Präqualifizierung extrem (Teil 3)

Schrödingers Beratungsecke – der hermetisch abgeriegelte Beratungsraum

Bonn - 20.05.2022, 07:00 Uhr

Wann ist eine Tür eine Tür? Die Präqualifizierungsstellen haben da offenbar ihre ganz eigene Auffassung. (Bild: AdobeStock / NeoLeo)

Wann ist eine Tür eine Tür? Die Präqualifizierungsstellen haben da offenbar ihre ganz eigene Auffassung. (Bild: AdobeStock / NeoLeo)


Alle fünf Jahre grüßt das Präqualifizierungsverfahren. Doch es grüßt nicht bloß. Es hat auch die besondere Fähigkeit aufzudecken, dass langjährig bestehende Räumlichkeiten und Ausstattungen plötzlich völlig ungeeignet für die Abgabe von Hilfsmitteln sind. Und das ganz ohne, dass die Apotheke oder die Kundschaft dies überhaupt mitbekommen hätten. Im dritten Teil unserer Serie befassen wir uns mit den Tücken der Türen.

Während die Online-Fassung des Duden lediglich zwei Vorschläge zur Bedeutung des Wortes „Tür“ macht, dürften sich im Laufe der Jahre aus Sicht der verschiedenen Präqualifizierungsstellen noch einige anderslautende Definitionen ergeben haben. Schließlich werden immer wieder verschiedene „Vorrichtungen in Form einer in Scharnieren hängenden, meist rechteckigen Platte zum Verschließen eines Durchgangs, eines Einstiegs o.Ä.“ [1] als unzureichend für die Abgrenzung des für manche Versorgungsbereiche vorgeschriebenen Beratungsraums beanstandet.

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Dass eine Tür nicht tatsächlich auch eine Tür aus Sicht der Präqualifizierungsstelle sein muss, erlebte eine Filialleiterin aus dem Südwesten Deutschlands. Noch im Jahr 2020 wurde der Beratungsraum, inklusive seiner Falttür aus Holz, ohne Beanstandungen innerhalb eines Audits durch die Präqualifizierungsstelle akzeptiert. Die Falttür wurde in diesem Verfahren nicht thematisiert.

Zur optischen und akustischen Abgrenzung nicht geeignet

Ganz anders kam es jedoch bei der Re-Präqualifizierung im darauffolgenden Jahr. Die bereits seit 2007 vorhandene und seitdem unveränderte Falttür sollte plötzlich nicht mehr dazu geeignet sein, eine optische und akustische Abgrenzung des Beratungsraums sicherzustellen. In der Antwort der Präqualifizierungsstelle auf die eingereichten Unterlagen (das Schreiben liegt der Redaktion auszugsweise vor) werden sowohl der Fotonachweis der Sitzmöglichkeit als auch der des Spiegels als unzureichend bewertet.

Die Fotodokumentation, welche der DAZ ebenfalls vorliegt und aus vier Bildern besteht, zeigt den Beratungsraum einmal mit halb geschlossener und einmal mit vollständig geöffneter Tür von außen. Auf diesen Bildern sind die zwei Seitenwände des Raums sowie seine Rückwand mit vollständig abgeklebtem Fenster deutlich zu erkennen. Auch der Beratungstisch mit Sitzgelegenheiten ist zu sehen, ebenso wie der Boden. Und ganz vorne im Bild natürlich auch unsere Protagonistin: Die Falttür. Diese erstreckt sich vertikal über die gesamte Länge der Türöffnung. Anhand ihrer Faltungen lässt sich außerdem gut abschätzen, dass sie groß genug sein wird, um auch horizontal die Türöffnung vollständig zu verschließen.

Raum vom Boden bis zur Decke abgeschlossen?

Dass die Tür bündig mit dem Boden abschließt, ist zusätzlich auf dem dritten Fotonachweis zu erkennen. Das vierte Bild, welches den Beratungstisch im Raum mit den vorhandenen Stühlen und auch den Spiegel zeigt, vervollständigt zuletzt die Darstellung der Raumeinheit. Einzig die Decke des Raums wurde nicht fotografisch nachgewiesen, diese scheint jedoch nicht der Stein des Anstoßes für die Beanstandung gewesen zu sein. Als Grund für die vermeintlich unzureichenden Fotonachweise gibt die Präqualifizierungsstelle in ihrem Schreiben nämlich an, dass „nicht ausreichend nachgewiesen [wurde], dass der Beratungsraum akustisch und optisch abgegrenzt“ sei. Im Fall des Fotos der Sitzmöglichkeit wurde weiterhin ausgeführt, dass eine Falttür nicht akzeptiert werden könne. Ferner sei auf dem Fotonachweis nicht ersichtlich, dass es sich um einen geschlossenen Raum handele, welcher „von Boden bis zur Decke abgeschlossen ist“.

Und täglich grüßt das Murmeltier

Es folgte ein zeit- und nervenraubendes Hin und Her zwischen Apothekerin und Präqualifizierungsstelle. Nicht nur die Beanstandungen als solche gestalteten den Prozess schwierig. Seitens der Präqualifizierungsstelle änderte sich immer wieder das zuständige Personal. Dieses stellte der Apothekerin die immerzu gleichen Rückfragen, die sie den zuvor Zuständigen bereits beantwortet hatte. Unter anderem musste sie mehrfach den Apotheken-Grundriss erklären, da das Personal der Präqualifizierungsstelle diesen anscheinend nicht verstand.

Hinsichtlich des Beratungsraums sei der Apothekerin schließlich gesagt worden, dass dieser aufgrund der Falttür nicht „schalldicht“ genug sei. Eine schriftliche Erklärung, wieso plötzlich ein Schallschutz gefordert und die schon immer ausreichende Falttür nun plötzlich nicht mehr akzeptabel sei, erhielt sie jedoch nie. Um ihre Kundschaft weiterhin mit Hilfsmitteln versorgen zu können, gaben die Filialleiterin und der Apothekeninhaber schließlich dennoch nach. Der Einbau einer Tür ohne Faltungen macht nun die Hilfsmittelversorgung dieser Apotheke noch unwirtschaftlicher, als sie ohnehin schon war.

Die Regelungsgrundlage

Für viele Versorgungsbereiche des Kriterienkatalogs zu den Empfehlungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch V schreibt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) vor, dass ein „akustisch und optisch abgegrenzter Bereich/Raum zur Beratung und Anpassung mit Liege“ oder „mit Sitzgelegenheit“ vorhanden sein muss [3]. Einige der unter diese Vorschrift fallenden Hilfsmittel werden gängigerweise auch von Apotheken beliefert, wie beispielsweise Bandagen als Fertigprodukte (Versorgungsbereiche 05A5, 05B5 und 05C). Daher müssen Apotheken entsprechende Räumlichkeiten im Zuge der Präqualifizierung nachweisen.

Was tatsächlich gefordert wird, kann dabei jedoch recht unterschiedlich ausfallen. Weder der Kriterienkatalog noch die diesem zugrundeliegenden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands führen nämlich aus, wie diese vage formulierten Forderungen praktisch umzusetzen sind. [3, 4] Leider gehen auch die „Häufig gestellten Fragen“ zu den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands auf dessen Homepage nicht auf die Thematik ein [5]. Ob ein Bereich akustisch und optisch von anderen Örtlichkeiten abgegrenzt ist, wird daher zur Auslegungsfrage.

Die Pressestelle des GKV-Spitzenverbands erklärt diesbezüglich auf Anfrage, dass die konkrete Ausgestaltung des Präqualifizierungsverfahrens von der DAkkS zu regeln sei. Der Verband begründet dies mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung im Jahr 2017. Durch dieses Gesetz unterliege die Verfahrensgestaltung der Präqualifizierung nun dem Zertifizierungs- und Akkreditierungssystem, also der DAkkS. Ferner sei es nicht sinnvoll, konkretere Vorgaben zu den Räumlichkeiten zu machen. Der eigentliche Zweck der Regelung sei es, die Intimsphäre der Versicherten zu wahren. Wie dies im Einzelnen sichergestellt wird, hänge von den jeweiligen räumlichen Bedingungen ab.

Rätselraten in Bayern

Ein Kollege aus Bayern erlebte eine ähnliche Odyssee. Nach dem Bezug der Räumlichkeiten im Jahr 2014 wurde seine Apotheke zweimal erfolgreich präqualifiziert. Übrigens ebenfalls mit Problemen beim Verständnis der vermeintlich ungenauen Raumpläne, welche durch einen Architekten angefertigt wurden. Türen waren zu diesem Zeitpunkt hingegen noch kein Thema für die beteiligte Präqualifizierungsstelle, die Agentur für Präqualifizierung (AfP).

Audit „unvollständig“ abgeschlossen

Als diese allerdings zum Jahresbeginn 2020 ein Audit der Apotheke anstieß, nahm das Unheil seinen Lauf. Nach dreimonatiger Bearbeitungszeit seiner Unterlagen durch die AfP erhielt der Apotheker die Rückmeldung, dass das Audit „unvollständig“ abgeschlossen worden sei. Was aber genau fehlen sollte, wurde ihm nicht mitgeteilt. Er erhielt lediglich eine E-Mail mit einem Standardtext, der über die verschiedenen Möglichkeiten zur Nachreichung fehlender Unterlagen informiert und davor warnt, dass bei Fristablauf die Präqualifizierung eingeschränkt werde. Im Onlineportal der AfP fand er zusätzlich den Hinweis, dass die optische oder akustische Abtrennung des Beratungsraumes nicht ausreiche. Wieso die AfP zu dieser Einschätzung kam und was genau es zu ändern galt, sei jedoch auch dort nirgends erwähnt worden.

Daraufhin reichte er noch am selben Tag neue Bilder des Beratungsraums ein. Doch auch dies brachte nicht den gewünschten Erfolg. Stattdessen erhielt er denselben Standardtext und dasselbe Ergebnis: „unvollständig“. Um doch noch an Informationen zu gelangen, griff der zunehmend ratlose Apothekenleiter daraufhin mehrfach zum Telefon. Da der Telefonanschluss der AfP allerdings immerzu besetzt war, reichte er die ursprünglichen Antragsunterlagen erneut ein und erntete eine weitere Runde an Standardantworten. Daher probierte es der Apotheker es als nächstes per E-Mail. Neben der AfP kontaktierte er nun auch deren Beschwerdestelle. Schließlich wusste er auch jetzt, sieben Monate nach Beginn des Audits, noch immer nicht, worin das vermeintliche Problem bestehen sollte. Doch auch diese Kontaktversuche blieben erfolglos.

Übeltäter Griffloch

Erst nach erneuten Versuchen, telefonisch jemanden zu erreichen, erhielt der Kollege endlich die ersehnte Auskunft: Die Tür des Beratungsraums sei der Übeltäter. Diese sei nämlich nicht vollständig blickdicht. Immerhin verfüge die seit 2014 ihren Dienst verrichtende Milchglas-Schiebetüre über eine Grifföffnung, durch welche ins Innere des Raums gespäht werden könnte. Dieser Sachverhalt hätte der AfP eigentlich bekannt sein müssen, immerhin reichte der Apotheker bei beiden vorherigen Präqualifizierungen entsprechende Fotodokumentationen ein, die auch das Griffloch deutlich erkennen ließen. Eine Auskunft, wieso dieses nun plötzlich nicht mehr zu akzeptieren sei, und wie das Problem möglichst pragmatisch behoben werden könnte, blieb die AfP ihm jedoch schuldig.

Blickdicht oder nicht?

So wandte er sich in dieser Sache schließlich an den zuständigen Apothekerverband. Und dieser konnte ihm bereits einen Tag später eine Antwort auf die quälende Frage nach dem „Warum?“ nennen. Laut Gespräch mit dem Leiter der AfP sei ein Witness-Audit durch die zuständige Zertifizierungsstelle, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), der Hintergrund. Dabei sei von der DAkkS bemängelt worden, dass „ein etwa ‚5-Mark-Stück‘ großes Loch in der Wand in ca. 2 m Höhe einen Einblick in den Beratungsraum zulässt“ [2].

Weiterhin habe der Leiter der AfP eingeräumt, dass manche Regelungen oder Beurteilungen schwer für Außenstehende nachvollziehbar seien. In diesem Falle sei es aber „ein Klacks“ [2] die Forderung, also den Verschluss des Lochs, umzusetzen. Dieser Einschätzung schließt sich der betroffene Apotheker grundsätzlich an. Allerdings mit der wichtigen Einschränkung, dass es leider überhaupt kein „Klacks“ war, das Griffloch als Quell des Problems zu identifizieren.

Klebeband wird zum PQ-Retter

Und so wurde schließlich, nach rund acht Monaten Verfahrensdauer, einer Vielzahl an unbeantworteten Telefonaten, Briefen und E-Mails, ein kleines Stück Klebeband (übrigens in Wirklichkeit auf Türklinkenhöhe von ca. 1,05 m) zum Retter der Präqualifizierung. Glücklicherweise ergaben sich in der Zwischenzeit keine Versorgungslücken, da die Fristen mehrmals verlängert wurden. Anderweitige Unterstützung bei der detektivischen Suche nach dem Übeltäter habe der Apothekenleiter allerdings vermisst.

Literatur:

[1] Bibliographisches Institut GmbH (2022). Tür, die, in: duden.de, https://www.duden.de/rechtschreibung/Tuer, letzter Zugriff am 10. Mai 2022.

[2] Auszug aus dem Antwortschreiben vom 8. September 2020 des bayerischen Apothekerverbands an den betroffenen Apotheker (Namen sowie die Apotheke sind der Redaktion bekannt).

[3] GKV-Spitzenverband (2021), Kriterienkatalog Empfehlungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V, in: gkv-spitzenverband.de, 30. August 2021, https://gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/ek_ab_01_januar_2022/HiMi_Kriterienkatalog_30.08.2021.pdf, letzter Zugriff am 17. Mai 2022.

[4] GKV-Spitzenverband (2021), Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln, in: gkv-spitzenverband.de, 30. August 2021, https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/ek_ab_01_januar_2022/HiMi_Empfehlungen_nach__126_SGB_V_30.08.2021_bf.pdf, letzter Zugriff am 18. Mai 2022.

[5] GKV-Spitzenverband (2022), Häufig gestellte Fragen Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V, in: gkv-spitzenverband.de, Februar 2022, https://gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp, letzter Zugriff am 17. Mai 2022.



Jessica Geller, Autorin, DAZ.online
redaktion@daz.online


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9 Kommentare

und auch das noch

von J.M.L. am 10.06.2022 um 9:18 Uhr

Ich kann auch noch eine Anekdote beisteuern: Re-Präqualifizierung vollständig abgeschlossen, einen Monat später bemerkt, dass ein Versorgungsbereich fehlt, bei welchem - wohlgemerkt - keine weiteren als die ohnehin einen Monat zuvor erbrachten und für gut befundenen Nachweise notwendig sind. Folglich wurde ein Änderungsantrag gestellt. Alle nur einen Monat alten Nachweise wurden allesamt erneut hochgeladen, gewartet und richtig geraten, der Änderungsantrag kam als unvollständig zurück, wir sollen in 3 Punkten nachbessern :))

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Wen interessierts eigentlich, ob Schrödingers Katze gute Strümpfe hat?

von Dr. House am 24.05.2022 um 16:30 Uhr

Ich bin nicht sicher, was man mit dieser neuen Dimension an Bürokratie erreichen will - Verbraucher - bzw Patientenschutz kann es nicht sein, denn für diesen wäre die fachliche Eignung des Hiflsmittel abgebenden/anmessenen Mitarbeiters der alles entscheidene Flaschenhals. Es scheint jedoch in der Akkreditierungsstelle niemanden zu interessieren, ob wir dem Patienten ordentlich angepasste Strümpfe aushändigen oder seine Beine in Frischhaltefolie einwickeln. Wichtig ist anscheinend nur, dass dabei keiner durchs Schlüsselloch guckt. Die Schuldfrage lässt sich higegen leicht beantworten. Zum Blödsinn gehören meist immer zwei. Einer der ihn veranlasst und den meist blöderen der es mit sich machen lässt. Das tragische: Würden wir ALLE ein halbes Jahr keine Hilfsmittel abgeben (was wir spätestestens ab dem längst vergangenen Zeitpunkt hätten tun sollen, an dem es sich nicht mehr rechnete), wäre der Spuk vorbei, davon bin ich überzeugt. Vermutlich wäre er schon nach wenigen Tagen, bzw nach der Androhung vorbei und die Patienten würden davon gar nichts mitkriegen. Stattdessen werden wir aus Angst vom enttäuschten Kunden immer brav weiter machen und die Akkreditierungsstellen werden sich jedes Jahr neue schöne Dinge ausdenken, denn auch deren Fantasie ist lange noch nicht an Grenzen gestoßen. Die Krankenkassen können derweil schöne Felstudien über unser lächerlich feiges unterwürfiges Verhalten durchführen. Kein Wunder das deren Verhandlungen mit unseren Verbänden längst keine Verhandlungen sondern Diktate sind. Sorry, aber wir haben es nicht anders verdient. Wir lassen uns nicht nur vom Mobber auf dem Schulhof die Pausenbrote klauen, wir fragen auch jeden Tag, was er beim nächsten Mal gerne für Wurst draufhaben will.

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AW: wen interessierts eigentlich, ob Schrö

von Wolfgang Steffan am 29.05.2022 um 12:09 Uhr

Ich kann und muß den Kollegen Dr.House u.a.nur zustimmen !
Grundsätzlich sollten doch ABDA und die LAVs unsere Interessen vertreten. Und was tun die für unser vieles Geld ? Sie beschwichtigen allenfalls. Keiner unserer teueren Berufsverbände klagt ( z.B. wegen Übermaß), alle nicken
ab. Es ist halt gottgewollt !
Und wieso streiken wir nicht einfach ein halbes, ein viertel Jahr ? Es gäbe doch einen riesigen Aufstand in der Öffentlichkeit und die Sympathie
der Bevölkerung wäre gewiß auf unserer Seite.
Und so wursteln wir halt weiter, jeder für sich alleine. Ich
erlebe es seit 40 Jahren, es ist deprimierend.
Im übrigen bin ich ja gespannt auf den 01.Sept., dem Tag,
wo alles digital schöner wird und einfacher, vor allem für
DocMorris !
Wolfgang Steffan, Mühltor Apotheke Lambsheim

Präqualifizierung extrem

von j.wilms am 23.05.2022 um 17:52 Uhr

Wenn man die Verhältnisse bzgl. Blickdichtheit, aber erst recht "Schallschutz" in mancher Arztpraxis erlebt (wo man neben der Diagnose und der Medikation auch noch so manch anderes gesprochenes Wort problemlos mitbekommt), dann kommt einem diese hier geschilderte Schikaniererei erst recht seltsam vor. Ich bin (zum Glück) zwar Apotheker, aber immer in der Industrie beschäftigt gewesen (wo man auch viel mit Audits etc. zu tun hat, allerdings doch zumeist durch erfahrene, qualifizierte Auditoren) und ich verstehe eines nicht:
wozu habt Ihr niedergelassenen Kollegen eigentlich eine Standesvertretung, wenn nicht zur Vertretung Eurer Interessen?
Glaubt man, zu allem Ja und Amen sagen zu müssen, und glaubt man, dass Ärzte sich solch einen Umgang gefallen lassen würden? - Ich glaube es nicht.

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Was leider außer Acht bleibt....

von Hummelmann am 23.05.2022 um 3:06 Uhr

In dem Ganzen Verfahren bleibt eines völlig unbeachtet:

Die AfP wurde nur zu einem EINZIGEN Zweck gegründet. Ihre Aufgabe ist es das Antragsverfahren für die Leistungserbringer zu vereinfachen !!!!!!!
DAS und NUR DAS ist ihr EINZIGER Daseinszweck.

Innerhalb eines Jahres mussten wir diesen ganzen Dokumentations-Wahnsinn zweimal durchlaufen. Einmal als Audit und einmal als Re-Präqulifizierung. Jedesmal mit neuem Plan, neuen Fotos und neuen Statements. Das ist ein völliger Blödsinn und reine Schikane. Solange sich an den Räumlichkeiten, der Ausstattung und den Abläufen in der Apotheke nichts ändert, müsste ein einziger Satz genügen. Wir dagegen mussten jedes einzelne Fenster, jede einzelne Wand und jede einzelne Türe von beiden Seiten mehrfach fotographieren nur um damit zu dokumentieren, dass sie auch wirklich blickdicht sind.
Am Ende hat die untaugliche Software das Hochladen der Fotos verweigert, weil die Dateigröße und das Format nicht akzeptiert wurden. Also alles nocheinmal aufnehmen. Dann haben die Bilder aber der Sachbearbeiterin nicht mehr gefallen, weil die Blickdichtheit der Chincilla-Schiebetüre aufgrund der kleinen Dateigröße nicht mehr zu erkennen war.
Die AfP-Mitarbeiter haben großes Glück, dass man sie nicht persönlich besuchen kann. Denn für ein Face-to-Face-Gespräch bräuchten sie garantiert einen schalldichten Raum.
Das ganze Konstrukt stinkt zum Himmel. Denn am Ende sollen wir bei den Krankenkassen auch noch Lieferverträge unterschreiben, bei denen der Abgabepreis vertraglich geregelt unter dem Apotheken-Einkaufspreis liegt. Aber sollen wir unsere Kunden auf dem Land wirklich unversorgt lassen?

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AW: Andere Präqualifizierungsstellen?

von Andreas P. Schenkel am 23.05.2022 um 19:13 Uhr

Wenn man nur wüsste, wie die anderen PQ-Stellen so sind.

Jedenfalls: Unter https://www.dakks.de/ beim gelben "Quickstarter"-Kasten auf "Schnell erledigen" die Auswahl "Akkreditierte Stelle finden" anklicken, dann beim Suchbegriff "§ 126 SGB V" eintippen. Und schon sind alle aktuell verfügbaren und akkreditierten PQ-Stellen aufgelistet.

Faltschikane

von Andreas P. Schenkel am 20.05.2022 um 18:53 Uhr

Unsere Falt-Türe wurde vor drei Tagen per Bescheid als "Paravent" abqualifiziert. Vor zwei Jahren war sie noch präqualifizierbar, nachdem wir hunderte vermeintliche Gucklöchlein, in Wahrheit intransparente Design-Elemente, vom örtlichen Werbemittel-Designer haben zukleben lassen. Auch eine dicke Plexiglasdecke haben wir einziehen lassen, damit der Schallschutz gewährleistet war und zugleich der Raum nicht schummerig wurde.

Jetzt alles nicht mehr gut genug, ich fürchte, wir werden den Raum verlegen müssen: Für diskrete Beratung gemäß ApBetrO ausreichend, fürs Sockenkrempeln nach GKV-Bürokratistenagentur aber ungeeignet!

Die Falt-Tür ist das neue Hassobjekt der Präquälifizierungsagentur. Eine Fall-Tür wäre zwar bühnenreif, jedoch leider nicht barrierefrei. Wie wäre es mit einer Zugbrücke, damit die Quäl-Dakkse mal aus ihrem verriegelten Elfenbeinturm herauskommen statt mittels Fünf-Mark-großen Gucklöchern in anmaßender Hoher-Ross-Manier unsere hochqualifizierten, von Akademikern geleiteten Betriebe aburteilen.

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Präqualifizierung

von Marit Konnerth am 20.05.2022 um 14:16 Uhr

Fehlt nur noch, daß für den hermetisch abgeschlossenen Raum eine extra Belüftungsanlage verlangt wird. Wahrscheinlich kommt das im nächsten Schritt.
Wie lange wollen wir uns das eigentlich noch gefallen lassen ?

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sehr schön

von Karl Friedrich Müller am 20.05.2022 um 11:49 Uhr

zeigt den ganzen Irrsinn. Und dass es nur um Schikane geht.

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