Kooperation mit Scanacs

CGM Lauer pusht die Direktabrechnung

Stuttgart - 12.10.2021, 16:45 Uhr

CGM-Lauer-Kund:innen sollen durch die Kooperation mit Scanacs E-Rezepte direkt abrechnen können. (c / Screenshot: DAZ / www.cgm.com)

CGM-Lauer-Kund:innen sollen durch die Kooperation mit Scanacs E-Rezepte direkt abrechnen können. (c / Screenshot: DAZ / www.cgm.com)


Softwarehersteller CGM Lauer will mit dem Direktabrechner Scanacs zusammenarbeiten. Das gab das Unternehmen am gestrigen Montag bekannt. So sollen die Apotheken besser vor Retaxierungen geschützt werden, bewirbt die Firma die neue Option. Außerdem sollen künftig E-Rezepte auch direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Die Beauftragung eines zwischengeschalteten Apothekenrechenzentrums wäre dann nicht mehr notwendig

Immer wieder kommt es vor, dass ein Medikament abgegeben wird, welches im Nachgang von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet wird. Gerade bei hochpreisigen Medikamenten tut dies den Apotheken richtig weh. Denn Retaxierungen bedeuten für Apotheken bekanntermaßen einen finanziellen Schaden.

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Dieses Problem will der Direktabrechner Scanacs lösen. Die Firma kooperiert bislang mit einer Reihe von Krankenkassen vor allem im Bereich der Zuzahlungsprüfung. Über die Scanacs-Plattform werden die Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt. Dadurch können in der Apotheke zum Beispiel der Zuzahlungsstatus von Patienten oder individuelle Erstattungshinweise eines Kostenträgers nahezu in Echtzeit abgefragt werden. Außerdem kann schon direkt in der Apotheke eine Auskunft erteilt werden, ob die Kosten für ein bestimmtes Arzneimittel von der Krankenkasse übernommen werden.

Scanacs hat einen neuen Partner aus dem Bereich der Softwarehäuser

Nun hat Scanacs einen neuen Partner aus dem Bereich der Softwarehäuser: CGM Lauer. Einer Mitteilung zufolge erlaubt die neue Partnerschaft neben der Zuzahlungsprüfung und anderen Features auch eine Direktabrechnung von E-Rezepten mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Die Beauftragung eines zwischengeschalteten Apothekenrechenzentrums soll nicht notwendig sein. Das sorge für mehr Transparenz bei der Abrechnung und einen schnelleren Zahlprozess, heißt es. Die Liquiditätssicherheit werde erhöht. Das Insolvenzrisiko Dritter habe keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken – angespielt wird hier auf die Insolvenz des Rechenzentrums AvP. Auf der Lauer-Webseite können Apotheken ein Angebot einholen.



jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Nur Rechenzentren garantieren Planungssicherheit!

von Dr. Hermann Vogel am 12.10.2021 um 19:18 Uhr

Jede Direktabrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen schwächt die Position der (bzw. aller) Apotheker gegenüber den Krankenkassen. Die bei einer Direktabrechnungen entstehenden Vorteile sind deutlich geringer einzustufen als die potentiellen Gefahren bzw. Risiken, als "Einzelkämpfer" gegenüber den Krankenkassen machtlos und ggf. handlungsunfähig zu sein. Die Gebühren der Rechenzentren sind akzeptabel und die Retaxationen beherrschbar. Ist nicht die Zuverlässigkeit des monatlichen Geldeinganges durch die Rechenzentren die maximale Planungssicherheit für jede Apotheke!,
Innovationen ja, aber große berufliche Errungenschaften sollten nicht zu Selbstverständlichkeiten herabgestuft werden!

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von Karl Friedrich Müller am 12.10.2021 um 17:25 Uhr

die Abrechnungsstellen rechnen nicht nur ab, sondern erledigen darüber hinaus noch vieles andere für uns. Wer macht das dann? Herstellerrabatte usw und so fort????
Der Sinn erschließt sich mir nicht

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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