Und wozu das Ganze?
Die Kostenträger erhalten auf diese Weise detaillierte Informationen darüber, welche Packungen von den Apotheken tatsächlich eingekauft werden. Die Zusatzdaten enthalten nämlich die PZN der tatsächlich eingekauften Packungen. Auch dann, wenn die Preisberechnung nach Hilfstaxe erfolgt.
Es ist davon auszugehen, dass das bei den nächsten Verhandlungen zur Hilfstaxe eine Rolle spielen könnte, zum Beispiel beim Thema Herstellerrabatte. Denn bei der Verarbeitung zu Rezepturen oder der Abgabe von Teilmengen sind diese sonst im weiteren Abrechnungsprozess nicht mehr zu erfassen.
Weil der Listen-EK abgerechnet werden darf, erfahren die Kostenträger aber nicht den tatsächlichen Preis, zu dem die Ware eingekauft wurde. Die individuellen Rabatte werden hier also nicht transparent, wohl aber das grundsätzliche Kaufverhalten.
3 Kommentare
Irrenastalt!?
von Thomas Eper am 04.08.2021 um 16:46 Uhr
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Danke
von Karl Friedrich Müller am 04.08.2021 um 11:29 Uhr
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AW: Danke
von Kai Lücke am 05.08.2021 um 8:36 Uhr
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