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Versorgung der Ärzteschaft mit COVID-19-Impfstoffen
ABDA fordert „deutliche“ Vergütungserhöhung ab 1. Juli
Ab nächster Woche sollen die Apotheken für die Versorgung von Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen 1 Euro mehr pro Durchstechflasche erhalten. Dass die ABDA diese Erhöhung für zu niedrig hält, machte Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bereits gestern in einer Pressemitteilung deutlich. In ihrer Stellungnahme für das Bundesgesundheitsministerium bekräftigt die ABDA erneut ihre Forderung nach einer deutlich höheren Vergütung. Zudem fordert sie, dass diese rückwirkend zum 1. Juli wirksam wird.
Bis heute Vormittag hatten die betroffenen Verbände Zeit, zu den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der Coronavirus-Impfverordnung geplanten Vergütungsänderungen für Apotheken und Großhandel Stellung zu nehmen. Konkret geht es um die Vergütung für die Versorgung der Arztpraxen und Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen. Während es beim pharmazeutischen Großhandel seit dem Impfstart in den Praxen bereits Anpassungen nach unten gab, warten die Apotheken seit dem 17. Mai auf eine Anpassung nach oben. Denn die Verordnung sieht derzeit vor, dass die Vergütung angepasst werden kann – und zwar aufgrund einer „Aufstellung des tatsächlichen Aufwandes“, den die ABDA bis zum besagten 17. Mai dem BMG zu übermitteln hatte. Diese Dokumentation der durchschnittlichen Kosten der COVID-19-Impfstoffversorgung niedergelassener Ärzte und Ärztinnen durch öffentliche Apotheken erhielt das Ministerium auch pünktlich.
Und nun sieht ein Referentenentwurf aus dem BMG vor, dass die Apotheken statt bislang 6,58 Euro ab dem 12. Juli 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial erhalten sollen. Entsprechend erhöhen sich auch die Staffelpreise für die Belieferung von Betriebsärzten.
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Die ABDA verweist in ihrer Stellungnahme zu diesen Plänen auf ihre Dokumentation vom 17. Mai. Danach „liegen die Kosten mit 18,08 Euro zzgl. USt. sehr deutlich über der in dem vorliegenden Entwurf festgelegten Höhe. Eine (zumindest teilweise) Kompensation der seit Festlegung der Entgeltung aufgelaufenen kumulierten Kostenunterdeckung wird noch viel weniger erreicht“. Auch weiterhin sei die Versorgung der Ärzteschaft mit COVID-19-Impfstoffen durch sich wöchentlich ändernde Umgebungsbedingungen gekennzeichnet, argumentiert die Standesvertretung. Damit gebe es nach wie vor jede Woche Anpassungen in Arbeitsabläufen und erheblichen Kommunikations- und Abstimmungsbedarf mit Ärzten und Großhändlern. All dies sei nicht verlässlich mit anderen Aktivitäten in der Apotheke kombinierbar. Im August werde zudem mit Moderna der vierte COVID-19-Impfstoff in die ambulante ärztliche Versorgung eingebacht – auch dies bedeute erneut Umstellungsaufwand.
Kurzum: Der Aufwand der Apotheken, der zusätzlich durch die Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen entsteht, habe bisher nicht abgenommen. Und die jetzt vorgesehene Erhöhung um 1 Euro je Durchstechflasche sei deutlich zu niedrig, um das selbst genannte Ziel des Verordnungsgebers – nämlich die Versorgung von Ärzt:innen mit COVID-19-Impfstoffen für die Apotheken wirtschaftlich zu gestalten – zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt die ABDA ihre Forderung nach Anhebung der Apothekenvergütung auf 18,08 Euro plus Mehrwertsteuer je Durchstechflasche – mindestens aber auf einen den jetzt vorgesehenen Wert „deutlich übersteigenden Betrag“.
Kostenbelastung auch durch Änderungen bei der Großhandelsvergütung
Überdies weist die ABDA darauf hin, dass der Referentenentwurf für die Vergütungsanpassungen des Großhandels und der Apotheken unterschiedliche Stichtage ansetzt. Eigentlich hatte der Großhandel bereits ab dem 1. Juli nur noch eine Vergütung in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial erhalten sollen – statt zuvor 8,60 Euro. Doch hier soll es Aufschub geben: Die geringere Vergütung soll nun erst ab dem 19. Juli greifen. In dieser Kombination, so die ABDA, führten die Vergütungsänderungen „zu erheblichem Mehraufwand in der Abrechnung durch die zwischengeschalteten Apothekenrechenzentren“.
Da die Abrechnung der Großhandelsvergütung über die Apotheken erfolge, sei eine „Kostenbelastung der Apotheken durch die der Vergütung des Großhandels dienenden Änderungen zu erwarten, so dass diese letztlich von den öffentlichen Apotheken zu finanzieren ist“. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Erhöhung der Apothekenvergütung zum 1. Juli 2021 folgerichtig, heißt es in der Stellungnahme.
Nun darf man gespannt sein, wie schnell das BMG seine geplanten Änderungen in der Coronavirus-Impfverordnung umsetzt, wenn sie tatsächlich schon nächste Woche wirksam werden sollen. Vorher ist aber noch eine andere Änderung zu erwarten: Ab dem morgigen Donnerstag soll die Vergütung für die Ausstellung digitaler Impfzertifikate von 18 auf 6 Euro abgesenkt werden.
1 Kommentar
In Worten zehn Euro fünfzig -10,50 € Verlust (!) / Vial
von Armin Heller am 08.07.2021 um 0:00 Uhr
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