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Was Apotheken bei Paxlovid-Verordnungen beachten müssen

Berlin - 24.02.2022, 12:15 Uhr

Paxlovid kommt jetzt auch in die Apotheken. (Foto: IMAGO / Independent Photo Agency Int.)

Paxlovid kommt jetzt auch in die Apotheken. (Foto: IMAGO / Independent Photo Agency Int.)


Anwendung und Wirkungsweise von Paxlovid

Paxlovid ist seit dem 28. Januar 2022 in der Europäischen Union zugelassen. Angewendet werden darf das orale COVID-19-Arzneimittel von Pfizer bei erwachsenen COVID-19-Patienten, die noch keinen Sauerstoff benötigen, aber ein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf haben. Es sollte so früh wie möglich und innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn verabreicht werden. Die empfohlene Dosierung beträgt nach Herstellerangaben 300 mg Nirmatrelvir (zwei 150 mg Tabletten) und 100 mg Ritonavir (eine 100 mg Tablette) zur gleichzeitigen Einnahme alle zwölf Stunden über einen Zeitraum von fünf Tagen.

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Von den beiden enthaltenen Wirkstoffen ist nur Nirmatrelvir gegen SARS-CoV-2 wirksam. Ritonavir hingegen fungiert als Booster für Nirmatrelvir, da es dessen Abbau hemmt und somit zur besseren Verfügbarkeit des Anti-Corona-Wirkstoffes im Körper beiträgt. Das Problem: Ritonavir ist kein spezifischer Nirmatrelvir-Blocker, vielmehr hemmt Ritonavir einen wichtigen Abbauweg in der Leber (CYP3A4) und P-Glykoprotein – und die werden auch von zahlreichen anderen Arzneimitteln genutzt. Das für Nirmatrelvir in Paxlovid gewünschte Wechselwirkungspotenzial ist somit zugleich auch der Pferdefuß des Präparats. Wichtige Hinweise zu den möglichen Wechselwirkungen von Paxlovid erfahren Sie hier.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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