Fragen und Antworten

Was Apotheken zum digitalen Impfzertifikat wissen müssen

Berlin - 11.06.2021, 16:30 Uhr

Bereits ab kommenden Montag sollen Apotheken die ersten digitalen Impfzertifikate ausstellen. (Foto: IMAGO / Jan Huebner)

Bereits ab kommenden Montag sollen Apotheken die ersten digitalen Impfzertifikate ausstellen. (Foto: IMAGO / Jan Huebner)


Bereits am kommenden Montag sollen Apotheken die ersten digitalen Impfzertifikate für Kundinnen und Kunden ausstellen, die sich gegen COVID-19 haben impfen lassen. Noch tappen allerdings viele von ihnen im Dunkeln, wie sie sich zum Beispiel auf mein-Apothekenportal.de anmelden können und worauf sie beim Ausstellen der digitalen Bescheinigungen achten müssen. DAZ.online hat einige Fragen und Antworten zusammengetragen.

Was brauche ich, um digitale Impfzertifikate ausstellen zu können?

Die Apotheken benötigen einen Computer mit einem Internetzugang an dem Ort, wo sie die Impfausweise der Kunden digitalisieren wollen, erläutert der Apothekerverband Schleswig-Holstein dazu in einem Rundschreiben vom vergangenen Mittwoch. Das dürfte zumeist in der Offizin oder in der Beratungsecke der Fall sein. „Auf diesem Rechner müssen Sie bzw. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich auf die Plattform einwählen können (Passwort muss zur Verfügung stehen)“, heißt es weiter. Zudem muss der Computer mit einem Drucker verbunden sein, um das Zertifikat bei Bedarf ausdrucken zu können.

Achtung: Am heutigen Freitagnachmittag kam die Information, dass die Passwörter im DAV-Portal geändert werden. „Auf Grund des höheren Schutzbedarfes, insbesondere im Kontext der Freischaltung des Moduls zur Ausstellung digitaler Impfzertifikate, werden die Passwortkonventionen im Portal zum 14.06.2021 geändert. Diese notwendigen Änderungen wurden heute mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Dienstleister des RKI (IBM) besprochen", heißt es auf mein-apothekenportal.de. 

Bei der Anmeldung wird ab Montag, 8:00 Uhr, ein Dialog zur Neuvergabe des Passwortes eingeblendet., informiert der Hessische Apothekerverband. Dies betreffe sowohl die Zugangsdaten der Inhaber selbst, als auch die Passwörter der angelegten Mitarbeiter. Die bisherigen 8-stelligen Passwörter müssen dabei durch 15-stellige Passwörter ersetzt werden.

Wie kann ich mich im DAV-Portal anmelden?

Um sich unter mein-apothekenportal.de zu registrieren, brauchen Apotheken einen Registrierungscode, den sie bereits in den vergangenen Monaten vom Deutschen Apothekerverband erhalten haben sollten. Die wichtigsten Fragen zur Registrierung werden in der Rubrik „Hilfe“ auf der Startseite beantwortet. Dort finden sich auch eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter der man jeweils den Benutzersupport erreicht. 

Ich habe keine Registrierungsnummer. Was kann ich tun?

Dazu heißt es auf der „Hilfe“-Seite des Verbändeportals: „Um einen neuen Registrierungscode zu erhalten, senden Sie eine E-Mail an support@mein-apothekenportal.de. Ein neuer Registrierungscode wird generiert und Ihnen postalisch zugestellt.“

Ich bin kein Verbandsmitglied. Bekomme ich trotzdem einen Zugangscode?

Aktuell ist das Portal nur für Verbandsmitglieder zugänglich. Wie die Apothekerkammer Berlin ankündigt, sollen Nicht-Verbandsmitglieder jedoch in Kürze einen Gastzugang erhalten. Näheres ist noch nicht bekannt.

Wie kann ich meine Apotheke innerhalb des Portals für die Impfzertifikat-Erstellung freischalten?

Laut Apothekerverband Schleswig-Holstein benötigen Apothekeninhaber:innen dafür zunächst ihre Telematik-ID, um sie auf dem Portal zu hinterlegen. „Sie finden diese z. B. in der Auftragsbestätigung, die Sie bei der Beantragung Ihrer SMC-B Karte von Ihrem Dienstleister erhalten haben (meist rechts oben im Briefkopf).“ Wie der Verband weiter informiert, haben diese Dienstleister in den vergangenen Wochen die Telematik-ID in einer gesonderten Mail nochmals an alle Apotheken versendet. Empfohlen wird, im E-Mail-Postfach nach dem Stichwort „Telematik-ID“ zu suchen. „Diese Nummer beginnt mit 3- (z.B. 3-x.x.yyyyyyyyyy.yyy).“ Wie das Freischalten im Einzelnen funktioniert, hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg in einem youtube-Video zusammengefasst, das Sie hier finden.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

digitaler Impfpass

von Ute Lindemann am 13.06.2021 um 12:49 Uhr

Fälschungen leichtgemacht
Ist eigentlich niemandem aufgefallen, dass der geklammerte Impfausweis kinderleicht und unauffällig gefälscht werden kann? Meine Impfung ist auf der Mittelseite des gelben Passes eingetragen, die ich problemlos einem Nichtgeimpften zwecks Digitalisierung "leihen" könnte. Dieses Vorgehen in der Apotheke zu erkennen traue ich mir nicht zu. Deshalb Digitalisierung nur dort, wo die Impfung erfolgt ist.

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Gefährdung der Arzneimittelversorgung!

von Thomas Eper am 12.06.2021 um 11:53 Uhr

Wir liefern empfindliche Impfstoffe mit wöchentlichen Änderungen der Vorgaben, in Bayern verteilen wir noch Kita-Tests und drucken mit erheblichem Aufwand QR-Codes für die CovPass-App, was eigentlich das impfende Personal machen müsste und betreiben nebenbei den ganzen Tag ununterbrochen die telefonische Aufklärung der Bevölkerung, wie die App funktioniert.
Da keine Apotheke für solche zusätzlichen Aufgaben Personal in Reserve hat, wird hier massiv die eigentliche Hauptaufgabe der Apotheken gestört und somit die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gefährdet!

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Immer noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen?

von Hummelmann am 12.06.2021 um 10:05 Uhr

Was soll der ganze Blödsinn?
Wir tippen Daten ab, die bereits digital existieren?
Hat in Berlin noch niemand nachgedacht?
Es würde völlig genügen, wenn die Impfzentren und Arztpraxen anhand der bestehenden Daten diesen QR-Code erzeugen und per ePost an die Patienten verschicken. Das kostet pro Brief keinesfalls 18 Euro und ist deutlich weniger fehleranfällig. Wer kein Handy hat, kann den ausgedruckten QR-Codes auch auf Papier verwenden.
Am Ende bleiben für die Apotheken nur noch die Erfassung der Patienten übrig, die von zwei verschiedenen Impfzentren oder Arztpraxen geimpft wurden. Das würde EDV-technisch deutlich schwieriger sein als die manuelle Erfassung.

Also los geht's Ihr EDV-Spezialisten.
Intelligente Lösungen sind gefragt. Erst denken, dann vor die Kameras der Presse treten.
Digitalisierung ist das Stichwort. Macht doch die Apotheken-vor-Ort bitte nicht zu Tipp-Sklaven der Nation mit schriftlicher Dokumentation und dreifacher Ausfertigung !!!!

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AW: Immer noch nicht im digitalen Zeitalter

von Terry am 12.06.2021 um 11:30 Uhr

Endlich sagt mal einer die Wahrheit, armes digitales Deutschland, immer mit Ihren Datschutz damit bremsen wir uns selbst aus. Ausserdem sind unsere Daten schon längst weltweit auf irgendwelchen Servern gespeichert.

Gefälschter Impfpass...was tun?

von T. La Roche am 11.06.2021 um 18:07 Uhr

Sollten wir einen offensichtlich oder nur vermutlich gefälschten Impfpass vorgelegt bekommen...gibt es eine Anzeigepflicht? Oder kann der "Schwindler" diesen in beliebig vielen Apotheken vorlegen bis eine mal nicht so genau hinschaut?

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Die Belehrung des Patienten ist doch die Krux!

von Felix Maertin am 11.06.2021 um 17:13 Uhr

Warum spricht keiner darüber, dass die Belehrung dokumentiert werden muss und wie das effektiv geschehen soll. Warum (zur Hölle!) gibt es keine Funktion im Portal? Wir tippen doch eh alles manuell ein! Wir werden sowieso jedes Zertifikat ausdrucken, ne 2 Seite mit einmal Klick gleich dazu…
Allein das man keine Mitarbeiter löschen kann…

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