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Die Gematik will Ärztinnen und Ärzten das E-Rezept näher bringen: Mit einem Test-E-Rezept können die Verordner:innen jetzt die Abläufe üben – wenn sie wollen, auch zusammen mit einer Apotheke.
Nachdem die Testphase verlängert wurde, tut die Gematik einiges dafür, die Leistungserbringer für das E-Rezept zu motivieren. So zeigt ein Dashboard seit einigen Wochen an, wie die Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt werden – mehr Transparenz soll für mehr Akzeptanz sorgen. Bislang überschlagen sich die Zahlen bei den E-Rezepten nicht: 3.626 eingelöste Verordnungen verzeichnet das Dashboard am heutigen Montag. Zielmarke der Testphase sind „mindestens“ 30.000 erfolgreich eingelöste E-Rezepte.
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Wie können Apotheken am E-Rezept-Test teilnehmen?
Seit vergangener Woche gibt es für Arztpraxen eine neue Übungsmöglichkeit: ein Test-E-Rezept. Laut Gematik kommt die Organisation damit „zahlreichen Wünschen aus der Fach-Community“ nach, Abläufe im Praxisalltag auch ohne echte Patient:innen durchzuspielen. Die notwendigen Testdaten für das Test-E-Rezept hat die Techniker Krankenkasse (TK) zur Verfügung gestellt. Mit diesen Daten können Praxen ein E-Rezept anlegen und Signaturen erstellen, ohne einen sozialversicherungsrechtlich relevanten Fall anzulegen. Es geht darum, die technischen und organisatorischen Veränderungen, die das E-Rezept mit sich bringt, einfach auszuprobieren. Es wird dabei kein richtiges Arzneimittel verordnet, es gibt nur eine Freitextverordnung – hier trägt die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt das Wort „Test“ ein. Die Verordnung wird mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und zugehöriger PIN autorisiert. Anschließend kann das Test-E-Rezept ausgedruckt werden. Die E-Rezept-App ist nicht in die Testvorgänge einbezogen, vermutlich weil man, um diese zu nutzen, eine NFC-fähige eGK sowie eine PIN braucht. Ohne echte Patient:innen dürfte das aber schwierig sein.
Sofern der Test gemeinsam mit einer Apotheke durchgeführt wird, kann das Rezept auch noch zur Apotheke gebracht werden (anderenfalls wird es wieder gelöscht). Dort kann das E-Rezept ins Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Dabei kann die Apotheke die digitale Signatur erkennen und den fiktiven Patientennamen. Die Gematik verweist darauf, dass das Test-E-Rezept allerdings nicht durch die Apotheke beliefert oder abgerechnet werden darf. Stattdessen gibt die Apotheke das Rezept wieder frei oder löscht es. Die Gematik setzt auf ein Erfolgsgefühl am Ende des Testprozesses: „Wenn die Apotheke das Test-E-Rezept einlesen konnte, zeigt dies: Die Apotheke ist auf das E-Rezept vorbereitet!“
Eine Kurzinformation der Gematik zum Test-E-Rezept finden Sie hier.
2 Kommentare
Das E-Rezept-Papier läuft super
von Werner Diers am 14.03.2022 um 18:28 Uhr
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Die Welt...
von Wie Schön... am 08.03.2022 um 8:54 Uhr
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