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Umsetzung des Staatsvertrags im Zeitplan
Neue Alterssicherungsordnung für die Apothekerversorgung Niedersachsen
Die Umsetzung des neuen Staatsvertrags für die Apothekerversorgung Niedersachsen geht voran. Am heutigen Mittwoch beschloss die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen eine neue Alterssicherungsordnung. Das ganze Projekt zielt darauf, ein gemeinsames Beschlussgremium für die Mitglieder aus Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt zu schaffen.
Die außerordentliche Online-Sitzung der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen am heutigen Mittwoch war ein Schritt in einer langen Entwicklung zu einer neuen Struktur für die Apothekerversorgung Niedersachsen. Bisher ist die Kammerversammlung in Niedersachsen das oberste Beschlussgremium des Versorgungswerkes, das jedoch Mitglieder aus drei Kammern hat. Daher sind die Mitglieder aus Hamburg und Sachsen-Anhalt weniger als die niedersächsischen Mitglieder in die Beschlussfassung eingebunden. Um dies zu ändern, wird eine neue Delegiertenversammlung der Apothekerversorgung mit Mitgliedern aus allen drei Kammern geschaffen. Der Weg dorthin ist aus formalen Gründen allerdings aufwendig und wird bereits seit Jahren beschritten. Denn dafür ist ein neuer Staatsvertrag zwischen den drei Bundesländern erforderlich. Dieser Vertrag wurde mittlerweile vereinbart und im ersten Quartal 2021 von den drei Landesregierungen unterzeichnet. Danach wurden die Zustimmungsgesetze von den drei Landesparlamenten verabschiedet und veröffentlicht. Daraufhin wurden die Ratifizierungsurkunden hinterlegt und der Staatsvertrag ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Neue Delegiertenversammlung soll im ersten Quartal zusammentreten
Der in der Kammerversammlung im April vorgestellte Zeitplan sei damit eingehalten worden, betonte Kammerjustiziarin Dr. Marion Eickhoff. Mit dem 1. Juli habe eine maximal einjährige Übergangsfrist begonnen, in der die vorgesehenen neuen Strukturen geschaffen werden sollen. Dazu gehöre die nun vollzogene Verabschiedung der Alterssicherungsordnung. Diese bildet künftig das zentrale Regelwerk für die Apothekerversorgung Niedersachsen. Nach der Beschlussfassung werde sie zur Genehmigung an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet. Im Herbst müssten die Kammerversammlungen in den drei Ländern die künftigen Delegierten wählen. Diese müssten im ersten Quartal 2022 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Damit werde die Neustrukturierung abgeschlossen.
Selbstverwaltung auf demokratischer Basis
Um diesen Zeitplan einzuhalten, hatte die Kammer eine außerordentliche Kammerversammlung angesetzt, bei der es nahezu ausschließlich um die neue Alterssicherungsordnung ging. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Hans-Georg Möller, würdigte die Bedeutung der berufsständischen Versorgungswerke. Wegen der demographischen Entwicklung kämen auf die umlagefinanzierten Systeme große Belastungen zu. Dort werde eine Generation praktisch doppelt zahlen müssen. Dies gelte jedoch nicht für die kapitalgedeckten Versorgungswerke. Deren großer Erfolg beruhe auch auf der funktionierenden Selbstverwaltung. Diese wolle die Apothekerversorgung Niedersachsen nun auf eine neue, noch demokratischere Basis stellen.
30 Delegierte aus drei Kammern
Auch Eickhoff betonte das Ziel, das Demokratieniveau zu erhöhen. Sie stellte die Inhalte der neuen Alterssicherungsordnung vor. Demnach wird die neue Delegiertenversammlung 30 Mitglieder haben, damit die Verantwortung von einer genügend großen Zahl von Personen getragen wird. Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich jeweils aus der Zahl der Mitglieder des Versorgungswerkes am Ende des Jahres vor der Wahl der Delegierten. Bei der bevorstehenden Wahl entfallen damit 17 Sitze auf Niedersachsen, 8 auf Hamburg und 5 auf Sachsen-Anhalt. Die Delegierten werden von den Kammerversammlungen in den drei Ländern gewählt. Wählbar sind die Mitglieder des Versorgungswerkes mit Ausnahme der berufsfremden Berechtigten aus einem Versorgungsausgleich, also nicht nur Mitglieder der Kammerversammlungen. Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, der das Versorgungswerk nach außen vertritt, wird zugleich Vorsitzender der Delegiertenversammlung. Diese soll einmal jährlich tagen. Für die Beschlussfähigkeit werden vier Fünftel der Delegierten anwesend sein müssen. Wie bisher die Kammerversammlung wird die Delegiertenversammlung insbesondere für Entscheidungen über die Leistungen, für Satzungsänderungen und für die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse zuständig sein. Weitere Organe des Versorgungswerkes werden weiterhin der Verwaltungs- und der Aufsichtsausschuss sein. Der Verwaltungsausschuss wird auch künftig für die Geschäftsführung zuständig sein.
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