Stellungnahme zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung

KBV lehnt sofortige Auffrischimpfungen für jedermann ab

Berlin - 12.08.2021, 16:00 Uhr

Wenn es im Herbst an die Auffrischimpfungen gegen COVID-19 geht, sollten aus Sicht der KBV zunächst besonders vulnerable Gruppen Vorrang haben, etwa Hochbetagte und Menschen in Pflegeeinrichtungen. (c / Foto: IMAGO / Joerg Boethling)

Wenn es im Herbst an die Auffrischimpfungen gegen COVID-19 geht, sollten aus Sicht der KBV zunächst besonders vulnerable Gruppen Vorrang haben, etwa Hochbetagte und Menschen in Pflegeeinrichtungen. (c / Foto: IMAGO / Joerg Boethling)


Höhere Vergütung für Kinder- und Auffrischimpfungen

Im vorliegenden Entwurf sieht die KBV laut Stellungnahme den „Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse unzureichend berücksichtigt“. Dies war den politisch Verantwortlichen, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinem Haus, bereits mehrfach aus Wissenschaftskreisen vorgeworfen worden. Unter anderem eine Gruppe von rund 30 Fachgesellschaften hatte sich im Zuge der Debatte um Impfungen für Kinder hinter die Empfehlungen der STIKO und gegen Spahns Alleingang gestellt.

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Sowohl mit Blick auf die Auffrischimpfungen als auf Impfungen für Kinder und Jugendliche merkt die KBV zudem einen gesteigerten Beratungsbedarf an. „Anders als bei Regelimpfungen ist es hier so, dass hier die individuelle Indikation mit dem Patienten erörtert und gegenüber den bestehenden Risiken abzuwägen ist“, schreibt sie. „Bezogen auf die Impfung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich der Beratungsbedarf wohl aus dem allgemeinen Umstand, dass es keine allgemeine STIKO-Empfehlung für Kinder und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren gibt als auch vor dem Hintergrund, dass jedenfalls im Regelbedarf sowohl der Impfling als auch dessen Sorgeberechtigte zu beraten sein werden.“ Hier müsse eine höhere Vergütung fällig werden als bisher vorgesehen, findet die Bundesvereinigung: Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung seien beide Sachverhalte „mit einer zusätzlichen Vergütung in Höhe von 8 Euro sinnvoll abzubilden, so dass eine Anhebung der Impfvergütung in beiden Fällen auf 28 Euro sachgerecht wäre“.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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