- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Hilfsbereitschaft der ...
Krieg in der Ukraine
Hilfsbereitschaft der Apotheker ungebrochen – ABDA fordert klare Versorgungsregeln
ABDA: Apotheken brauchen klare rechtliche Rahmenbedingungen
Fast sieben Millionen Menschen sind nach WHO-Angaben innerhalb der Ukraine vertrieben worden. Die Zahl derjenigen, die in Nachbarländer geflüchtet seien, nähere sich schnell der Vier-Millionen-Marke. Für die Hilfesuchenden, die nach Deutschland kommen, fordert jetzt die ABDA klare Regeln, was die gesundheitliche Versorgung betrifft. „Deutschlands Apotheken brauchen in allen Bundesländern klare rechtliche Rahmenbedingungen, um die geflüchteten Kinder, Frauen und Männer aus der Ukraine schnell und effizient mit lebensnotwendigen Arzneimitteln versorgen zu können“, mahnt die Standesvertretung in einer Pressemitteilung vom heutigen Freitag. „Da keine bundeseinheitliche Regelung für alle Menschen vor und nach ihrer Registrierung für Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz vorliegt, müssen die Landesregierungen und deren beauftragte Behörden dringend eigene Verfahren zur Kostenträgerschaft und Rezeptabrechnung bei verordneten Medikamenten etablieren. In denjenigen Ländern und Kommunen, wo viele Geflüchtete ankommen, die zunächst noch nicht registriert sind, ist eine sichere Versorgungsstruktur besonders wichtig.“
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Thomas Dittrich, kommentiert: „Die vor dem schrecklichen Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen brauchen nicht nur unser Mitgefühl, sie brauchen Hilfe und müssen vor allem vernünftig betreut werden. Die Apotheken stehen auch hier mit großem Engagement für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung bereit“, sagt der DAV-Chef. „Bund, Länder und Kommunen müssen allerdings dringend zwei Probleme lösen. Für Menschen, die noch nicht registriert sind, sollte überall ein Kostenträger benannt werden, bei dem die Apotheke später das Rezept einreichen kann, wenn sie zunächst in Vorleistung gegangen ist. Für schon registrierte Geflüchtete sollten überall Verträge mit klaren Regelungen geschlossen werden, damit die Rezeptabrechnung möglichst unbürokratisch und effizient erfolgen kann.“
Wie werden Geflüchtete hierzulande versorgt?
Die Rechtslage in Deutschland sieht laut ABDA für die Arzneimittelversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine drei Phasen vor: erstens die medizinische Versorgung vor ihrer Registrierung, zweitens nach ihrer Registrierung, drittens nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland. Bevor ein Geflüchteter registriert ist, übernimmt grundsätzlich kein Kostenträger die medizinische Versorgung, wobei es landesspezifische Ausnahmeregelungen geben kann. Nach der Registrierung bekommen Geflüchtete in den meisten Bundesländern normale Rezepte vom Arzt. Kostenträger kann je nach Bundesland eine Behörde wie das Sozialamt, eine Aufnahmeeinrichtung oder eine Krankenkasse sein. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland sind Geflüchtete ganz normal gesetzlich krankenversichert, sodass die Verordnung von Medikamenten ebenfalls per Rezept erfolgt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.