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Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht
Schmerzmittelkombi aus Paracetamol und Ibuprofen bald rezeptfrei
Ein kombiniertes Schmerzmittel mit Ibuprofen und Paracetamol, Levodropropizin in Quimbo und Dexibuprofen: Sollten diese Arzneimittel künftig auch rezeptfrei in Apotheken erhältlich sein? Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht hat seine Entscheidung getroffen.
Bereits zum 84. Mal tagte am 13 Juli 2021 der Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht beim BfArM. Er berät das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie das Bundesministerium für Ernährung und Lebensmittelsicherheit (BMEL) zu Fragen der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln. Welche Arzneimittel dürfen Apotheken künftig auch ohne ärztliche Verordnung abgeben? Es ging um Kombinationsanalgetika mit Ibuprofen und Paracetamol, um das Antitussivum Levodropropizin in Quimbo® und Dexibuprofen.
Paracetamol plus Ibuprofen werden rezeptfrei
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht entschied sich mehrheitlich, kombinierte Zubereitungen aus Ibuprofen und Paracetamol zur oralen Anwendung – mit bestimmten Beschränkungen – aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Derzeit gibt es die verschreibungspflichtigen Kombinationen von ratiopharm (Paracetamol /Ibuprofen-ratiopharm 500 mg/ 200 mg), von Acino (Paracetamol/Ibuprofen Acino 500 mg/200 mg) und von Ever Pharma GmbH (Duoval 500 mg/150 mg Filmtabletten).
Wird auch Quimbo rezeptfrei?
Einig waren sich eigenen Angaben zufolge die unabhängigen Sachverständigen beim antitussiven Wirkstoff Levodropropizin – enthalten ausschließlich in Quimbo® Sirup und Quimbo® Tropfen: Als nicht-opioides Hustenstiller soll Levodropropizin künftig – mit bestimmten Beschränkungen – und zur oralen Anwendung verschreibungsfrei in Apotheken erhältlich sein.
Dexibuprofen
Noch ein weiteres Schmerzmittel hatte der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht auf der Agenda: Dexibuprofen, enthalten in Deltaran® 300 mg und 400 mg von Pharmore. Auch hier fiel die Entscheidung mehrheitlich zugunsten der Rezeptfreiheit von Dexibuprofen: „Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, dem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Dexibuprofen zur oralen Anwendung mit bestimmten Beschränkungen zuzustimmen“, erklären die Sachverständigen. Dexibuprofen ist das S-Enantiomer von Ibuprofen, es hemmt die Cyclooxigenasen COX-1 und COX-2 etwa 100-mal stärker als das R-Enantiomer. Die Nebenwirkungen sind verglichen mit dem Racemat aber vergleichbar
Noch sind dies lediglich Empfehlungen. Folgt das BMG den Voten des Ausschusses, könnte die Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung voraussichtlich frühestens zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
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