Pharmazeutische Dienstleistungen

Was wäre, wenn der GKV-Spitzenverband gegen den Schiedsspruch klagt?

Berlin - 24.05.2022, 12:15 Uhr

Es ist bisher ein theoretisches Gedankenspiel: Aber was könnte passieren, wenn der GKV-Spitzenverband gegen den Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen klagt? (c / Foto: IMAGO / Fotostand)

Es ist bisher ein theoretisches Gedankenspiel: Aber was könnte passieren, wenn der GKV-Spitzenverband gegen den Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen klagt? (c / Foto: IMAGO / Fotostand)


Gericht kann Schiedsstellenentscheidung nur eingeschränkt prüfen

Rein theoretisch könnten die Dienstleistungen also verzögert werden. Wichtig ist aber: Der Entscheidungsspielraum der Schiedsstelle ist groß – und das Gericht kann ihn nur eingeschränkt überprüfen, das gilt nicht zuletzt für Preisfestsetzungen. Die Richter:innen prüfen, ob die Schiedsstelle den ihr eingeräumten Gestaltungsspielraum eingehalten hat. Kommen sie tatsächlich zum Ergebnis, dass der Schiedsspruch fehlerhaft ist, können sie ihn ganz oder teilweise aufheben – die Schiedsstelle hat dann nach ihren Vorgaben neu zu entscheiden. Eine eigene inhaltliche Entscheidung trifft das Gericht dagegen nicht. Es könnte also passieren, dass die Schiedsstelle zum Beispiel den Preis einer oder mehrerer Dienstleistungen anpassen müsste – dabei könnte sie auch eine Rückwirkung ausschließen.

Es ist aber auch nicht unwahrscheinlich, dass das Gericht einen Vergleich herbeiführen kann – so wie bei Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie geschehen. Dann liegt es in der Hand des DAV, dafür zu sorgen, dass es die Apotheken nicht rückwirkend belastet werden. 

Auch wenn sich also ein gewisses Restrisiko nicht ausschließen lässt, sollten die Apothekerinnen nichts zu Schlimmes befürchten, wenn der Schiedsspruch nochmals geändert werden müsste. Die Schiedsstelle kennt die Lage und es ist anzunehmen, dass sich bei einer Nachjustierung die Konsequenzen für Apotheken, zumal die vergütungsbezogenen, in Grenzen halten werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Pharmazeutische Dienstleistungen

GKV-Spitzenverband klagt gegen Schiedsspruch

Landessozialgericht wird im Oktober sein Urteil über den Hilfstaxen-Schiedsspruch fällen

Hilfstaxe: DAV zieht Eilantrag zurück

Pharmazeutische Dienstleistungen

GKV-SV muss Klage bis September begründen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.