COVID-19-Impfzertifikate

Janssen-Impfung: Neue Auswahlmöglichkeiten im Verbändeportal

Berlin - 01.02.2022, 12:30 Uhr

Die ABDA hat eine Ausfüllhilfe zur Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate veröffentlicht. (IMAGO / Christian Ohde)

Die ABDA hat eine Ausfüllhilfe zur Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate veröffentlicht. (IMAGO / Christian Ohde)


Wer nur einmal mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen geimpft wurde, gilt in Deutschland nicht mehr als vollständig geschützt. Nun ist auch die Anpassung der Dosisauswahl gemäß EU-Vorgaben im Verbändeportal erfolgt. Die ABDA hat dazu eine Ausfüllhilfe veröffentlicht. Änderungen gibt es auch bei der Nummerierung der Genesenenimpfungen.

Nach den Vorgaben der Europäischen Union (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2301) ändern sich heute die Regeln für die Nummerierung der COVID-19-Impfdosen bei der Vakzine der Firma Janssen. Wie die DAZ bereits berichtete, ist künftig auch bei diesem Impfstoff eine zweite Dosis – bevorzugt mit einem mRNA-Impfstoff – nötig, um als vollständig immunisiert zu gelten.

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Um diese Vorgaben zu erfüllen, war eine entsprechende Anpassung im Verbändeportal nötig geworden. Diese ist nun erfolgt. Für die Auswahl beim Digitalisieren der Impfnachweise hat die ABDA am heutigen Dienstag eine Ausfüllhilfe veröffentlicht, die wie gewohnt im geschützten Bereich auf der ABDA-Website bereitsteht.

Demnach hängt die Nummerierung von der ersten Impfserie zur Grundimmunisierung ab. Umfasste die erste Impfserie lediglich eine Impfung – das betrifft nur die Vakzine von Janssen –, ist die zweite Immunisierung mit 2/1 (gemäß Tabelle: 2/1-Booster) zu dokumentieren. Alle folgenden Impfungen (X) werden nach der Formel (2+X)/(1) erfasst. Aus der dem ABDA-Dokument beigefügten Tabelle ergibt sich also für die dritte Impfung 3/1-Booster, für eine mögliche vierte 4/1-Booster und so weiter. 

Hintergrund ist, dass eine Janssen-Dosis gemäß EMA-Zulassung bereits als vollständige Impfserie gilt. In Deutschland ist dies nach den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts allerdings nicht mehr der Fall. Demnach benötigen Personen, die lediglich eine Janssen-Dosis erhalten haben, eine zweite Impfdosis, um als vollständig geschützt zu gelten. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen dabei bevorzugt mRNA-Impfstoffe zum Einsatz kommen. Die zweite Impfung gilt hierzulande dann nicht mehr als Booster, sondern dient der Vervollständigung der Grundimmunisierung.

Was gilt für Genesene?

Wer genesen ist und anschließend nur eine Dosis eines Impfstoffs erhalten hat, bei dem für einen vollständigen Impfschutz gemäß Fachinformation zwei Dosen nötig wären, bekommt laut ABDA-Ausfüllhilfe ebenfalls ein Impfzertifikat mit der Angabe 2/1 (Tabelle: 2/1-Booster), wenn er anschließend noch eine Auffrischimpfung erhält. Weitere Impfungen sind ebenfalls mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.


Erhält die Person Dosen nach der ersten Impfserie, so werden diese Auffrischungsdosen in den entsprechenden Zertifikaten wie folgt ausgewiesen: 
— 2/1 steht für die Verabreichung einer Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit einem nur in einer Dosis zu verabreichenden Impfstoff oder für die Verabreichung einer Auffrischungsdosis nach Abschluss einer ersten Impfserie, bei der gemäß dem Impfprotokoll eines Mitgliedstaats eine Einzeldosis eines auf zwei Dosen ausgelegten Impfstoffs an eine genesene Person verabreicht wurde. In der Folge sind Dosen (X), die nach der ersten Auffrischungsdosis verabreicht werden, mit (2+X)/(1) > 1 (z. B. 3/1) anzugeben; — 3/3 steht für die Verabreichung einer Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit einem in zwei Dosen zu verabreichenden Impfstoff. In der Folge sind Dosen (X), die nach der ersten Auffrischungsdosis verabreicht werden, mit (3+X)/(3+X) = 1 (z. B. 4/4) anzugeben."

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2301


Die Angabe 3/3 (Tabelle: 3/3-Booster) ist denjenigen vorbehalten, die zunächst eine vollständige Impfserie (aktuell für alle Vakzinen zwei Dosen) erhalten haben und später eine Auffrischimpfung. Alle weiteren Impfungen werden nach dem Schema (3+X)/(3+X) erfasst, also 4/4, 5/5 und so weiter. „Mit der bereits geplanten nächsten Optimierung des Moduls ist eine technische Hilfe zur Auswahl der Nummer der Dosis vorgesehen“, verspricht die ABDA.

Weiterhin gilt, dass der Zusatzvermerk „Booster“ in den PDF-Ausdrucken nicht zu finden sein wird. Was die Gültigkeit der Impfzertifikate für die erste Impfserie betrifft – sie sollen künftig nur noch 270 Tage gelten –, so soll die Überprüfung auf Ebene der Zertifikatsprüfung erfolgen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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18 Kommentare

Reisebestimmungen neue Regeln 2/1

von Christel am 08.02.2022 um 9:20 Uhr

Wer hilft mit einer konkreten Information, damit in der in Kürze beginnenden Reisezeit viele mit dem Problem alleine dastehen??

Ich sehe das ich mit dem Problem der Gültigkeit in anderen europäischen Ländern nicht alleine bin. Leider hört man in der Presse von den Verantwortlichen dazu wenig. Es wurde sich in Brüssel wieder einmal von der Politik etwas ausgedacht, in seitenlangen Verordnungen niedergeschrieben, von Deutschland direkt umgesetzt und jetzt sind wir diejenigen, die es ausbaden müssen.
Die Politik lernt leider nichts dazu, so auch Verkürzung Genesenen Status von heute auf morgen.

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Janssen gültig in Europa?

von Winna am 07.02.2022 um 18:38 Uhr

Bin im Oktober mit janssen geimpft, Reise im April nach Großbritannien über die Schweiz. Beide Länder akzeptieren meine Impfung. Kann ich also reisen ohne erneute Impfung? Bin etwas verwirrt und dankbar für eine Antwort!

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Impfzertifikat

von Daniel Pérez am 07.02.2022 um 13:02 Uhr

Ich wurde im August mit Janssen und vor 3 Wochen mit Moderna geimpft. Mein Zertifikat zeigt 2/1 Aufnahmen. Das Problem ist, dass mein neues Zertifikat nicht gültig ist, um nächsten Monat nach Spanien zu reisen, weil aus bekannten Motiven. Wie behebe ich es jetzt? Diese Sache mit Zertifikaten und Auffrischungsimpfungen ist Chaos.

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AW: Impfzertifikat

von Christel am 08.02.2022 um 9:22 Uhr

Haben Sie zwischenzeitlich eine Lösung bzw Information zu dem Problem?

Ist von 2/2 zu 2/1 jetzt besser, oder nicht?

von Paul am 04.02.2022 um 0:43 Uhr

Ich wurde 2x mit Janssen geimpft: bisher wird es als 2/2 angezeigt. Den neuen Regelungen nach ist es jetzt 2/1. Ist das nun besser, oder nicht? In NRW zählen die 3 Monate nach der 2.Impfung immerhin als geboostert. Betrifft ja nicht nur mich, sondern alle mit Janssen-Impflinge. Zertifikat ändern lassen, ja oder nein? Danke.

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AW: Ist von 2/2 zu 2/1 jetzt besser, oder

von Rainer Rohm am 05.02.2022 um 12:41 Uhr

Bin auch mit Janssen geimpft.
2/1 ist zumindest eindeutiger, nicht wahr

Impfzertifikat Anpassung

von Wotan am 03.02.2022 um 18:26 Uhr

Gut erklärt von Frau Müller. Aber wie oft wird diese Logik, die keine ist, noch geändert und vor Allem wer im Gaststättengewerbe kennt diese Verordnung?
Es wird zum Erstellen der Zertifikate eine Ausfüllhilfe benötigt!! Das wäre soviel einfacher zu signalisieren auch ohne CovPassCheck- App,
die leider auch nicht korrekt funktioniert.

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Johnson

von Susann Hartwich am 03.02.2022 um 13:47 Uhr

Als ich mich im September 21 mit Janssen impfen ließ galt ich als voll geimpft-deswegen habe ich Janssen genommen.
Und jetzt halbiert Lauterbach entgegen geltendem EU-Recht mal eben kurz meinen Impfstatus und drängt auf das (deutsche) Biontech? Nöö!Ich gehe schon seit einem Jahr nirgendwo mehr hin,für ÖPNV kann ich mich ja testen lassen,berufstätig bin ich nicht.Ich mache garnichts mehr,ich lasse das auslaufen und gut.Ich bin kein Mensch-ärgere-dich-nicht-Spielstein.Da wird nicht gewürfelt.

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Reisebestimmungen

von Christel am 03.02.2022 um 10:17 Uhr

Ich bin genesen und zweimal geimpft. Zweites Zertifikat "booster" wurde am 2.2.2022 ausgestellt mit 2/1.
Ich habe in der covpass app über Prüfung Reise mal überprüft was in verschiedenen Ländern zur Gültigkeit dann erscheint. Z.B. Spanien , Italien, Dänemark, Belgien usw zeigen an "nicht prüfbar" bzw. Spanien "im Reiseland ungültig". Lediglich bei Frankreich wird angezeigt das dieses gültig ist. Wäre gut zu erfahren ob in der EU mit einheitlichen auch umgesetzten Regelungen kurzfristig zu rechnen ist. Ansonsten gibt es bei künftigen Reisen vermutlich große Probleme.
Alle die Zertifikat 2/1 haben sollten das mal kontrollieren.

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Ärzte weigern sich Zertifikate auszustellen.....

von Alex D. am 02.02.2022 um 10:00 Uhr

...was angesichts der Komplexität kein Wunder ist.
Aber wir sollen es richten?
Und immer wieder aufs Neue eine Diskussion führen bzgl Impfung - genesen - Impfung - Booster oder nicht?
Nein Danke.
Dann hat sich das für uns ab sofort erledigt....

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Geimpft genesen geimpft

von Sven Larisch am 02.02.2022 um 8:32 Uhr

Das nicht für alle Möglichkeiten eine gerechte oder richtige Zertifikatsausstellung erfolgen kann ist nicht schön. Jedoch kann ich auch mit 3 Impfungen (also geboostert) eine Infektion bekommen. Damit gelte ich als genesen, aber nicht ein viertes mal geimpft. Ich denke, da die Immunantworten bei ungeimpften Personen anders sind, als bei bereits geimpften Personen, ist die Regelung völlig richtig. Ich meine mich zu erinnern, dass dies auch von Virologen und der STIKO so gesehen wird. Bei Ungeimpften verläuft ja auch die Erkrankung meist schwerwiegender ("ausgeprägtere Immunantwort"), als bei bereits 1 mal geimpften, die zwar erkranken, aber meist einen milderen Verlauf als Ungeimpfte haben (statistisch gesehen- Einzelfälle mal ausgenommen). Genaueres kann ja noch gar nicht gesagt werden, aufgrund der Virusvarianten und der relativ neuen Erkrankung. Wir alle haben doch das Problem, dass gefühlt täglich, neue Nachrichten dazu kommen. Zudem bin ich kein Virologe und ich denke diese Systematik wurde hoffentlich aufgrund der gerade bestehenden fachlichen Informationen getroffen.

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Neues Impfzertifikate

von Dunin von Przychowski am 02.02.2022 um 7:44 Uhr

Wenn ich die EU Richtlinie richtig verstehe, ist der Artikel nicht korrekt und die Anleitung der ABDA nach der Herabstufung von Janssen nicht aktuell. Ausserdem haben alle ein Problem, die nach Impfungen erkrankt sind. Sie werden ungerecht behandelt.

2/1 sollte doch einen Booster anzeigen, weil das durch 2/2 nicht erkennbar ist. Es ist also mehr und nicht weniger Schutz, es zeigt die Boosterung. Das ist für Genesene plus Impfung richtig und für Janssen inzwischen nicht mehr.

Voellig ungerecht wird das Ganze für Genesene nach erfolgten Impfungen. Hier wird nur einen Genesenen Zertifikat ausgestellt, voellig unabhängig von den Impfungen. Das verfällt nach drei Monaten, waehrend die ersten Genesenen vor jeglichen Impfungen immer berücksichtigt werden. Das System ist schief und wie man an dem Artikel sieht, auch schwer zu verstehen.

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Vergessene Kombination?

von Koch am 01.02.2022 um 18:43 Uhr

Was gilt, wenn ich nun mit Janssen geimpft, später >=4 Wochen infiziert & genesen bin und dann noch 3 Monate später geboostert wurde. Genau genommen müsste dann doch ein 3/1 ausgestellt werden? Ist das korrekt, scheinbar wird das im Leitfaden nicht beschrieben. Ich habe nun ein 2/1 ausgestellt bekommen, das wird doch dann aber in Deutschland nich als Booster erkannt werden.

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AW: Vergessene Kombination

von JM am 01.02.2022 um 19:24 Uhr

Es ist tatsächlich so, dass bei der Kombi Impfung-Infektion-Impfung einfach nur die Impfungen auf der Basis der Erstimpfung weiter geführt werden. Daher ist ihr Zertifikat richtig ausgestellt worden. Die Infektion wird natürlich nicht als Impfung gezählt.
Es ist sicherlich diskussionswürdig, ob eine Genesung bezüglich der Immunisierung nicht anders berücksichtigt werden sollte…

AW: Vergessene Kombination

von Koch am 01.02.2022 um 20:06 Uhr

Ich hatte die Antwort ehrlich gesagt so schon befürchtet. Es ist halt etwas blöd, das öffentliche Leben über EU Zertifikate zum Impfstatus regeln zu wollen und hierbei in der nationalen Umsetzung nicht alle Kombinationen inkl. Genesung zu bedenken bzw. die gültigen Impfschemata zu berücksichtigen. Es tröstet, dass die Halbwertszeit der Lösungen zunehmend kleiner wird. Als persönlich betroffenem ist das allerdings wiederum ein eher schwacher Trost. Die Diskussionen beim Einlass in 2G+ Örtlichkeiten werden bestimmt super...

AW: Vergessene Kombination

von Kleiner Apotheker am 03.02.2022 um 8:09 Uhr

Die Erfahrung haben wir auch gemacht. Zuerst geimpft und danach (>= 4 Wochen) genesen wird nicht korrekt ausgewiesen.

"Ist die SARS-CoV-2-Infektion in einem Abstand von 4 oder mehr Wochen zur vorangegangenen 1-maligen Impfung aufgetreten, ist keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung notwendig."

Quelle:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html


Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Fehler im Text?

von MTB am 01.02.2022 um 14:17 Uhr

"Wer genesen ist und dann nur eine Dosis eines Impfstoffs erhalten hat, bei dem für einen vollständigen Impfschutz gemäß Fachinformation zwei Dosen nötig wären, bekommt laut ABDA-Ausfüllhilfe ebenfalls ein Impfzertifikat mit der Angabe 2/1 (Tabelle: 2/1-Booster)"
2/1 gilt doch erst für die 2. Impfung nach Genesung??? 1. Impfung nach Genesung ist doch laut Handlungshilfe 1/1...?

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AW: Fehler im Text

von Christina Müller am 01.02.2022 um 14:26 Uhr

Besten Dank für den Hinweis, ist geändert! Konkret steht in der Ausfüllhilfe: "2/1 für Auffrischimpfungen nach Abschluss einer Impfserie, bei der gemäß den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts nur eine Dosis eines nach Fachinformation zweifach zu impfenden COVID-19-Impfstoffs an eine genesene Person verabreicht wurden; anschließende Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren."
Viele Grüße,
cm

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