Update der Handlungshilfe

BUND-PZN für Paxlovid ist da

Stuttgart - 27.01.2022, 15:15 Uhr

Je nach Versicherungsstatus kann Paxlovid auf einem rosa oder einem blauen Formular verschrieben werden. (x / Foto: IMAGO / STPP)

Je nach Versicherungsstatus kann Paxlovid auf einem rosa oder einem blauen Formular verschrieben werden. (x / Foto: IMAGO / STPP)


Die ABDA hat ein Update der Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19-Arzneimitteln veröffentlicht. Im Gegensatz zur vorherigen Version enthält sie zusätzlich die Vorgaben zur Bestellung und Abrechnung des oralen COVID-19-Arzneimittels Paxlovid, das demnächst ausgeliefert werden soll.

Neben Lagevrio® (Molnupiravir), das bereits als orale Therapieoption bei bestimmten COVID-19-Patienten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf zur Verfügung steht, soll demnächst auch das zweite orale COVID-19-Arzneimittel ausgeliefert werden: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir). Apotheken können es dann auf ärztliche Verordnung hin beim Großhandel beziehen und abgeben.

Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) ist ein oral verfügbares antivirales Arzneimittel, das zur Behandlung von nicht hospitalisierten COVID-19-Patienten eingesetzt wird, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Nirmatrelvir hemmt die virale 3CL-Protease. Die Kombination mit Ritonavir, einem potenten Inhibitor von Cytochrom P450 (CYP), vor allem 3A4, und P-Glykoprotein, ermöglicht die perorale Anwendung – ein Prinzip, das aus der HIV- und Hepatitis-C-Therapie lange bekannt ist. Durch zusätzliche Gabe des Enzyminhibitors wird der Abbau verlangsamt und es werden ausreichend hohe Wirkspiegel erreicht.

Handlungshilfe steht bereits

Die ABDA hat diesbezüglich ihre Hausaufgaben schon vorab gemacht. Seit zwei Tagen steht die neue Handlungshilfe zur Verfügung. Die Vorgängerversion wurde neben der neuen Vorgabe an Ärzte, die Gültigkeit von fünf Tagen aufs Rezept zu drucken, um die Bestell- und Abrechnungsmodalitäten für Paxlovid ergänzt. Hintergrund der Angabe der Gültigkeit ist, dass die Therapie innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn begonnen werden muss. 

Die Abrechnungsmodalitäten für Paxlovid entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben für Lagevrio. Nur mit anderer BUND-PZN. Für Paxlovid lautet sie 17977087.

Alles Weitere, zum Beispiel, dass die Apotheken für den Großhandel mit abrechnen und das Honorar dann weiterleiten, funktioniert analog zu Lagevrio. Auch die Höhe der Vergütung ist gleich.

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Vergütungsregeln für Paxlovid und Lagevrio

  • Der Großhandel erhält je abgegebene Packung Lagevrio® (Molnupiravir): 20 Euro (netto),
  • die Apotheke jeweils 30 Euro, wird per Bote geliefert, kommt eine Botendienstpauschale in Höhe von 6,72 Euro dazu (netto).
  • Daraus ergibt sich eine Gesamtvergütung in Höhe von 59,50 Euro (brutto) pro Packung bzw. 67,50 Euro (brutto) bei Lieferung.

Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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