Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Bürgertests soll es auch weiterhin geben

Berlin - 14.03.2022, 16:45 Uhr

Wie lange wird es noch Testangebote von Apotheken geben? (Foto: IMAGO / Roland Hartig)

Wie lange wird es noch Testangebote von Apotheken geben? (Foto: IMAGO / Roland Hartig)


Die Coronavirus-Testverordnung läuft nach jetzigem Stand der Dinge Ende März aus. Viele Apotheker:innen, die Bürgertests oder auch PCR/NAT-Tests auf Grundlage dieser Verordnung anbieten, fragen sich nun, wie es weitergeht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bislang nur angekündigt, dass die Bürgertests weiterlaufen sollen.

Die Ampel-Koalition zurrt derzeit einige Gesetze und Verordnungen zur weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie zurecht – schließlich sind diese immer nur befristet angelegt. So soll noch diese Woche eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen werden, das die Schutzmaßnahmen von Bund und Ländern ab dem 20. März auf neue Grundlagen stellt. In diesem Zuge wird auch die Coronavirus-Einreiseverordnung verlängert – bis zum 28. April 2022.

Mehr zum Thema

Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Wie die Ampel Corona in Schach halten will

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

ABDA gegen Genesenennachweis nach Antigen-Schnelltest

Doch wie sieht es eigentlich mit der Testverordnung aus? Das fragen sich derzeit viele Apotheker:innen, wie diversen Diskussionen in den sozialen Medien zu entnehmen ist. Auch die ABDA hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die Testverordnung nach gegenwärtiger Rechtslage am 31. März 2022 außer Kraft tritt – also in gut zwei Wochen. Sie regt daher an, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese zeitnah weiter verlängert, „um den erforderlichen Rechtsrahmen für die Testungen, deren Vergütung (auch für digitale Genesenenzertifikate) und Abrechnung sicherzustellen“. Dies sei angesichts der erforderlichen Planungssicherheit für testende Einrichtungen – unter anderem Apotheken –, die Räume und Personal für die Tests vorhalten müssen, dringend geboten.

Anfragen der DAZ an das BMG, ob eine Verlängerung geplant sei, blieben bislang ohne konkrete Antwort. Einen neuen Stand gebe es nicht, hieß es am heutigen Montag seitens einer Ministeriumssprecherin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte allerdings am vergangenen Freitag im Rahmen seiner wöchentlichen Pressekonferenz mit RKI-Chef Lothar Wieler, dass die Bürgertests „weiter angeboten werden“ sollen. Genauer äußerte er sich nicht. Auch nicht mit Blick darauf, dass die Nachfrage nach den Testangeboten sinken dürfte, wenn die Verpflichtung zur Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen künftig nur noch nach einem Beschluss eines Länderparlaments in räumlich begrenzten Hotspots besteht. So sieht es der gegenwärtig vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes jedenfalls derzeit (noch) vor. 

Es ist damit höchstwahrscheinlich, dass auch über den März hinaus noch nach den Regeln der Testverordnung auf Staatskosten getestet werden darf. Es wäre nicht das erste Mal, dass das BMG sehr kurzfristig eine Verordnung verlängert. Wie lohnend das Geschäft noch sein wird, muss sich zeigen.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.