Mehr Transparenz in der Interessenvertretung

ABDA, DocMorris & Co: Einblicke ins Lobbyregister

Berlin - 02.03.2022, 07:00 Uhr

Wer im Bundestag und bei Mitgliedern der Bundesregierung Interessen vertritt, muss dies in einem Register öffentlich machen. (Foto: IMAGO / Westend61)

Wer im Bundestag und bei Mitgliedern der Bundesregierung Interessen vertritt, muss dies in einem Register öffentlich machen. (Foto: IMAGO / Westend61)


Seit dem 1. März ist Lobbyarbeit auf bundespolitischer Ebene grundsätzlich nur noch erlaubt, wenn die entsprechenden Interessenvertreter im Lobbyregister eingetragen sind. So soll das Vertrauen in die Politik gestärkt und Transparenz geschaffen werden. Tatsächlich ist ein Blick in das neue Register in mehrfacher Hinsicht interessant. So haben 49 Einträge einen Bezug zu Apotheken. Wer steckt dahinter? Und was lassen sie sich die Lobbyarbeit kosten?

Bereits zu Jahresbeginn ist das Lobbyregistergesetz in Kraft getreten – bis zum 28. Februar 2022 hatten politische Interessenvertreter:innen Zeit, sich zu registrieren. Diese Übergangsfrist ist nun abgelaufen. Das heißt: Alle natürlichen Personen und Organisationen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, oder die eine solche Tätigkeit in Auftrag geben, müssen sich in das Register eintragen. Jedenfalls dann, wenn ihre Tätigkeit eine im Gesetz definierte Erheblichkeitsschwelle überschreitet und keine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vorliegt. Auch eine freiwillige Eintragung ist möglich. Wer sich trotz bestehender Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine solche kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Eine Registrierungspflicht besteht, wenn
1. die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird,
2. die Interessenvertretung auf Dauer angelegt ist,
3. die Interessenvertretung geschäftsmäßig für Dritte betrieben wird oder
4. innerhalb der jeweils letzten drei Monate mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen wurden.

Wichtig: Es reicht, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 LobbyRG)

Das Lobbyregister, um das im Bundestag lange gerungen wurde, soll helfen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Sein erklärtes Ziel ist, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diese Prozesse zu schaffen. Alle ins Register Eingetragenen akzeptieren zudem einen Verhaltenskodex. Wird ein nicht unerheblicher Verstoß gegen diesen Kodex festgestellt, landet dies öffentlich im Register. Dies kann dann Folgen für die Erteilung von Zugangsberechtigungen zum Bundestag, für die Teilnahme an öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse oder für die Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen an Entwürfen von Gesetzesvorlagen der Bundesministerien haben.

Auch in der Apothekerschaft ist man natürlich interessiert, in Kontakt mit politischen Vertretern zu kommen. Über Anhörungen, Stellungnahmen und persönliche Kontakte wollen sie die Volksvertreter:innen an ihrer Sicht auf die Dinge teilhaben lassen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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