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Bis zu acht Telematik-IDs je Apotheke
Bundesapothekerkammer fühlt sich von der Gematik übergangen
Bereits in der vergangenen Woche hatte die DAZ berichtet, dass Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, SMC-B-Karten mit bis zu acht unterschiedlichen Telematik-IDs einsetzen können sollen. Am gestrigen Donnerstag gab die Gematik den entsprechenden Beschluss per Pressemitteilung bekannt – demnach sind die Apothekerkammern die zuständige Stelle für die Ausgabe der SMC-B für die einzelnen Organisationseinheiten. Die Bundesapothekerkammer hat dies „mit Befremden“ zur Kenntnis genommen.
Bislang geben die Apothekerkammern in der Regel nur eine SMC-B-Karte mit einer Telematik-ID pro Betriebserlaubnis aus. Dies war bei Apothekeninhaber:innen, die zum Beispiel Heime versorgen, Zytostatika herstellen oder Versandhandel betreiben, auf Kritik gestoßen. Sie fürchten unter anderem Organisationsprobleme, etwa weil aktuell in vielen Betrieben ankommende Verordnungen in verschiedenen E-Mail-Postfächern landen. Mit nur einer SMC-B-Karte halten manche Apothekeninhaber:innen diese Differenzierung für nicht mehr möglich.
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Ein weiteres Problem: Kommt es zu einem technischen Defekt, der einen Ausfall der SMC-B-Karte herbeiführt, könnte es für die betroffene Apotheke eng werden. Eine neue SMC-B-Karte zu beantragen und zu erhalten, dauert bekanntlich mehrere Wochen. Sollten Verordnungen bald überwiegend in Form von E-Rezepten ausgestellt werden, bliebe den Betrieben der Zugang zu diesen und allen anderen TI-Anwendungen in dieser Zeit verwehrt.
Gematik: Mehr Nutzerfreundlichkeit
Schon Anfang Oktober hatte die Gematik gegenüber der DAZ explizit die Empfehlung ausgesprochen, dass die Kammern ihren Mitgliedern mehrere SMC-B-Karten ausgeben sollen. Mittlerweile hat sie dazu auch einen Gesellschafterbeschluss gefasst. Wie die Gematik am gestrigen Donnerstag per Pressemitteilung erklärte, können demnach Vor-Ort-Apotheken Institutionskarten mit unterschiedlicher Kennung beantragen – damit wolle man „mehr Nutzerfreundlichkeit“ schaffen. Für die Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben seien die Landesapothekerkammern zuständig. Sie müssten auch das Herausgabeverfahren der weiteren SMC-B für Apotheken bis spätestens 1. Januar 2022 etablieren.
Florian Hartge, Chief Production Officer der Gematik, erklärte: „Diese Karten einer Vor-Ort-Apotheke für ihre verschiedenen Organisationseinheiten, also ihre möglichen verschiedenen Services, können nun jeweils eine eigene Telematik-ID bekommen.“ Auf Wunsch seien bis zu acht unterschiedliche Telematik-IDs möglich. Der Vorteil sei, so Hartge, dass damit die verschiedenen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur – dem „TI-Adressbuch“ – durch andere Akteure des Gesundheitswesens jeweils separat adressiert werden können. Und Hartge spricht auch aus, was einige Apotheken fürchten: „Der Versandhandel einer Vor-Ort-Apotheke wird dann unter dem Namen des Webshops eingetragen und gefunden werden können, nicht unter dem – gegebenenfalls ganz anderslautenden – Namen der Filiale.“ Nutznießer sind also auch Versandapotheken, die mit unterschiedlichen Domains unterwegs sind.
Benkert: „Wir werden das prüfen“
Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), zeigte sich über das Vorgehen der Gematik irritiert: Die Bundesapothekerkammer habe die Pressemitteilung der Gematik „mit Befremden“ zur Kenntnis genommen. „Unserer Ansicht nach darf eine Apotheke nur dann mehr als eine SMC-B-Karte besitzen, wenn es räumlich getrennte Organisationseinheiten gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken, oder aber als Ersatzkarte.“ Die Gematik habe die Ausgabe mehrerer SMC-B-Karten für eine Apotheke im Vorfeld nicht mit den Apothekerkammern abgestimmt. Benkert: „Das ist nicht nur der Sache abträglich, sondern widerspricht möglicherweise dem Kammerrecht. Wir werden das prüfen.“
1 Kommentar
Die Apothekenrealität
von Dr. Stefan Hartmann am 26.11.2021 um 22:06 Uhr
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