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Auch für Apotheken
Höhere TI-Erstattungsbeträge: DAV verhandelt mit Kassen
Praxen erhalten künftig höhere Kostenerstattungen für TI-Komponenten und -Anwendungen als bisher. Über eine entsprechende Entscheidung des Bundesschiedsamts hat vergangene Woche die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet. Und auch bei den Apothekern ist beim Thema Erstattungsbeträge das letzte Wort noch nicht gesprochen, wie die DAZ auf Nachfrage beim Deutschen Apothekerverband erfuhr.
Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheker erhalten für viele Aufwendungen im Zusammenhang mit der TI eine Erstattung von den Kassen, zum Beispiel für die Erstausstattung mit Konnektoren und Kartenterminals sowie für den laufenden Betrieb. Für die Ärzteschaft hatte die KBV in den vergangenen Monaten versucht, die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen, wie es in den Praxisnachrichten heißt. Sie fand aber bei den Kassen, vertreten durch den GKV-Spitzenverband, kein Gehör. Schließlich wandte sich die KBV an das Bundesschiedsamt.
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Dieses hat nun entschieden, dass die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben werden. So soll es beispielsweise künftig für stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement und E-Medikationsplan 677,50 Euro pro Gerät statt bis 595,00 Euro geben. Außerdem wurden neue Pauschalen eingeführt, zum Beispiel für ein zusätzliches Kartenterminal für die Komfortsignatur sowie für einen Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico.
Darüber hinaus soll der Austausch defekter Konnektoren bei Bedarf über die KVen, die dafür über ein bundesweites Budget von 4 Millionen Euro verfügen, erfolgen. Hierfür war bislang gar keine Finanzierung vorgesehen. Auch die Betriebskostenpauschalen für Notfalldatenmanagement (5,25 Euro pro Quartal), E-Medikationsplan (7,50 Euro je Quartal) und E-Patientenakte (23,25 Euro je Quartal) wurden neu festgesetzt.
Die Forderung der KBV nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt hingegen ab. Die KBV hatte laut eigener Aussage hier eine komplette Refinanzierung für alles, was in den vergangenen Jahren den Praxen hängengeblieben war, gefordert. Mit der Begründung, dass durch solche rückwirkenden Beschlüsse aber ehemals getroffene Entscheidungen der Selbstverwaltung – einschließlich Schiedsamt – aufgehoben würden, lehnte das Schiedsamt diesen Wunsch ab.
Bekommen auch Apotheken mehr Geld?
Auch bei den Apotheken tut sich möglicherweise noch etwas beim Thema TI-Erstattungsbeträge. Ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbands (DAV) bestätigte auf Nachfrage der DAZ, dass auch der DAV Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu diesem Thema führt. Er bat gleichzeitig jedoch um Verständnis dafür, dass man zu den Inhalten dieser laufenden Verhandlungen keine Auskunft gebe. In letzter Zeit waren die Verhandlungen zwischen Kassen und Apothekerschaft aber oft zäh und kamen zu keinem Ergebnis. Dass hier am Ende ebenfalls die Schiedsstelle entscheidet, ist also nicht ausgeschlossen.
Aktuell erhalten die Apotheken folgende Erstattungspauschalen:
Erstausstattungsbundle (einmalig) | 3.197,00 € |
Darin enthalten sind zwei Stationäre Kartenterminals (sKT) | |
Zusätzlich: | |
SMC-B Smartcard (einmalig) | 378,15 € |
HBA-Smartcard (für Inhaber) | 449,00 € |
Handscanner - Zuschuss | 150,00 € |
Zusätzliche Kartenterminals (sKT) je nach GKVRx-Menge | 500,00 € |
Betriebskostenpauschale 1 (quartalsweise) | 210,00 € |
Betriebskostenpauschale 2 (quartalsweise) | 4,65 € |
HBA-Smartcard für Angestellte (Approbierte und PI) und für Berufsanfänger ► hierfür müssen gesonderte Anträge gestellt werden | 449,00 € |
Zuschuss zu PTV4-Update, eRezept und ePA ► hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden | 562,00 € |
Quelle: NNF
Hier wurde im Vergleich zu den ursprünglichen Vereinbarungen mit der Änderungsvereinbarung vom 7. Juni 2021 bereits nachgebessert.
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