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Stellungnahme der ABDA
Treuhandkonten-Pflicht für Abrechner könnte Kosten für Apotheken erhöhen
Die ABDA begrüßt in ihrer Stellungnahme zu den Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) das Vorhaben des Gesetzgebers, eine Treuhandkonten-Pflicht für Apothekenrechenzentren einführen zu wollen. Doch inwiefern eine solche Pflicht tatsächlich dazu beiträgt, dass sich Skandale wie jener um die Pleite des Abrechners AvP künftig nicht wiederholen, bleibt in der ABDA-Stellungnahme unberücksichtigt. Branchenkenner sind hier bekanntlich kritisch.
Die ABDA begrüßt den Plan der Regierung, eine Treuhandkonten-Pflicht für Apothekenrechenzentren einzuführen. Das geht aus der Stellungnahme der Bundesvereinigung zu den Änderungsanträgen von Union und SPD zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervor, das derzeit als Referentenentwurf vorliegt. „Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Versicherten durch die im GKV-System tätigen Leistungserbringer bedingt aus unserer Sicht auch, dass für die Leistungserbringer verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen und erhalten werden“, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme. „Bei der Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen sind neben qualitativen und strukturellen auch wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen, um die Leistungserbringer auch finanziell in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zum Wohle der Versicherten erfüllen zu können.“
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Hintergrund des Vorhabens ist die Insolvenz des Abrechners AvP, die im vergangenen September das Vertrauen der Apotheker:innen in das etablierte Abrechnungssystem schwer erschüttert hatte. Manch eine der 2.900 betroffenen öffentlichen Apotheken hat der Skandal in existenzielle Not gebracht. Gesundheits- und Finanzausschuss im Bundestag kamen jeweils zu Sondersitzungen zusammen, um über den Fall zu beraten. Echte Hilfe bekamen die finanziell stark belasteten Apotheken allerdings nicht. Die Bewilligung der angekündigten KfW-Kredite scheiterte mehrheitlich an den hoch gesteckten Hürden.
Mitte März signalisierte die Große Koalition zumindest, das Thema präventiv anpacken zu wollen: Per Änderungsantrag zum Referentenentwurf soll eine Treuhandkonten-Pflicht für Apothekenrechenzentren im geplanten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz verankert werden. Diesen Schritt hatte auch die FDP-Fraktion im Bundestag in einem Antrag gefordert, der DAZ.online bereits im November vorgelegen hatte.
Apotheken vor Insolvenzen der Rechenzentren schützen
In ihrer Stellungnahme zum ersten Paket Änderungsanträge zum GVWG lobt die ABDA die Initiative von Union und SPD. „Wir begrüßen, gerade auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen des letzten Jahres, die Absicht, die den öffentlichen Apotheken zustehenden Geldbeträge, die im Rahmen ihrer Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (und anderen Kostenträgern) zwischenzeitlich auf Konten der nach § 300 SGB V beauftragten Apothekenrechenzentren überwiesen werden, besser vor dem Risiko der Insolvenz des Rechenzentrums zu schützen“, schreibt sie.
Gleichzeitig warnt sie aber auch vor der finanziellen Mehrbelastung, die dadurch auf die Apotheken zukommen könnte. „Die vorgesehene Gesetzesänderung ist ein geeigneter Weg, dieses Ziel zu erreichen, auch wenn wir feststellen müssen, dass die Verpflichtung der Apothekenrechenzentren zur Nutzung offener Treuhandkonten die Finanzierungskosten der Apotheken voraussichtlich erhöhen wird.“
1 Kommentar
AVP? Da war doch noch was.
von Thomas Eper am 09.04.2021 um 15:30 Uhr
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