Bis Ende 2023 mit Verlängerungsoption

Gesetzentwurf: Apotheken sollen länger gegen COVID-19 impfen

Stuttgart - 14.02.2022, 15:15 Uhr

Seit vergangener Woche wird in Apotheken gegen COVID-19 geimpft. Wenn es nach sieben Abgeordneten von SPD, FDP und Grünen geht, auch über das bisher festgeschriebene Enddatum 31.12.2022 hinaus. (Foto: IMAGO / photothek)

Seit vergangener Woche wird in Apotheken gegen COVID-19 geimpft. Wenn es nach sieben Abgeordneten von SPD, FDP und Grünen geht, auch über das bisher festgeschriebene Enddatum 31.12.2022 hinaus. (Foto: IMAGO / photothek)


Die aktuelle Regelung im Infektionsschutzgesetz, nach der Apotheken gegen COVID-19 impfen dürfen, läuft Ende des Jahres aus. Ein am vergangenen Freitag von sieben Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf, in dem es vor allem um eine Impfpflicht für alle Volljährigen geht, will dies um ein Jahr verlängern und sieht zudem die Option für weitere Ausdehnungen vor. 

Sieben Bundestagsabgeordnete, zu denen unter anderen der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen Janosch Dahmen, die FDP-Politikerinnen Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr sowie die Pflegebeauftrage der SPD Heike Baehrens gehören, haben am vergangenen Freitag einen Entwurf für ein Gesetz für eine Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Diese Pflicht soll nach Vorstellung der Abgeordneten ab dem 1. Oktober 2022 gelten. Dem Vorschlag für das „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ zufolge sollen die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren, zum Beispiel bei Ärztinnen und Ärzten oder anderen Stellen im Gesundheitssystem. Geht es nach den sieben Abgeordneten, müssten dann ab 1. Oktober alle Erwachsenen Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen – bei Behörden oder der Krankenkasse. Den Kassen würde die Aufgabe obliegen, den Impfstatus dann in neu anzulegenden elektronischen Impfpässen zu speichern.

COVID-Impfungen in Apotheken bis Ende 2023

Außerdem wird vorgeschlagen, die COVID-19-Impfungen in den Apotheken zu verlängern. Bislang läuft die Regelung im § 20b IfSG, nach der neben Zahnmediziner:innen und Tierärzten und Tierärztinnen auch Apotheker:innen, Impfungen gegen COVID-19 verabreichen dürfen, zum Ende dieses Jahres aus. Laut dem Gesetzentwurf soll die Regelung bis Ende 2023 verlängert werden, ebenso lang sollen demnach die geplanten, ebenfalls im Infektionsschutzgesetz geregelten Verfahren zur Kontrolle der Impfpflicht und die Möglichkeit, Verstöße zu ahnden, anwendbar sein. Zudem soll dort die Möglichkeit festgeschrieben werden, dass der Bundestag die Maßnahmen aufhebt oder um ein Jahr verlängert. Überdies soll das Parlament diese quartalsweise überprüfen und darüber berichten.

Zum Thema Impfpflicht gibt es mehrere Initiativen im Bundestag. Ein Vorschlag einer Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki spricht sich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Auch die AfD hat einen Antrag gegen eine Impfpflicht vorgelegt. Eine Gruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann arbeitet an einem Vorschlag für einen „Mittelweg“: Mit Beratungsgesprächen für alle volljährigen Ungeimpften und – wenn nach gewisser Zeit die nötige Impfquote nicht erreicht ist – einer Pflicht zum Nachweis einer Impfung ab 50 Jahren. Eigentlich sollten in dieser Woche die Entwürfe im Bundestag debattiert werden. Nun wurde dies aber Medienberichten zufolge verschoben. Grund soll sein, dass die Gruppe um Andrew Ullmann nicht rechtzeitig fertig wird.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Debatten um Impfflicht

von Sigrid Reinsberg am 21.02.2022 um 7:59 Uhr

Meiner Meinung nach, spielt diesbezüglich alles. Aber auch alles aus dem Ruder.
Ein Spruch meiner Mutter klingt mir noch heute in den Ohren und ist für mich ein Leitsatz für mein ganzes Leben:
"WAS DU NICHT WILLST,. WAS MAN DIR TUT. DAS FÜG' AUCH KEINEM ANDERES ZU"

und noch etwas ganz WICHTIGES!

QUÄLE NIE EIN TIER IM SCHERZ. ES FÜHLT GENAU WIE DU DEN SCHMERZ"
Ich würde Verantwortlichen von Herzen wünschen. dass diese endlich aufwachen um sich vorzustellen, wie es ihnen ergehen würde, wenn man über ihre Kompetenzen, ihr Leben einfach hinweg zu treten.
Der Begriff: "Empathie" scheint leider in Vergessenheit geraten zu sein.
Schade!

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