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Steinmeier unterzeichnet 4. Bevölkerungsschutzgesetz
Die Bundes-Notbremse kommt
Im Bundesrat wurde bei der heutigen Sondersitzung zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz zwar viel Kritik an der sogenannten Bundes-Notbremse geübt – dennoch ließen die Länder das Gesetz passieren. Trotz aller Bedenken, über die am Ende wohl das Bundesverfassungsgericht befinden wird, war allen klar, dass weitere Zeitverzögerungen nicht angebracht sind. Ganz in diesem Sinne unterzeichnete auch schon Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz. Nun muss es nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden – dies wird für morgen erwartet.
Der Bundesrat hat das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, mit dem die „Bundes-Notbremse“ in das Infektionsschutzgesetz eingefügt wird. In einer Sondersitzung verzichtete die Länderkammer am heutigen Donnerstag darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundestag hatte das Gesetz am Vortag verabschiedet. Es gab keine förmliche Abstimmung. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz anschließend, das jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss – für morgen steht der nächste Veröffentlichungstermin an.
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Kontroverse um „Bundes-Notbremse“
Im Bundesrat äußerten alle sechs Ministerpräsidenten, die sich in der Aussprache zu Wort meldeten, erheblichen Unmut. Sie hatten durch die Bank verfassungsrechtliche Bedenken – insbesondere wegen der starren Notbremse – und Probleme bei der praktischen Umsetzung. Dem Bund warfen sie zudem vor, nicht die Erfahrungen der Länder in der Pandemiebekämpfung berücksichtigt zu haben. Die Länderchefs erkannten aber wegen der anhaltenden Corona-Pandemie den Handlungsbedarf an und wollten das Gesetz daher nicht aufhalten.
Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) kritisierte in scharfer Form die Kompetenzverlagerung auf den Bund. „Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland“, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Die Länderkammer berate über ein Gesetz, „dessen Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend sind“. Der saarländische Regierungschef Tobias Hans (CDU) betonte: „Ob diese Kompetenzverlagerung auf die Bundesebene eine wirkungsvollere Art der Pandemiebekämpfung darstellt, dieser Beweis, der ist noch nicht erbracht. Und der muss erbracht werden.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb in der Sitzung nochmals für das Gesetz und spielte schon den Ball ins Feld der Länder zurück. „Seit Anfang März sind die Instrumente ja alle benannt, aufgeschrieben, eigentlich vereinbart und geeint, inklusive der Ausgangsbeschränkungen“, sagte er. „Und da müssen wir uns ehrlich machen: Obwohl Bund und Länder dasselbe wollen, ist bei vielen der Eindruck entstanden, wir würden nicht am selben Strang ziehen in den letzten Wochen.“ Das einheitliche Handeln, so der Eindruck, sei verloren gegangen. Das Gesetz sei „das Ergebnis all dieser Entwicklungen“.
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