Vorbereitungen abgeschlossen

Apotheken-Impfungen können am 8. Februar starten

Berlin - 28.01.2022, 15:00 Uhr

ABDA-Präsidentin Overwiening hat den Startschuss für die COVID-19-Impfungen in Apotheken bekannt gegeben: am 8. Februar geht es offiziell los. (Foto: ABDA)

ABDA-Präsidentin Overwiening hat den Startschuss für die COVID-19-Impfungen in Apotheken bekannt gegeben: am 8. Februar geht es offiziell los. (Foto: ABDA)


Im Dezember hatte der Gesetzgeber den Weg für COVID-19-Impfungen in den Apotheken bereitet. Doch bis es wirklich losgehen kann, waren noch einige Vorarbeiten zu leisten. „Das ist jetzt erledigt“, erklärt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening heute in einer Pressemitteilung der Standesvertretung. 

Seit dem 12. Dezember 2021 sind die rechtlichen Weichen für Corona-Impfungen in den Apotheken im Infektionsschutzgesetz gestellt. Doch bevor es losgehen konnte, mussten noch einige Voraussetzungen geschaffen werden. So erarbeitete die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer bis Ende Dezember zunächst das Curriculum für die ärztliche Schulung. Seit Januar schulen die Apothekerkammern Apothekerinnen und Apotheker nach dessen Vorgaben. Parallel wurden laut ABDA die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Zahl der geimpften Personen elektronisch an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Die Coronavirus-Impfverordnung wurde ebenfalls angepasst, hier wurde insbesondere die Vergütung der selbst verabreichten Impfstoffe geregelt.

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Overwiening: „Die letzten noch offenen Punkte waren die Impfstoff-Kontingente für die Apotheken und der Bestellzyklus. Das wurde heute mit dem Bundesgesundheitsministerium geklärt: Kommende Woche können die Apotheken erstmals Impfstoffe bestellen, um sie selbst zu verimpfen. Die ersten Impfungen können dann ab dem 8. Februar durchgeführt werden.“

Nach Informationen der DAZ wird es ab dem 1. Februar separate Pharmazentralnummern für von den Apotheken selbst verwendete Impfstoffe geben. Ihre Berechtigung zur Bestellung müssen die Apotheken gegenüber dem Großhandel übrigens nicht nachweisen. Am kommenden Montag soll zudem eine aktualisierte Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 im Bundesanzeiger verkündet werden.

Niedrigschwelliges und ergänzendes Angebot

Die ABDA betont, dass die Impfungen in Apotheken eine Ergänzung zu den Impfangeboten in Arztpraxen und Impfzentren sind, aber kein Ersatz. Overwiening: „Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war. Wir bringen das niedrigschwellige und flächendeckende Angebot der Apotheken ein, um die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen.“

Die COVID-19-Impfung ist die erste Impfung, die Apotheken bundesweit anbieten können. Overwiening verspricht: „Dieses Angebot der Apotheken ist neu, aber wir sind darauf exzellent vorbereitet. Impfungen in Apotheken sind sicher. Jeder kann darauf vertrauen, bestens versorgt zu werden. Apothekerinnen und Apotheker sind auch für den unwahrscheinlichen Fall geschult, dass bei Impfreaktionen Maßnahmen der Ersten Hilfe ergriffen werden müssen.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Apotheken-Impfungen können am 8. Februar starten

von Rumpelstilzchen am 28.01.2022 um 19:07 Uhr

Die armen Patienten tun mir jetzt schon leid ... wenn schon, dann bitte nüchtern ...

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