Änderung der Corona-Testverordnung

Bürgertests ab Samstag wieder möglich

Berlin - 12.11.2021, 16:00 Uhr

Die kostenlosen Coronatests für jedermann feiern ihr Comeback. (c / Foto: IMAGO / Ralf Pollack)

Die kostenlosen Coronatests für jedermann feiern ihr Comeback. (c / Foto: IMAGO / Ralf Pollack)


Wer sich in einer Apotheke oder Praxis auf SARS-CoV-2 testen lassen möchte, braucht dafür ab morgen nicht mehr bezahlen: Eine entsprechende Verordnung zur Anpassung der Corona-Testverordnung ist heute im Bundesanzeiger erschienen und gilt somit ab morgen. Dann können sich wieder alle Bürger:innen zulasten des Bundes auf das Coronavirus testen lassen. In den vergangenen vier Wochen war dies nur einigen wenigen Personengruppen möglich.

Die Bürgertests sind zurück: Rund einen Monat, nachdem das Testangebot für jedermann ausgelaufen war, wird es auch Apotheken ab morgen wieder möglich sein, alle Menschen mindestens einmal pro Woche auf Kosten des Staates auf SARS-CoV-2 zu testen. Eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Corona-Testverordnung ist heute im Bundesanzeiger erschienen und wir damit morgen wirksam.

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Wer derzeit bereits die Durchführung von PoC-Antigentest anbietet, soll dies demnach weiterhin können. Für Apotheken, Arztpraxen etc. ändert sich nichts. Sie können sich auch künftig jederzeit entscheiden, Bürgertests durchzuführen. Beauftragungen, die bis zum 13. November 2021 bestanden haben, gelten fort. „Eine Beauftragung zusätzlicher weiterer Leistungserbringer nach Absatz 1 Nummer 2 ist nur gültig, wenn sie bis zum 15. Dezember 2021 erfolgt.“ Im Entwurf war noch vorgesehen, dass nur Sanitätshäuser und Drogerien neu beauftragt werden können. Diese Vorgabe ist nun entfallen.

Als Bedingung für die Tester wird zudem festgeschrieben, dass sie „einer nach § 203 StGB geschützten oder vertraglich vereinbarten Geheimhaltungspflicht unterliegen“. Das tun Apotheken bereits nach § 203 StGB. Damit sollen datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden. In der Folge unterliegen alle berechtigten Leistungserbringer, die zur Meldung von positiven Testergebnissen nach § 8 IfSG verpflichtet sind, einer besonderen Vertraulichkeitspflicht.

Keine Änderungen sind bei der Vergütung der Schnelltests vorgesehen. Die Testverordnung wird allerdings nicht schon zum 31. Dezember 2021, sondern erst zum 31. März 2022 auslaufen.

Ärzte sollen mehr Geld für Impfungen bekommen

Zudem sollen höhere finanzielle Anreize für die Praxen die Impfungen stärker in Schwung bringen. Wie der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute vor Journalisten in Berlin informierte, sollen Ärzte statt der bisherigen 20 Euro ab Dienstag 28 Euro je Impfung erhalten, außerdem auch einen neuen Wochenendzuschlag von 8 Euro. Eine entsprechende Änderung der Corona-Impfverordnung ist in Planung. In dieser Woche seien bereits wieder mehr als 4,3 Millionen Dosen bestellt worden, was eine Vervierfachung verglichen mit den vergangenen Wochen sei, so Spahn. Neben den Praxen gebe es wieder mehr als 170 Impfstellen und rund 600 mobile Teams.

Prinzip „2G plus“

Des Weiteren sprach sich Spahn dafür aus, für öffentliche Veranstaltungen das Prinzip „2G plus“ einzuführen – also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich aber noch einen aktuellen Test vorweisen müssen. Die bisher von Bund und Ländern vereinbarte 3G-Regel mit Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete werde alleine nicht mehr reichen. Dies werde außerdem zu oft nicht kontrolliert, so dass eigentlich „0G“ gelte. Erste Länder führen 2G-Regeln schon ein. Dies dürfte auch Thema der für Donnerstag vorgesehene Corona-Runde der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten sein.

Spahn kritisierte zudem Pläne der voraussichtlichen Regierungspartner SPD, FDP und Grüne, in einer neuen Rechtsgrundlage für Maßnahmen künftig weniger mögliche Eindämmungs-Instrumente aufzuführen. „Es braucht mehr, als aktuell möglich gemacht werden soll.“ In den Plänen der Ampel-Partner sind vorerst etwa keine pauschalen Schließungen von Einrichtungen mehr als Möglichkeit für die Länder vorgesehen. Die vom Bundestag festgestellte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ als bisherige Grundlage für Maßnahmen soll den Plänen zufolge am 25. November auslaufen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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