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Apotheker und Kassen einigen sich
Höhere TI-Pauschalen und Refinanzierung des HBA für Angestellte
Was passiert mit den schon beschiedenen Anträgen?
Weiter wurden höhere Pauschalen für die zur Inbetriebnahme der TI benötigten Komponenten vereinbart – für Apotheken, die bereits im zweiten Quartal an die TI angeschlossen waren, rückwirkend. Die Höhe war nämlich ein weiterer Kritikpunkt bei der ursprünglichen Vereinbarung. So wurde die Erstausstattungspauschale von 3.032 Euro auf 3.197 Euro erhöht. Außerdem gibt es für die Kartenterminals 500 statt 450 Euro. Apothekeninhaber:innen, deren Apotheke an die zentrale TI angeschlossen ist und die mindestens im Juli 2021 noch aktiv sind, erhalten zusätzlich einen Zuschuss von 150 Euro für Handscanner. Hier war bisher nichts vorgesehen. Die Vereinbarungen gelten übrigens nur für inländische öffentliche Apotheken, einschließlich ihrer Filialapotheken.
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Laut einer Mitteilung des NNF werden bereits gestellte und/oder beschiedene Inbetriebnahmeanträge automatisch nachbearbeitet und nachbeschieden. Hier sei keine zusätzliche Aktivität der Apotheken erforderlich, heißt es.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren, spätestens ein Jahr vor Ablauf muss neu verhandelt werden – möglicherweise aber auch schon früher, zum Beispiel wenn sich die Marktpreise oder andere Dinge signifikant ändern.
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