explizit darauf hinweisen?

Ein Apotheker aus Westfalen-Lippe will diesen aus seiner Sicht tendenziösen Beitrag nicht auf sich und seinem Berufsstand sitzen lassen. In einem ausführlichen Brief an den SWR-Intendanten Kai Gniffke erläutert er, weshalb das Politmagazin in seinen Augen in seiner Kritik an der Homöopathie und der Rolle der Apotheker:innen über das Ziel hinaus schießt.

Zum einen werde die Gefährlichkeit dieser Produktgruppe überspitzt dargestellt. Der „Kontraste“-Beitrag zieht als Beispiel die Brustkrebspatientin Anita B. heran, die sich statt einer schulmedizinischen Behandlung für die Homöopathie entschied und letztlich starb, obwohl eine Operation und eventuell eine medikamentöse Nachbehandlung laut einem Gutachter eine reelle Chance auf Heilung versprochen hätten. Dieser Gebrauch ist aber nicht bestimmungsgemäß, betont der Apotheker in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Es gelte, zwischen Alternativ- und Komplementärmedizin zu unterscheiden, wie es auch in den apothekerlichen Weiterbildungen gelehrt werde – als „Add-on“ hätte der Einsatz wohl kaum geschadet. Ursächlich für den Tod der Patientin sei das Unterlassen einer wirksamen Therapie und nicht der Gebrauch von Homöopathika. „Der Fall illustriert also weniger die ‚Gefährlichkeit der Homöopathie‘ per se, sondern eher die Gefährlichkeit eines nicht be­stimmungs­gemäßen Einsatzes, in diesem Fall als Alternativ-Medizin.“

Ist Homöopathie gefährlich?

Die pauschale Behauptung, Homöopathie bei schweren Erkrankungen zu empfeh­len, sei ge­fährlich, werde im Beitrag schlecht bis gar nicht begründet, meint der Apotheker, der selbst Fachapotheker für Arzneimittelinformation ist und die Bereichsweiterbildung „Homöopathie und Naturheilverfahren“ abgeschlossen hat. „Persönlich halte ich sie im Ge­gen­­teil sogar für inhaltlich unzutreffend und unangemessen sensationell dargestellt, weil die weit verbreitete komplementärmedizinische Empfehlung homöopathischer Mittel unzu­reichend von einem nicht bestimmungsgemäßen Einsatz Einzelner (!) als Alternativ-Medi­zin abgegrenzt wird. Deren zum Teil sogar strafrechtlich verfolgte Verfehlungen mit dem Umgang der übrigen ApothekerInnen gleichzusetzen, erscheint mir im Übrigen in etwa so fair, wie alle Auto­fahrer für die Unfallfolgen eines einzelnen Geisterfahrers verantwortlich zu machen.“

Müssen Apotheker auf mangelnde Evidenz hinweisen?

Als besonders schwerwiegend habe der Kollege darüber hinaus den Vorwurf empfunden, Apotheker:innen verstießen gegen ihre Berufsordnung, wenn sie nicht in jedem Beratungsgespräch zu homöopathischen Präparaten auf die mangelnde Evidenz bezüglich der Wirksamkeit hinweisen.


Ein Rechercheergebnis: Immer wieder klären Apotheker ihre Kunden nicht wissenschaftlich auf. Aus Glaubensgründen, oder um mehr Umsatz zu machen. Das steht im Widerspruch zur Berufsordnung."

„Kontraste“-Beitrag: „Gefährliche Homöopathie und die Rolle der Apotheker“ vom 19. Mai 2022


Weil ihn diese Vorwürfe „tatsächlich erschreckt haben, habe ich sie rechtlich beurteilen lassen“, schreibt der Apotheker. „Die Antwort fällt in ‚Juristendeutsch‘ formuliert zwar vorsichtig, aber eindeutig aus: ‚.., dass die in dem Beitrag getroffenen Aussagen einer vertieften juri­stischen Überprüfung nicht gänzlich standhalten bzw. nicht hinreichend genug diffe­ren­zieren‘.“ Im Beitrag werde zudem ein Beratungsgespräch, bei dem für ein homöopathisches Präparat eine Indikation genannt wird, als Beleg für einen Verstoß gegen das Werbeverbot gemäß Heilmittelwerbegesetz prä­sentiert – die „Gleichsetzung von Beratungsgesprächen mit Werbung wird aus juristischer Sicht jedoch als kaum haltbar eingeschätzt“, heißt es in dem Brief.

Auch der angebliche Verstoß gegen die Berufsordnung, wenn Apotheker:innen nicht in jedem Gespräch auf die fehlende wissenschaftliche Evidenz hinweisen, sei juristisch nicht haltbar. „Ein solcher Hinweis kann für ApothekerInnen im Beratungsgespräch zwar geboten sein, falls etwa ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit des Patienten besteht, zum Beispiel wenn ein Einsatz als Alternativmedizin beabsichtigt wird, statt einer me­dizinisch indizier­ten, wissen­schaftlich besser hin­sichtlich des Nutzen-Risiko-Ver­hältnisses be­legten Therapie. Keinesfalls aber wäre es sinnvoll, prak­tisch um­setzbar oder in der Berufsordnung oder an anderer Stelle gefor­dert, dass Apo­theker eine verpflichtende Bewer­tung der verfüg­baren wissen­schaftlichen Evidenz in jede Beratung einschließen müssen. Und das gilt nicht nur für homöopathische Arznei­mittel – wer sich mit evidenzbasierter Me­dizin ein wenig auskennt, dem sind die Grenzen der Ver­fügbarkeit qualitativ hochwertiger Stu­dien für eine Vielzahl auch nicht homöopathischer Arzneimittel bewusst.“

„Kontraste“ verfehlt eigenen Anspruch

Dem eigenen Anspruch an sorgfältige Recherche und seriöse Information werde der „Kontraste“-Beitrag jedenfalls nicht gerecht, findet der Apotheker. „Mir ist bewusst, dass im Journalismus das Konzept der Aufmerksamkeitsökonomie eine zunehmend größere Rolle spielen mag“, schreibt er. Doch der freiwillige Pressekodex setze den Mitteln Grenzen, wie diese Aufmerksamkeit erregt werden darf. In Ziffer 14 heißt es etwa: „Bei Berichten über medizinische Themen ist eine un­angemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. (…)“ Diese Vorgabe sieht der Pharmazeut verletzt.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Bestimmungsgemäßer Gebrauch

von Stephan am 13.06.2022 um 15:55 Uhr

Der Gebrauch eines homöopathischen Arzneimittels "statt einer schulmedizinischen Behandlung" sei "nicht bestimmungsgemäß"? Ist das Ablehnen der "Schulmedizin" und das Abraten, ja sogar Verbieten schulmedizinischer Behandlungen nicht einer der Grundpfeiler der Homöopathie? Homöopathie wird IMMER "statt einer schulmedizinischen Behandlung" angewendet, und das macht sie gefährlich!

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AW: Bestimmungsgemäßer Gebrauch

von Christian Fehske am 26.06.2022 um 14:27 Uhr

Danke für den Kommentar - ein weit verbreitetes Missverständnis, sowohl bei Patienten und auch Apothekern. Aus genau diesem Grund halte ich Fort- und Weiterbildungen zu bestimmungsgemäßem Gebrauch homöopathischer Arzneimittel für enorm wichtig - weil dieser in vielen Fällen "add on" zur Schulmedizin (also als Komplementär-Medizin) erfolgen muss, um bestimmungsgemäß zu sein. Nicht in allen Fällen - aber wenn es so einfach wäre, bräuchte es auch keine qualifizierte Beratung / Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel.

AW: AW: Bestimmungsgemäßer Gebrauch

von Stephan am 27.06.2022 um 14:53 Uhr

@Christian Fehske: 100 Prozent aller Homöopathen, die ich kenne, halten "Schulmedizin" für Teufelszeug. NIEMALS würden die Homöopathie als 'add on' zur "Schulmedizin" betrachten.

Das Ablehnen der Schulmedizin IST aus Sicht der Homöopathen der 'bestimmungsgemäße Gebrauch' der Homöopathie, die ja nicht umsonst von Hahnemann abfällig als "Allopathie" bezeichnet wurde.

ja

von Karl Friedrich Müller am 08.06.2022 um 12:22 Uhr

stimme voll zu. Der Bericht hat mich auch geärgert, war einseitig und polemisch darauf ausgerichtet, Apotheken in schlechtem Licht dastehen zu lassen. Die Homöopathie war nur Mittel zum Zweck. Darum ging es nicht wirklich.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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