Apothekerschulungen können starten

BAK: Curriculum zu COVID-19-Impfungen steht

Berlin - 06.01.2022, 16:45 Uhr

Die COVID-19-Impfungen in Apotheken rücken näher. (Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie)

Die COVID-19-Impfungen in Apotheken rücken näher. (Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie)


Das Schulungs-Curriculum zu COVID-19-Impfungen in der Apotheke steht. Wie die Bundesapothekerkammer mitteilt, hat sie die Inhalte der bundeseinheitlichen Fortbildung mit der Bundesärztekammer abgestimmt – schon in den nächsten Tagen könnten die Schulungen starten.

Am gestrigen Mittwoch hat die Bundesapothekerkammer (BAK) in einer außerordentlichen BAK-Vorstandssitzung ihr Curriculum zu Corona-Impfungen vorgestellt. Einem Medienbericht zufolge soll die Bundesärztekammer (BÄK) – mit der das Curriculum laut Gesetz bis Ende 2021 zu erarbeiten war – zunächst nicht einverstanden gewesen sein. Auf Nachfrage der DAZ wollte sich die BÄK hierzu jedoch nicht äußern. Sie verwies auf das in dieser Angelegenheit federführende Bundesgesundheitsministerium, aus dem allerdings ebenfalls nichts über etwaige Probleme zu erfahren war.

Benkert: Erste Impfungen im Februar

Sollte es einen Knoten gegeben haben, so ist dieser nun offenbar gelöst. Die BAK lässt am heutigen Donnerstag per Pressemitteilung wissen, dass die Apothekenschulungen startbereit sind. „Wer impfen will, muss genau wissen, was er tut – das gilt auch für Apothekerinnen und Apotheker. Wir haben die Inhalte einer bundeseinheitlichen Fortbildung zur COVID-19-Impfung festgelegt und diese mit der Bundesärztekammer abgestimmt“, erklärt BAK-Präsident Thomas Benkert. Die theoretischen und praktischen Teile der Schulungen könnten schon in den nächsten Tagen starten. „Die Apothekerkammern der Länder arbeiten bereits daran, schnell viele Berufsangehörige zu schulen“. Mit den ersten Corona-Impfungen in Apotheken rechnet Benkert im Februar.

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Das Curriculum sieht demnach zwölf Fortbildungsstunden zu jeweils 45 Minuten vor. Die theoretische Fortbildung umfasst sechs Stunden: zwei Module zu jeweils zwei Fortbildungsstunden, sowie zwei Fortbildungseinheiten im Selbststudium. Die ebenfalls von einem Arzt oder einer Ärztin geleitete praktische Fortbildung dauert vier Fortbildungsstunden.

Überdies müssen die impfenden Apotheker:innen Ersthelfer sein. Die entsprechende Qualifikation ist nachzuweisen oder in einer zusätzlichen zweistündigen Fortbildung zu erwerben.

Damit es wirklich losgehen kann, müssen allerdings auch noch weitere Regelungen in der Coronavirus-Impfverordnung getroffen werden. Benkert: „Die Schulung der Apothekerinnen und Apotheker ist die wichtigste Voraussetzung für die Impfungen in Apotheken. Andere Aspekte müssen noch geklärt werden, zum Beispiel das Meldeverfahren für die Impfungen an das RKI und der Bezug der Impfstoffe, die in Apotheken verimpft werden können.“ Einen Referentenentwurf zur Änderung der Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium bereits vorgelegt. Die ABDA hat zu diesem auch schon Stellung bezogen und Änderungen angeregt. Mit einer Veröffentlichung der Verordnung ist in den nächsten Tagen zu rechnen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Covid Impfung

von Axel am 06.01.2022 um 18:15 Uhr

Typisch deutsch, mega aufwendig, wir stehen uns beim Vorwärtsgehen selbst auf den Füssen, das Impfen ist kein Hexenwerk...

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