Grundimmunisierung gegen COVID-19

Johnson & Johnson: Zweite Impfung gilt nicht mehr als Booster

Berlin - 19.01.2022, 11:00 Uhr

Erst die dritte Impfung mit COVID-19-Impfstoff Janssen sorgt für den Booster. (s / Foto: IMAGO / Beautiful Sports) 

Erst die dritte Impfung mit COVID-19-Impfstoff Janssen sorgt für den Booster. (s / Foto: IMAGO / Beautiful Sports) 


Wer als Grundimmunisierung gegen COVID-19 lediglich einmal den Impfstoff von Johnson & Johnson (in Deutschland: COVID-19-Impfstoff Janssen) erhalten hat und sich danach ein zweites Mal gegen die Erkrankung impfen lässt, gilt nicht länger als geboostert. Das regelt eine am Samstag in Kraft getretene Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Die digitalen Impfnachweise sollen in Deutschland bis Anfang kommenden Monats an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson & Johnson angepasst werden. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sagte.

Im Zuge dessen soll in Deutschland demnach auch eine Änderung beim Vakzin von Johnson & Johnson umgesetzt werden. Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun erst dann, wenn auf die Johnson & Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie der BMG-Sprecher bekräftigte. Der vollständige Grundschutz ist etwa im Zuge der 2G-Zugangsregeln wichtig. Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden.

Diese Änderung gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher. In der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung wird nun direkt auf das Paul-Ehrlich-Institut verwiesen, das auch beim COVID-19-Impfstoff Janssen zwei Impfdosen für die Grundimmunisierung fordert. 

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Schon seit Anfang Oktober 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), dass eine Grundimmunisierung mit der Vakzine von Johnson & Johnson – „aufgrund des ungenügenden Impfschutzes“ – mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Dosis optimiert werden soll. Erst die dritte Dosis gilt demnach als Auffrischimpfung.

Zweite Impfung nach Janssen verliert nun auch formal Booster-Status

Formal sah das bisher anders aus: Offiziell wurde die zweite Impfdosis nach Grundimmunisierung mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen als Booster anerkannt, es entfiel vielerorts die zusätzliche Testpflicht im Sinne der 2G plus-Regel. Damit ist nun vielerorts Schluss, wie zum Beispiel auch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer aktuellen Pressemitteilung bekräftigt. „Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft“, betont das Ministerium. „Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.“

Somit sei nun auch beim Impfstoff von Johnson & Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten. „Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als ‚geboostert‘ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.“

Testpflicht für zweimal Geimpfte

All diejenigen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, bittet das Land, sich drei Monate später um eine Auffrischimpfung zu bemühen, um „den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren COVID-Verlauf zu erhalten. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G plus.“

App-Fehler ist keiner mehr

Damit erledigt sich nun übrigens ein Problem, vor dem Apotheken eine ganze Weile lang gestanden hatten: Denn die einschlägigen Apps zeigen die zweite Impfdosis nach einmaliger Janssen-Immunisierung nicht als Booster an, auch wenn Apotheken beim Digitalisieren des Impfnachweises wie vorgesehen im Verbändeportal den Status „2/2 Booster“ ausgewählt hatten. Das sorgte vielfach für Ärger bei Kundinnen und Kunden. Erst kürzlich hatte der Deutsche Apothekerverband noch versprochen, nach einer Lösung für dieses Problem suchen zu wollen. Das dürfte jetzt nicht mehr nötig sein. Schwierigkeiten bereitet allerdings noch immer eine Genesung nach zweifacher Impfung – auch diesbezüglich hatte der DAV angekündigt, nachbessern zu wollen.

Neues zu Impf- oder Genesenen-Zertifikaten und digitalen Testnachweisen gibt es zudem bei der Corona-Warn-App des Bundes. Diese ist in einer neuen Version in der Lage, gültige Impf- oder Genesenen-Zertifikate sowie einen digitalen Testnachweis in einen Gesamtstatus zusammenzufassen. Das teilten die Betreiber der App, die SAP und Deutsche Telekom, in einem Blogeintrag mit.

In der App werden dann vier verschiedene Kombi-Anzeigen dargestellt: 2G, 2G plus, 3G und 3G plus. Nutzer können über einen Schalter zwischen dem QR-Code des Impf- oder Genesenen-Nachweises und dem Code des Testzertifikats wechseln, um schnell und unkompliziert einen 2G-plus-Nachweis zu erbringen. 2G plus in der App besagt, dass die Menschen vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorweisen können.



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13 Kommentare

absoluter quatsch

von m.j am 29.01.2022 um 9:46 Uhr

ich sehe das genauso. die regierung hat damals so viele versprechen gegeben mit freiheiten nornalisierung etc. wenn man sich impfen lässt. kein einziges versprechen wurde eingehalten. nein stattdessen wird einem immer mehr chemie verabreicht ohne wirklich zu wissen was da drin ist. jemand wie ich der mit einem schlechten gefühl such dann hat doch impfen lassen, (einmalimpfung janssen) und die 2 monate mit den nebenwirkungen zu kämpfen hatte gilt jetzt plötzlich nicht mehr als vollständig geimpft und wird quasi dazu gezwungen ( angeblich freiwillig) sich wieder impfen zu lassen!
Auch mache diesen mist auch nicht mit, wer weiß schon wirklich was für spätfolgen wir davon tragen werden von den ganzen chemie mist, der jetzt noch garnicht bekannt oder wirklich offiziell gemacht wird. wir haben die pest, malaria etc. gehabt und wurden da nicht mit so einem chemiemist vollgepumpt.
für mich persönlich alles nur mist und es geht nicht mehr um die gesundheit nur um zwänge die einen von der regierung auferlegt werden und einem zeigen, dass die MENSCHENFREIHEIT in deutschland nicht wirklich bestand hat!!!

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AW: absoluter quatsch

von Sabine am 29.01.2022 um 13:29 Uhr

Hallo, ich bin genauso betroffen wie Sie, jedoch halten bei mir die Nebenwirkungen noch immer an. 8 Wochen nach der Impfung wurde ich sehr krank mit Fieber und allem drum und dran. Nach weiteren 9 Wochen erlitt ich wie aus dem Nichts kommend furchtbare Bauchkrämpfe. Wir haben wie Sie bei der Erst Impfung ein Zertifikat erhalten, welches uns garantierte einen Impfschutz bis Ende Juni 2022 zu haben. Was macht man jetzt, man ändert einfach Zertifikate ab. So geht das nicht, ich kann mir auch nicht einfach mal so ein Zertifikat zum Dr. oder Prof. Titel ausstellen. Dafür muss man eine besondere Leistung erbringen. Aber hier wird über unsere Köpfe hinweg entschieden. Wir sind die dummen Schafe die wohl hinterdrein laufen sollen. Jedes Tier rührt das Futter nicht an wenn es stinkt, aber wir sollen uns hier irgendein chemisches Mittel möglichst 3x in neun Monaten verabreichen lassen ohne zuwissen was mit meinem Körper passiert. Wenn dem so ist das diese Zertifikat ungültig ist verlange ich Aufklärung über das Mittel welches hier verabreicht wurde und zugleich Schadensersatz.

nachträgliche Aberkennung des Impf-Status für Jansen-Impflinge

von Wieland Wessler am 25.01.2022 um 13:58 Uhr

Es ist eine bodenlose Frechheit von Seiten der Politik den ca. 5,3 Mio Menschen in D, welche sich mit dem Sars-Cov II-Impfstoff von Johnson&Johnson impfen ließen jetzt zu erzählen, dass ihre evtl. nach frühestens 6 Monaten erhaltene "Booster"-Impfung, welche evtl. erst 8 Wochen zurück liegt nun plötzlich keine solche mehr ist. Abgesehen davon, dass die geringere Wirksamkeit des Impfstoffes bereits vor Zulassung bekannt war und auch die obsolete "Auffrischungs"-Impfung von der EMA der Stiko und dem Paul-Ehrlich-Institut abgesegnet wurde kann man natürlich nicht nachträglich eine Auffrischung zur Bedingung machen, welche 4 Wo. nach der Erstimpfung liegt, wenn die Erstimpfung 6 Mo. zurück liegt, oder gibt es eine Zeitmaschine für uns J&J- Impflinge?
Wer, wie ich dann eine "Booster"-Impfung mit dem mRNA-Vakzin von Biontech-Pfizer bekam, die erst 3 Mo. zurück liegt ist darüber hinaus sicher mindestens genau so gut immunisiert, wie ein 3x-geimpfter mit dem Biontech- oder Moderna-Impfstoff, dessen letzte Impfung, wie gesetzlich erlaubt, 9 Mo. zurück liegen darf. Offensichtlich ist man selbst schuld, wenn man sich nicht dagegen verwahrt mit dem "Trabbi" unter den Impfstoffen statt mit dem "Mercedes" bzw. "RollsRoyce" geimpft zu werden, die zwar für afrikanische Länder gut genug sind aber hier in D eben nur für Impfstatus zweiter Klasse führen.
Ich werde diesen Unsinn jedenfalls nicht mehr länger mitmachen und mich sicher nicht schon wieder impfen lassen.

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AW: nachträgliche Aberkennung des Impf-

von Fetsch am 27.01.2022 um 8:13 Uhr

Das sehe ich genau so. Was für ein Quatsch. Von der Stiko ist das lediglich ein Schuss ins Blaue, da es keine einzige wissenschaftliche Studie dazu gibt. Diese Entscheidung basiert lediglich auf der Annahme, daß eine Verbesserung des Impfschutzes eintreten könnte. Ich hab auch die Nase voll. Ich warte jetzt bis es etwas neues gibt, was auch wieder funktioniert bzw. wirkt.

AW: nachträgliche Aberkennung des Impfstatus mit J&J

von Hekate am 30.01.2022 um 15:03 Uhr

Leider denkt die Regierung in k e i n e m Fall an mal an uns Hochrisikopatienten, die an seltenen Autoimmunerkrankungen und auch sonst unter Krankheiten leiden denken, was sie diesen Menschen damit antun wenn Sie verlangen sich mit einem mRNA Impfstoff impfen lassen zu müssen ! Unter erhöhtem Risiko habe ich mich (mit der Zusicherung das ich nun vollständig geimpft bin und auch andere schütze) in 2021 mit J&J impfen lassen. Ich hatte definitv und trotz Allergien keinerlei Nebenwirkungen auch nicht nach Wochen ! Nun kam wie durch Zauberhand die Info das uns J&J Impflinge der Impfstatus bzw das Zertifikat aberkannt wurde und wir als Ungeimpft gelten bzw lt einigen Medienberichten zur Folge als "Ungeimpfte sind Massenmörder" gelten ! Einer Kreuzimpfung kann und werde ich aus gesundheitlichen Gründen nicht zustimmen - lasse ich mich jedoch n i c h t Kreuzimpfen mit einem mRNA (Moderna oder Biontech) werde ich weiterhin trotz Pflegestufe und Schwerbehinderung isoliert ! Eine normale Teilhabe am täglichen Leben bleibt somit unmöglich außer der Impfpflicht (muss erneut 2 bzw 3 x malige Impfung damit der Status wieder auf Geimpft steht) genüge zu tun -
In der Realität sieht es nun (beweisbar !!) so aus, das man trotz tagesaktuellem Negativ Test und Impfung, Einhaltung der AHA Regel und Maskenpflicht diskriminiert und ausgeschlossen wird (keine Gaststätte/Hotel, Friseur usw usw - wir wurden abgewiesen und ausgegrenzt da die wirklich zu bedauernden Gaststätten, Kneipen, Cafe`s Dienstleister und viele sonstige sich unter Strafandrohung (5.000,00 Euro für den Betreiber und 500,00 für den „Gast“) an die 2G plus Regel halten müssen Stand 29.01.2022 ) Montageaufträge können nicht mehr wahrgenommen werden da kein Hotel/Pension s o macht man Soloselbstständige zu Hartz IV Empfängern und noch Lebende Kranke zu evtl massiv Geschädigten oder Toten sowie Normale Bürger zu Meuterern - Absolutes NoGo Zumal die Ersten !!! Studien über Sicherheit, Wirksamkeit usw bei der Omikron Variante bei Moderna erst jetzt im Feb 2022 und bei BionTech wohl im März beginnen und wir sollen uns damit Kreuzimpfen ?? Was ist mit unseren Grundrechten und der Entscheidung w a s ich meinem Körper zumuten kann wenn ich bereits geimpft bin und dann auch andere geschützt habe aber den Impfstoff nicht wählen darf da zumindest in Bln dann die folgenden Nebenwirkung oder Schlimmers nicht abgedeckt wären bzw die letzte Entscheidung – w e n n überhaupt J&J verfügbar doch der Arzt trifft ? ?

AW: nachträgliche Aberkennung des Impf-

von Johanna am 01.02.2022 um 13:01 Uhr

Es gab von Anfang an, Stimmen, die genau dieses Problem prophezeit haben.

Die Stimmen dagegen waren und sind laut. Nur dumm das jene meist als SCHWURBLER betitelt werden. Haben die dann doch nicht so viel geschwurbelt, sondern sich einfach richtig informiert..

Ich hoffe das diejenigen die Nebenwirkungen haben, es jetzt einfach mal sein lassen. Das wird unsere Krankenkassen nämlich deutlich mehr kosten, als paar Tage auf intensiv.
Ob ungeimpfte das dann auch mitfinanzieren müssen? Da Tot oder Nebenwirkungen ABSICHTLICH in Kauf genommen werden.... ,
Lebensversicherungen ziehen sich ja langsam schon aus der Verantwortung.

Schade, um all die Menschen deren Leben nun für die Katz ist, da sie kaum noch ohne Hilfe leben können....

Ja liebes Deutschland... Mach weiter so..
Lernen durch Schmerz ist wohl die einzige Lösung..

Jansen booster- geht also, richtig?

von Astrid Wenzl am 23.01.2022 um 8:56 Uhr


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Welche Neuerungen ergeben sich durch die 17. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung?

In der 17. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Zeitfenster von 3 bis 6 Monaten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung (d.h. nach der 2. Impfstoffdosis) verabreicht werden. Es wird angenommen, dass wie bei Erwachsenen auch in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen der Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen innerhalb weniger Monate nach der Grundimmunisierung abnimmt. Zudem ist die klinische Wirksamkeit der Impfstoffe gegenüber Infektionen mit der Omikron-Variante im Vergleich zu Delta-Infektionen deutlich reduziert. Durch eine Auffrischimpfung wird der Impfschutz wieder verbessert und die Übertragungs-wahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2-Infektionen reduziert. Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen sollen möglichst frühzeitig ihre Auffrischimpfung bekommen, damit während der derzeit laufenden Infektionswelle symptomatische SARS-CoV-2-Infektionen und Erkrankungen soweit wie möglich reduziert werden. Bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankung empfiehlt die STIKO einen eher größeren Impfabstand von bis zu 6 Monaten, da dadurch aus immunologischen Gründen ein besserer Langzeitschutz erzielt werden kann.

Im Dezember 2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die COVID-19 Vaccine Janssen zur Zweitimpfung zugelassen. Die STIKO empfiehlt aber weiterhin allen Personen ≥ 18 Jahre, die eine erste Impfstoffdosis der COVID-19-Vaccine Janssen erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff (heterologes Impfschema) zu optimieren. Im Vergleich zur 2-maligen Gabe der COVID-19 Vaccine Janssen (homologes Impfschema) zeigt dieses heterologe Impfschema eine höhere Wirksamkeit. Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird weiterhin ein mRNA-Impfstoff empfohlen. Bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch ist es nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, bei Erwachsenen unabhängig vom Alter für die Optimierung der Grundimmunisierung (2. Impfstoffdosis) oder für die Auffrischimpfung (3. Impfstoffdosis) auch die COVID-19 Vaccine Janssen zu verwenden.

Stand: 20.01.2022

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Wiederholungsimpfung bei mastozytose

von Sandra am 22.01.2022 um 16:42 Uhr

Ich finde es eine Frechheit, ich habe bis letzten Juni warten müssen um überhaupt geimpft werden zu können, obwohl ich mit meiner Erkrankung brioritätsgruppe 2 war, weil nur Johnson die Freigabe bei mastozytose hat, ich gelte jetzt plötzlich wieder als ungeprüft und soll nun unter extremen Risiko biontech Impfung bekommen, eigentlich hieß es bei mir jetzt boostern, aber nach den neuen Regeln muss ich noch eine 3 bekommen um als gebootert zu gelten, nur ob dies mir mit dieser Erkrankung zuzumuten ist ist derzeit fraglich, ich muss warscheinlich nach der Impfung zur Überwachung ins Krankenhaus, da ich eine erhöhte Neigung zur allergischen Reaktion habe, ich hoffe nur dass die Regierung mal an uns, die an seltenen autoimmunerkrankungen leiden denken, was sie diesen Menschen damit antun

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Mehr Konfusion

von Jack am 22.01.2022 um 7:34 Uhr

Ich bin in einem Nachbarland mit Johnson und Johnson 1x geimpft worden, danach 6 monate später mit Biontech. Ich gelte im Nachbarland als geboostert. Jetzt weiß ich nicht mehr ob ich nach Deutschland als Geimpfter einreisen darf. Es geht tatsächlich nicht mehr um die Gesundheit.

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Novavax

von Sandra Smith am 21.01.2022 um 14:50 Uhr

Das ist genau meine Meinung das Zeug muss weg.Ich kann weder Biotech noch Moderna bekommen,da ich allergisch darauf reagiere und warte auf den Booster mit Novavax

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Impfung

von TH. Hegger am 21.01.2022 um 12:18 Uhr

Ich glaube garnicht mehr ! Vor 6 Monaten galt ich mit J & J als geimpft . Jetzt gelte ich als UNGEIMPFT !!! Heute war ich zur angeblichen " Booster Impfung ! Pustekuchen, in 3 Monaten bekomme ich die 3 Ladung dieses mysterösen Gebräu gespritzt. Leider muss man mit machen - sonst ist man out of order !

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Deutsche Politik...

von Paul am 19.01.2022 um 12:33 Uhr

Dann soll Janssen hierzulande aber zur Mehrfach-Impfung zugelassen werden, wie z.B. auch in der Schweiz möglich. Und dass die Auffrischung "möglichst" mit mRNA erfolgen soll, kann man sich ja sparen, da es ja nichts anderes mehr gibt, nachdem Astra-Zeneca ausführlich zerredet wurde. Bedauerlich, dass Deutschland wieder mal einen Sonderweg beschreitet, es scheinbar besser weiß als alle anderen, obwohl sogar die EMA das anders sieht.

Es könnte dabei so einfach sein, mit nur zwei Regeln:
- zwei Impfungen in den letzten 12 Monaten = vollst. geimpft
- mind. eine Impfung davon in den letzten 6 Monaten = aufgefrischt/geboostert

Aber so wie das Deutschland gerade macht mit Verkürzung der Fristen und Gültigkeiten wirkt es so, dass viel Impfstoff (möglichst mRNA, möglichst Biontech, Made in Germany) schnell weg muss. Dazu passt die Meldung im Handelsblatt, dass allein Biontech für satte 20% des deutschen Wirtschaftswachstums im letzten Jahr beigetragen hat.

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AW: Deutsche Politik

von SpaziergängermitAluhut am 20.01.2022 um 0:05 Uhr

Allerdings - all die Massnahmen, all die Verkürzungen von Zertifikatsdauern und jetzt die quasi Aberkennung eines Impfstatus nach bisheriger 1facher Janssen-Dosis und die noch immer vorhandene "Empfehlung" nach einer Janssen-Dosis doch bitte einen mRNA reinzujagen - der Eindruck verfestigt sich immer mehr: es geht nicht um die Gesundheit - hier geht es schlicht darum das mRNA Zeug an Mann, Frau, Kind (wahrscheinlich auch noch bald Babys) zu bringen, egal wie und so oft es geht. Alternative Impfstoffe? Immer noch Fehlanzeige: Nova... soll erst Ende Feb erhältlich sein (ich bezweifel es, verzögert sich bestimmt noch mehr). Letztendlich geht es nur um Profit, Kohle in Form von Zuschüssen abgreifen für die Entwicklung von dem Zeug, dann zusätzlich schön abkassieren für das Zeug und natürlich auch alles so zurecht drehen, dass man möglichst viel von dem Zeug braucht, Patentfreigaben Fehlanzeige und schließlich dubiose Vertragsklausen und Geheimhaltungsvorgaben über Jahrzehnte! Wer da glaubt es geht denen um unsere Gesundheit der lebt im rosaroten Einhorn-Glücksbärchi-Wunderland.

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