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Corona-Testverordnung im Kabinett
PoC-Test-Vergütung sinkt ab 1. Juli auf 11,50 Euro
Für PoC-Antigentests, die Apotheken und andere beauftragte Leistungserbringer sowie Testzentren künftig durchführen, gibt es ab 1. Juli nur noch 11,50 Euro. Während es beim Plan bleibt, die Durchführung mit einheitlich 8 Euro zu honorieren, sinkt die Vergütung für die Materialkosten auf 3,50 Euro. So sieht es der Entwurf der neuen Corona-Testverordnung vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute dem Bundeskabinett vorgelegt hat.
Die nochmals nachgefeilte Coronavirus-Testverordnung, die heute ihren Weg durchs Bundeskabinett nimmt, bringt ab 1 Juli auch eine Vergütungskürzung für die Durchführung von PoC-Antigentests mit sich. War zunächst noch angedacht, die Materialkosten auf pauschal 4,50 Euro statt bislang bis zu 6 Euro zu senken, wird diese Pauschale für den Test an sich nun auf 3,50 Euro sinken. Damit ergibt sich für Apotheken eine Vergütung von nur noch 11,50 Euro brutto je Test.
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In der Begründung zur Verordnung heißt es dazu: „Aufgrund der Manipulationsanfälligkeit der tatsächlichen Kosten, entfällt der Höchstbetrag und es wird in jeden Fall immer die Pauschale vergütet. Durch die Vergütungsanpassung wird zudem den Marktentwicklungen Rechnung getragen. Um den Beteiligten einen Übergangszeitraum zu bieten, um die jeweiligen Prozesse anzupassen, erfolgt die Vergütungsanpassung zum 1. Juli 2021“.
Zugleich steigt die Pauschale für selbst beschafften und eingesetzten Antigen-Tests zur Eigenanwendung leicht aufdiesebe Höhe wie die für die PoC-Test. Hier waren zuvor 3 Euro vorgesehen. Für die Überwachung dieser Tests vor Ort soll es nach wie vor 5 Euro geben.
Diese überwachten Selbsttests sind allerdings nicht für Bürgertestungen (§ 4a TestV) vorgesehen. Im Blick hat das BMG ihren Einsatz vielmehr in Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV – das sind zum Beispiel Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Behindertenwerkstätten sowie Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlinge und Asylbewerber.
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