Umsetzung des Staatsvertrags im Zeitplan

Neue Alterssicherungsordnung für die Apothekerversorgung Niedersachsen

Hannover - 21.07.2021, 16:45 Uhr

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat eine neue Alterssicherungsordnung beschlossen.(Foto: Khongtham / AdobeStock)

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat eine neue Alterssicherungsordnung beschlossen.(Foto: Khongtham / AdobeStock)


Selbstverwaltung auf demokratischer Basis

Um diesen Zeitplan einzuhalten, hatte die Kammer eine außerordentliche Kammerversammlung angesetzt, bei der es nahezu ausschließlich um die neue Alterssicherungsordnung ging. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Hans-Georg Möller, würdigte die Bedeutung der berufsständischen Versorgungswerke. Wegen der demographischen Entwicklung kämen auf die umlagefinanzierten Systeme große Belastungen zu. Dort werde eine Generation praktisch doppelt zahlen müssen. Dies gelte jedoch nicht für die kapitalgedeckten Versorgungswerke. Deren großer Erfolg beruhe auch auf der funktionierenden Selbstverwaltung. Diese wolle die Apothekerversorgung Niedersachsen nun auf eine neue, noch demokratischere Basis stellen.

30 Delegierte aus drei Kammern

Auch Eickhoff betonte das Ziel, das Demokratieniveau zu erhöhen. Sie stellte die Inhalte der neuen Alterssicherungsordnung vor. Demnach wird die neue Delegiertenversammlung 30 Mitglieder haben, damit die Verantwortung von einer genügend großen Zahl von Personen getragen wird. Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich jeweils aus der Zahl der Mitglieder des Versorgungswerkes am Ende des Jahres vor der Wahl der Delegierten. Bei der bevorstehenden Wahl entfallen damit 17 Sitze auf Niedersachsen, 8 auf Hamburg und 5 auf Sachsen-Anhalt. Die Delegierten werden von den Kammerversammlungen in den drei Ländern gewählt. Wählbar sind die Mitglieder des Versorgungswerkes mit Ausnahme der berufsfremden Berechtigten aus einem Versorgungsausgleich, also nicht nur Mitglieder der Kammerversammlungen. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, der das Versorgungswerk nach außen vertritt, wird zugleich Vorsitzender der Delegiertenversammlung. Diese soll einmal jährlich tagen. Für die Beschlussfähigkeit werden vier Fünftel der Delegierten anwesend sein müssen. Wie bisher die Kammerversammlung wird die Delegiertenversammlung insbesondere für Entscheidungen über die Leistungen, für Satzungsänderungen und für die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse zuständig sein. Weitere Organe des Versorgungswerkes werden weiterhin der Verwaltungs- und der Aufsichtsausschuss sein. Der Verwaltungsausschuss wird auch künftig für die Geschäftsführung zuständig sein.

 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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