Versorgung der Ärzteschaft mit COVID-19-Impfstoffen

ABDA fordert „deutliche“ Vergütungserhöhung ab 1. Juli

Berlin - 07.07.2021, 13:15 Uhr

Die ABDA will, dass die Apotheken für die Versorgung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen besser vergütet werden. (c / Foto: IMAGO / imagebroker)

Die ABDA will, dass die Apotheken für die Versorgung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen besser vergütet werden. (c / Foto: IMAGO / imagebroker)


Kostenbelastung auch durch Änderungen bei der Großhandelsvergütung

Überdies weist die ABDA darauf hin, dass der Referentenentwurf für die Vergütungsanpassungen des Großhandels und der Apotheken unterschiedliche Stichtage ansetzt. Eigentlich hatte der Großhandel bereits ab dem 1. Juli nur noch eine Vergütung in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial erhalten sollen – statt zuvor 8,60 Euro. Doch hier soll es Aufschub geben: Die geringere Vergütung soll nun erst ab dem 19. Juli greifen. In dieser Kombination, so die ABDA, führten die Vergütungsänderungen „zu erheblichem Mehraufwand in der Abrechnung durch die zwischengeschalteten Apothekenrechenzentren“.

Da die Abrechnung der Großhandelsvergütung über die Apotheken erfolge, sei eine „Kostenbelastung der Apotheken durch die der Vergütung des Großhandels dienenden Änderungen zu erwarten, so dass diese letztlich von den öffentlichen Apotheken zu finanzieren ist“. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Erhöhung der Apothekenvergütung zum 1. Juli 2021 folgerichtig, heißt es in der Stellungnahme.

Nun darf man gespannt sein, wie schnell das BMG seine geplanten Änderungen in der Coronavirus-Impfverordnung umsetzt, wenn sie tatsächlich schon nächste Woche wirksam werden sollen. Vorher ist aber noch eine andere Änderung zu erwarten: Ab dem morgigen Donnerstag soll die Vergütung für die Ausstellung digitaler Impfzertifikate von 18 auf 6 Euro abgesenkt werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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ABDA fordert pro Impfstoff-Vial 18,08 Euro netto

1 Kommentar

In Worten zehn Euro fünfzig -10,50 € Verlust (!) / Vial

von Armin Heller am 08.07.2021 um 0:00 Uhr

Danach „liegen die Kosten mit 18,08 Euro zzgl. USt. sehr deutlich über der in dem vorliegenden Entwurf festgelegten Höhe.

Wie kann man dann vom BMG lediglich Kostendeckung fordern??
Betteln wir jetzt schon darum umsonst arbeiten zu dürfen, anstatt wie jetzt vorgesehen mit jedem Vial -10,50 (7,58-18,08) Verlust einzufahren?

Ach nein ich vergaß, das sind ja Werbekosten zur Pflege der Apotheke-Arzt-Beziehung.

BMG und ABDA haben inzwischen wirklich jeden Realitätsbezug verloren.

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