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Änderung für neues Tierarzneimittelgesetz
Rx-Tierarzneimittelversand: Ausnahme für exotische Tiere
Im neuen Tierarzneimittelgesetz werden nun wohl doch Möglichkeiten zum Versand von Rx-Tierarzneimitteln geschaffen, aber nur innerhalb Deutschlands und nur für bestimmte Heimtiere, beispielsweise Zierfische, Ziervögel oder Tiere in Terrarien. Die Tierärzte hatten zuvor Bedenken wegen der Versorgung exotischer Tiere angemeldet.
Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) sollen die deutschen Vorschriften mit der EU-Verordnung (EU) 2019/6 harmonisiert werden, die am 28. Januar 2022 EU-weit in Kraft tritt. Nach viel Kritik und zahlreichen Änderungen des Entwurfs steht das neue Gesetz nun offenbar kurz vor der Verabschiedung. In einer Formulierungshilfe vom 15. Juni für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen geht es noch um ein Thema, das während des Gesetzgebungsverfahrens besonders umstritten war: das Versandverbot für Rx-Tierarzneimittel. Der bisherige Gesetzentwurf sieht ein ausnahmsloses Verbot des Fernabsatzes von Rx-Tierarzneimitteln vor und geht damit über die europarechtliche Vorgabe hinaus. Die Verordnung EU 2019/6 verbietet zwar den grenzüberschreitenden Fernabsatz für Rx-Tierarzneimittel zwischen den EU-Mitgliedstaaten, ermöglicht aber den Mitgliedstaaten den Fernabsatz von Rx-Tierarzneimitteln innerhalb ihres Staatgebietes zu erlauben, sofern dafür sichere Strukturen geschaffen werden.
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Aufgrund des geplanten Verbots hatten Vertreter der Tierärzte vor Problemen bei der Versorgung exotischer Tiere gewarnt. Solche Tiere würden meist einmalig von einem der wenigen Experten diagnostiziert und dann von diesen Tierärzten auf dem Versandweg mit Arzneimitteln versorgt. Daraufhin hatte der Bundesrat vorgeschlagen, das Bundeslandwirtschaftsministerium zu ermächtigen, Bestimmungen für sichere Strukturen beim Fernabsatz zu schaffen.
Ausnahme nur für spezielle Heimtiere
Nun soll in § 30 Satz 2 TAMG als Ausnahme vom Versandverbot ermöglicht werden, dass der Versand durch eine Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 TAMG zugelassen wird. Unter dieser neuen Nr. 11 soll das Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt werden, die Voraussetzungen für den Fernabsatz von Rx-Tierarzneimitteln und veterinärmedizinisch-technischen Produkten durch Apotheken oder durch Tierärzte im Rahmen des Betriebs tierärztlicher Hausapotheken mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, soweit es um die Versorgung der in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a TAMG bezeichneten Heimtiere geht. Dies sind nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienende Tiere, die in Aquarien oder Teichen gehalten werden, Zierfische, Ziervögel, Brieftauben, Terrarium-Tiere, Kleinnager, Frettchen oder Hauskaninchen. Damit ist der Anwendungsbereich einer solchen Verordnung eng begrenzt. In der Begründung des Änderungsantrags wird zudem auf mehrere europarechtliche Vorgaben verwiesen, die bei der Gestaltung der Verordnung zu beachten seien.
Versand: Ausnahme statt Regel
Auch wenn der Gesetzgeber diesem Antrag folgt, könnte dies weiterhin als Ausdruck der Zurückhaltung gegenüber dem Versand von Rx-Tierarzneimitteln betrachtet werden. Denn der Versand wäre nur für eng gefasste Ausnahmen zulässig. Der Gesetzgeber würde damit den EU-rechtlichen Rahmen nicht ausschöpfen. Das Thema wird voraussichtlich am Dienstag im zuständigen Ausschuss behandelt.
1 Kommentar
Nee is klar, das wars dann
von ratatosk am 23.06.2021 um 9:00 Uhr
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