Integration in die Telematikinfrastruktur

Impfzertifikate: DAV vertröstet Apotheken erneut

Berlin - 28.07.2021, 10:50 Uhr

Zugang gesperrt: Digitale Impfnachweise aus der Apotheke gibt es derzeit nicht. (Foto: IMAGO / Ralph Peters)

Zugang gesperrt: Digitale Impfnachweise aus der Apotheke gibt es derzeit nicht. (Foto: IMAGO / Ralph Peters)


Wie geht es weiter mit den digitalen Impfzertifikaten? Das DAV-Portal vertröstet erneut: Man arbeite „intensiv an Lösungen zur Schließung der erkannten Sicherheitslücke“. Neue Informationen werden vorsichtshalber erst für den morgigen Donnerstag angekündigt. Das Bundesgesundheitsministerium drückt es etwas deutlicher aus: Das DAV-Portal werde „aktuell in die Telematikinfrastruktur integriert“.

Nun ist es Apotheken bereits seit einer Woche nicht mehr möglich, digitale COVID-19-Impfzertifikate über mein-apothekenportal.de zu erstellen. Und sie können ihren Kunden und Kundinnen weiterhin keine verbindliche Auskunft geben, wann sie diesen Service wieder anbieten. Mitten in der Ferienzeit ist dies ein besonderes Ärgernis.

Auf dem Portal lautet die Information des Deutschen Apothekerverbands (DAV) heute: „Derzeit wird intensiv an Lösungen zur Schließung der erkannten Sicherheitslücke gearbeitet. Dazu sind bereits erste Tests in Vorbereitung. Über den Fortgang werden wir Sie morgen, Donnerstag dem 29.07.2021, wieder informieren“. Und weiter: „Als Apothekeninhaber/in müssen Sie aktuell nichts weiter tun. Sie erhalten an dieser Stelle zu gegebener Zeit alle weiteren notwendigen Informationen zur Wiederanbindung an das Fachmodul ‚digitales Impfzertifikat‘“.

Die Apotheker:innen können also nichts anderes tun, als abwarten und ihre Kund:innen weiter vertrösten – vielleicht schaffen es diese ja, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ihen den digitalen Impfnachweis ausstellen. Da die Tests erst „in Vorbereitung“ sind, ist offenbar weitere Geduld gefragt. 

Auch die jüngsten Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) klingen nicht, als wäre die Arbeit über Nacht erledigt. Um seine Sicherheit „noch weiter zu erhöhen, wird das DAV-Portal aktuell in die Telematikinfrastruktur integriert“, heißt es von dort. Zugleich betont das Ministerium, dass für das DAV-Portal die gleichen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen wie für die gesamte digitale Zertifikatsinfrastruktur gelten. Die Sicherheitsrichtlinien für die Nutzung des DAV-Portals seien mit dem BMG und IBM, dem IT-Dienstleister des Robert Koch-Insituts, abgestimmt gewesen. Es sei Aufgabe des DAV, dieses hohe Niveau an Datenschutz- und Datensicherheit zu gewährleisten. Zur Anmeldung benötigten Apotheken die Betriebserlaubnis der Apotheke und einen Bescheid des Nacht- und Notdienstfonds. Wie genau die TI-Anbindung am Ende aussehen wird, werden die Apotheken wohl erst sehen, wenn es so weit ist.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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8 Kommentare

BESCHWERDE

von Andreas Wieg am 29.07.2021 um 12:47 Uhr

Vielen Dank für Ihre Kommentare auf mein Posting.
*Update:*
Die Mailadresse für die Beschwerde beim Bundesamt (übrigens über das Bundesamt) habe ich inzwischen gefunden und dort um ein Ersatzverfahren gebeten. Denn meine Arztpraxis stellt die Zertifikate nicht aus, und eine fremde Praxis sowie die Impfzentren kännen das aus technischen Gründen nicht.
Wie ich jetzt gelesen habe,, soll die Plattform voraussichtlich für Apotheken noch diese Woche wieder verfügbar gemacht werden. Bleibt mir also nur, mich zu gedulden. Bis dahin kann ich allerdings nicht ins Ausland reisen, das als Hochinzidenzgebiet gilt. Viele Grüße.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Impfzertifikat

von Glühwürmchen am 01.08.2021 um 23:15 Uhr

Das *digitale* Impfzertifikat ist KEINE Pflicht.
Wenn Sie in ein Hochinzidenzgebiet reisen wollen/müssen, dann können Sie das auch mit Ihrem ganz normalen Impfpass machen.
Dass es digital ist, ist nur "optional", schließlich haben auch sehr viele ältere Menschen kein Smartphone und können das ja auch gar nicht auf ihrem Handy haben, weshalb es ja sowieso keine Pflicht sein kann.


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html

ZITAT: "Ist der gelbe analoge Impfausweis jetzt noch gültig?
Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig."

AW: Coronaeunreiseverordnungg

von Andreas Wieg am 02.08.2021 um 13:52 Uhr

Hallo, nachfolgend die Informationsquellen, auf die ich mich verlassen hatte (ganz unten). Ich verstehe es so, dass bei Einreise ein Zertifikat vorliegen muss, ausgedruckt oder digital. Ich würde das auch nicht mit dem gelben Heft und Presonalausweis versuchen wollen, habe aber inzwischen zum Glück auch das Zertifikat. Was mich ärgert ist, dass sich die beiden Herren vom Chaos Computerckub anscheinend der früheren Kenntisse als Sicherheitsberater zur eGK bedient haben und so zu einer gültigen Heilberuf ID gelangten. Die beiden Zertifikate sind also illegal beschafft worden, das wird aber voraussichtlich wieder nicht geahndet werden... :--( den altmodischen Ausdrick bitte ich zu entschuldigen.

https://www.einreiseanmeldung.de#/

Nachweispflicht:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18620

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Fehlerursache

von Konrad Duden am 29.07.2021 um 8:23 Uhr

Die Ursache für die Plattformstörung liegt vermutlich in den "neuen" Schreibweisen. In den QR-Codes lassen sich wohl die vielen Doppelpunkte und Sternchen und Unterstriche nicht abbilden. Und dann streikt jeder kluge Scanner.
Mal sehen, welche Geniestreiche uns noch blühen?!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

BESCHWERDE

von Andreas Wieg am 28.07.2021 um 21:05 Uhr

Das ist kei gelber Zetel sondern der Impfausweis, der eben keinen QR Coden für die Rückreiseanmeldung enthält. Deiner proaktiv ablenkenden Antwort zu Folge würde ich dich mal als Mtverantwortlichen einschätzen. Der EU-Überereinkunft nach müsst ihr uns ein digitales Zertifikat ausstellen. Die Serverdowntime ist nicht gerechtfertigt. Viele Grüße.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: BESCHWERDE

von Stefan Haydn am 29.07.2021 um 9:45 Uhr

Tut mir leid dies so deutlich zu sagen, aber die "Apotheken" müssen gar nichts!

Die Bundesregierung hat es zu regeln, also beschweren Sie sich dort, desweiteren steht es Ihnen frei den Hausarzt oder die Impfpraxis bzgl. des digitalen Nachweises zu fragen. Die können das auch, werden Ihnen aber aller Voraussicht nach "etwas husten", da mit wichtigeren Tätigkeiten beschäftigt und hierfür unterbezahlt.

Kundenbeschwerde wohin?

von Andreas Wieg am 28.07.2021 um 17:25 Uhr

Guten Tag,
Ich möchte mich als Kunde bei dem zuständigen Bundesamt beschweren. Schließlich steht der Impfnachweis jeden gesetzlich zu und ist Pflicht bei einer Rückreiseanmeldung aus dem Ausland mit Hochizidenzstatus.
An welche Stelle kann ich mich wenden?
Hochachtungsvoll
Andreas Wieg, Ahrensburg/Deutschland

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Kundenbeschwerde wohin

von Markus am 28.07.2021 um 20:08 Uhr

So ein Quatsch. Dein gelbes Impfheft ist ein adäquater Impfnachweis und wird von jeder zuständigen Stelle anerkannt. Klar, ein QR-Code ist bedeutend angenehmer, aber dann muss man den gelben Zettel eben mitschleppen - auch wenn es zugegebenermaßen alles andere als praktisch oder angenehm ist.

Und wenn ich dir noch nen Rat geben darf: Hör bitte mit deinem „hochachtungsvoll“ auf, mit solch altertümlichen Floskeln macht man sich im Jahr 2021 nur noch lächerlich ;)

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