DiGA zulasten der GKV

Welche Apps können verordnet werden? (Teil 1)

Stuttgart - 14.09.2021, 15:15 Uhr

An den Apotheken gehen die DiGA bislang weitestgehend vorbei. Zwei Anträge auf dem Deutschen Apothekertag, der kommende Woche stattfindet, wollen das ändern. (Foto: vectorfusionart / AdobeStock)

An den Apotheken gehen die DiGA bislang weitestgehend vorbei. Zwei Anträge auf dem Deutschen Apothekertag, der kommende Woche stattfindet, wollen das ändern. (Foto: vectorfusionart / AdobeStock)


Obwohl sie schon seit geraumer Zeit verordnet werden können, gehen die sogenannten DiGA – das ist die Kurzform für digitale Gesundheitsanwendungen –  an den Apotheken bislang weitestgehend vorbei. Zwei Anträge auf dem Deutschen Apothekertag, der kommende Woche stattfindet, wollen das ändern. Wir haben uns schon einmal angeschaut, welche DiGA es überhaupt gibt und für wen sie gedacht sind.

Ärzte und Psychotherapeuten können seit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Dezember 2019 digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – zulasten der GKV verordnen. Unter digitalen Gesundheitsanwendungen versteht man dabei zertifizierte Medizinprodukte niedriger Risikoklassen (I oder IIa), die hauptsächlich auf digitalen Technologien basieren. Sie sollen den Nutzer bei Diagnose, Adhärenz und Therapie von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen unterstützen.

An den Apotheken gehen die DiGA bislang weitestgehend vorbei. Zwei Anträge auf dem Deutschen Apothekertag, der kommende Woche stattfindet, wollen das ändern. Sie stammen von der Apothekerkammer Berlin. So sollen Apotheken die Versorgung der Patienten mit diesen Apps sicherstellen, indem sie unter anderem dazu beraten – gegen Honorar versteht sich. Um Apotheker:innen dabei zu unterstützen, sollen DiGA dem weiten Antrag zufolge in die ABDA-Datenbank eingepflegt werden.

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Nichtsdestotrotz können schon jetzt in der Apotheke Patient:innen mit entsprechenden Diagnosen darauf hingewiesen werden, dass es die Apps und die Möglichkeit der Verordnung gibt.

Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen ist die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. 20 Apps sind dort bislang gelistet, fünf davon dauerhaft. Für sie konnte der Nachweis zum positiven Versorgungseffekt bereits abschließend erbracht werden.

Welche App für wen? 

Welche Apps das sind und für wen sie sich eignen, stellen wir im Folgenden vor (in zwei Teilen):

Deprexis – Ergänzendes Selbsthilfeprogramm bei Depressionen

Deprexis stellt eine Ergänzung zur ärztlichen beziehungsweise psychotherapeutischen Behandlung dar und richtet sich an volljährige Patienten mit Depressionen sowie depressiven Verstimmungen. Dafür setzt das interaktive Selbsthilfeprogramm auf das psychotherapeutische Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie. In mehreren klinischen Studien konnte eine Reduktion der depressiven Beschwerden bei zusätzlicher Nutzung der Anwendung belegt werden.

In einem virtuellen Dialog werden die Nutzer darin unterstützt, ihre persönliche Situation besser einzuschätzen sowie geeignete Methoden und Übungen für ein besseres Wohlbefinden zu entdecken. Mit einem Stimmungstagebuch sowie Fragebögen soll der Symptomverlauf abgebildet und in Übersichten der regelmäßige Fortschritt veranschaulicht werden. Die Verläufe können auf Wunsch mit dem Behandler geteilt werden. Anregungen und Tipps per SMS oder E-Mail sollen die Nutzer darüber hinaus im Alltag motivieren und bei Antriebslosigkeit mit Impulsen unterstützen. Die Anwendung kann von Ärzten und Psychotherapeuten für 90 Tage verordnet werden. Weitere Infos unter: https://de.deprexis.com/



Nadine Sprecher, Apothekerin, Redakteurin PTAheute.de
redaktion@daz.online


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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