Geplante Änderung am Infektionsschutzgesetz

FFP2-Maskenpflicht für Kinder soll fallen

Berlin - 17.05.2021, 15:15 Uhr

Statt FFP2-Masken sollen Kinder und Jugendliche künftig etwa in Bussen und Bahnen medizinische Masken wie OP-Masken tragen dürfen. (c / Foto: IMAGO / Westend61) 

Statt FFP2-Masken sollen Kinder und Jugendliche künftig etwa in Bussen und Bahnen medizinische Masken wie OP-Masken tragen dürfen. (c / Foto: IMAGO / Westend61) 


XS-Größe erhältlich, aber nicht für Kinder vorgesehen

Das bedeutet: Künftig sollen Kinder und Jugendliche etwa im öffentlichen Nahverkehr zum Beispiel OP-Masken tragen dürfen, die FFP2-Maskenpflicht wird voraussichtlich für diese Altersgruppe gestrichen. DAZ.online hatte bereits mehrfach über die Problematik berichtet und unter anderem beim Bundesministerium für Gesundheit, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und beim Bundesverband Medizintechnologie angefragt. Denn auch schon bei der Ausgabe von Schutzmasken an Risikopatient:innen und ALG-II-Empfänger:innen standen Apothekenmitarbeitende vor der Frage, was sie anspruchsberechtigten Kindern anbieten können.

Immerhin – beim BfArM war man sich des Problems bewusst: Wie die Bundesoberbehörde erklärte, habe sie bereits in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei dem zuständigen Normungsausschuss beim DIN (Deutsches Institut für Normung) den Vorschlag zur Normung einer Infektionsschutzmaske eingereicht. In diesem Vorschlag seien neben den Filterqualitäten auch unterschiedliche Größen vorgesehen, hieß es. Bisher ist die Markteinführung einer solchen Infektionsschutzmaske allerdings nicht in Sicht.

Wie DAZ.online im März berichtete, hatte das Bundesgesundheitsministerium der ABDA gegenüber bereits damals auf die bestehende Möglichkeit für Masken in kleinen Größen verwiesen, erklärte aber auch die besondere Situation bei Kindern: „Hinsichtlich der Größen für Kinder gibt es nach Rücksprache mit dem BMAS bislang keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen. […] Kleinste Größe für FFP2-Masken nach der Norm EN 149 ist die Größe XS. Damit ein Atemschutz für Kinder der vorgenannten Verordnung entsprechen kann, müsste zunächst eine Risikobewertung, speziell unter Berücksichtigung der Verwendungsbedingungen für ein Kind und der Atmungskapazität/ -merkmale durchgeführt werden, die bislang allerdings noch nicht erfolgt ist.“

Die geplanten Änderungen müssen nun noch ressortübergreifend abgestimmt werden. Bereits am späten Donnerstagabend könnte der angepasste Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.