Nahrungsergänzungsmittel zum Corona-Schutz

Verbraucherminister warnt vor Werbetricks

Berlin - 29.07.2021, 07:00 Uhr

Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel, die das Immunsystem unterstützen sollen, gibt es viele. Mit einer Schutzwirkung gegen Corona dürfen sie aber nicht beworben werden. (Foto: IMAGO / MiS)

Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel, die das Immunsystem unterstützen sollen, gibt es viele. Mit einer Schutzwirkung gegen Corona dürfen sie aber nicht beworben werden. (Foto: IMAGO / MiS)


Nahrungsergänzungsmittel gegen Corona? Obwohl NEM als Lebensmittel keine Erkrankungen verhindern oder lindern können, finden sich im Internet immer wieder Händler, die solche Werbeversprechen geben. Die baden-württembergische  Lebensmittelüberwachung ist ihnen auf der Spur. Im vergangenen Jahr fielen ihr 19 Angebote negativ auf – unter anderem auf den Webseiten von Reformhausketten und Online-Apotheken. Das geht aus einem aktuellen Jahresbericht des Landesministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hervor.

Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat heute seinen Jahresbericht zur Überwachung von Lebensmitteln, Trinkwasser und Futtermitteln vorgestellt. Unter anderem hat sich die Lebensmittelüberwachung mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) befasst – dabei hat sie auch zweifelhaften Werbetricks nachgespürt, mit denen Unternehmen die Angst der Verbraucher:innen vor einer Coronainfektion ausnutzen.

Im Jahresbericht wird klargestellt: NEM sind keine Arzneimittel – deshalb sind Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, hier nicht erlaubt. Aussagen mit Gesundheitsbezug für Lebensmittel, sogenannte Health Claims, sind zwar möglich – aber nur, wenn die beworbenen Eigenschaften mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden belegt sind und die Aussagen auf EU-Ebene zugelassen wurden. Zur COVID-19-Erkrankung gibt es weder zugelassene Health Claims noch ist es erlaubt, einen direkten Bezug zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und einer Wirkung dagegen herzustellen.

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Dennoch: Bei einer Überprüfung einschlägiger Internetwerbung für NEM fielen der amtlichen Überwachung des Landes 19 Angebote negativ auf: in einem Verkaufs-Webinar, in Newslettern und Blogs sowie auf Webseiten von Reformhausketten, Online-Apotheken oder Unternehmen. Es habe zwar selten direkt krankheitsbezogene Angaben gegeben. Dafür sei mit besonderen Techniken und Tricks ein Zusammenhang zwischen dem angebotenen NEM und einer Wirkung gegen COVID-19 hergestellt worden. Zum Beispiel durch Gestaltung von „Snippet“-Inhalten (den Kurzinformationen, die bei Abfragen mit Suchmaschinen erscheinen), mittels Programmierung der „Suchfunktion“, der Wahl bestimmter Kategoriebezeichnungen im Shop und der Verlinkung von Seiten mit allgemeinen Informationen zu COVID-19. „Beliebt waren auch Abbildungen, die eine Eliminierung des Coronavirus darstellten“, so der Bericht. Auch bei Vor-Ort-Kontrollen seien drei Händler aufgefallen, die in ihrem Werbematerial eine vermeintliche Wirkung der Produkte gegen das neuartige SARS-CoV-2-Virus vortäuschten.

Peter Hauk, baden-württembergischer Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, empfahl Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich nicht durch übertriebene Wirkungsbehauptungen von NEM täuschen zu lassen und rät zur Vorsicht vor unseriösen Angeboten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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