BfR-Höchstmengenempfehlungen Teil 1

Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln – wie viel ist zu viel?

Stuttgart - 29.03.2021, 07:00 Uhr

Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. (Foto: Menta / stock.adobe.com)

Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. (Foto: Menta / stock.adobe.com)


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Empfehlungen für Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und angereicherten Lebensmitteln aktualisiert. DAZ.online hat die Ergebnisse zu den NEM für Sie in einer Tabelle zusammengefasst – für den schnellen Überblick in der Apotheke.

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gibt es nicht nur in der Apotheke en masse. Auf Verlangen der Kundinnen und Kunden hierzu konkrete Empfehlungen auszusprechen, fällt aber oft schwer, auch weil es anders als bei Arzneimitteln keine Fachinformationen gibt. Wer sich nach den Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) richtet, der merkt schnell, dass die meisten NEM deutlich höhere Mengen enthalten, als für eine angemessene (natürliche) tägliche Zufuhr angeraten wird. 

Nun werden NEM im Idealfall nicht dauerhaft und nur bei zumindest einem Verdacht auf einen Mangel eingesetzt. Die Einnahme ist also nicht grundsätzlich abzulehnen. Wie viel aber tatsächlich zu viel ist – für ein NEM –, mit dieser Einschätzung steht man in der Apotheke meist ziemlich alleine da. Immerhin: Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) nimmt immer wieder umfangreich Stellung zu gesundheitlichen Risiken durch NEM und informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über gesundheitliche Probleme, die mit dem Verzehr solcher Produkte verbunden sein können.

Nun schreibt das BfR in seiner aktualisierten Stellungnahme zu „Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln“, dass verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene existieren. Die aktualisierten Empfehlungen sollen damit als Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen. DAZ.online hat die empfohlenen Höchstmengen für Sie in einer Tabelle zusammengefasst, für einen schnellen Überblick in der Apotheke.

Fettlösliche Vitamine – Höchstmengenvorschläge laut BfR 

Vitamin A 

Option 1: kein Zusatz zu NEM. 

Option 2: Zusatz bis zu 0,4 mg Vitamin A pro Tag. Unter Berücksichtigung eines Unsicherheitsfaktors von 2 bezüglich möglicher Mehrfachverwendung von Vitamin-A-haltigen NEM, neben anderen wissenschaftlichen Unsicherheiten, entspricht dies einer Höchstmenge von 0,2 mg Vitamin A pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM.

Auf Vitamin-A-haltigen NEM wird zudem ein Hinweis empfohlen, der besagt, dass Vitamin A in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden soll. (Quelle: BfR)

Beta-Carotin 

3,5 mg β-Carotin pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR) 

Vitamin D 

20,0 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts, Jugendliche und Erwachsene. (Quelle: BfR)

Vitamin E

30 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR)

Vitamin K 

 Vitamin K1 80,0 µg

Vitamin K2 25,0 µg

pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts.

Warnhinweis empfohlen: Personen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, sollten vor dem Verzehr von Vitamin K-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln ärztlichen Rat einholen. (Quelle: BfR)

Wie kommt das BfR zu seinen Höchstmengenempfehlungen? Durch diese soll sichergestellt werden, dass die Nährstoffzufuhr über NEM und angereicherte Lebensmittel zwar eine signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahmen ermöglicht, zugleich soll aber die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen geschützt werden. Drei wichtige Parameter spielen bei der Ermittlung eine Rolle:

  • die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten tolerierbaren Tageshöchstmengen (Tolerable Upper Intake Level, kurz UL)
  • die Zufuhrmengen von Vitaminen und Mineralstoffen durch die übliche Ernährung sowie die jeweiligen Zufuhrreferenzwerte (Dietary Reference Values, kurz DRV)
  • zusätzlich wurde bei nahezu jedem Nährstoff ein Unsicherheitsfaktor von 2 verwendet

Auch Jugendliche berücksichtigt

Um sicherzustellen, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Verzehr von NEM oder angereicherten Lebensmitteln nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche sehr unwahrscheinlich sind, wurde bei der Höchstmengenableitung für NEM die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen als Bezugsgruppe gewählt.

Bei einem Teil der Höchstmengen für NEM empfiehlt das BfR zusätzlich verpflichtende Angaben auf den Produkten. Außerdem macht das BfR darauf aufmerksam, dass durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und zukünftige Marktentwicklungen gegebenenfalls Anpassungen der Höchstmengen erforderlich werden können.

Wasserlösliche Vitamine – Höchstmengenvorschläge laut BfR 

Vitamin B1, Vitamin B2 und Pantothensäure 

Für die Vitamine B1, B2 und Pantothensäure wurden keine Tolerable Upper Intake Level (UL) abgeleitet und selbst bei Verzehr von Mengen weit oberhalb der Zufuhrempfehlungen keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte beobachtet. 

Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kann daher auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes auf die Festlegung von Höchstmengen für diese drei Vitamine zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und zur Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs verzichtet werden. (Quelle: BfR)

„Niacin“

Die Bezeichnung „Niacin“ wird als Sammelbezeichnung für Nicotinsäure und Nicotin(säure)amid verwendet. Beide Substanzen können Lebensmitteln als Niacinquellen zugesetzt werden. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist zusätzlich Inosithexanicotinat als Niacinquelle erlaubt. 

Nicotinamid (= Nicotinsäureamid): 160 mg pro Tagesverzehrempfehlung pro Produkt. Bei NEM mit Tagesverzehrempfehlungen von mehr als 16 mg Nicotinamid wird ein Hinweis empfohlen: Schwangere sollten auf die Einnahme solcher Produkte verzichten.

Nicotinsäure: 4 mg pro Tagesverzehrempfehlung pro NEM. 

Inosithexanicotinat: 4,4 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM.

(Quelle: BfR)

Vitamin B6

3,5 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR)

Folsäure

200 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM.

Ungeachtet dessen wird die Supplementierung von 400 µg Folsäure pro Tag für Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere im ersten Trimester weiterhin als die am besten geeignete Maßnahme zur Prävention von Neuralrohrdefekten (NRD) angesehen und ausdrücklich empfohlen. Bei Produkten mit Folsäuredosierungen in dieser Höhe sind laut BfR eine klare Kennzeichnung und Maßnahmen zur gezielten Kommunikation unerlässlich. (Quelle: BfR)

Vitamin B12

25 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR)

Biotin

Für Biotin wurde kein Tolerable Upper Intake Level (UL) abgeleitet, und selbst bei Verzehr von Mengen weit oberhalb des Zufuhrreferenzwertes wurden keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte beobachtet. Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kann daher auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes auf die Festlegung einer Höchstmenge für Biotin zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln und zur Anreicherung von sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs verzichtet werden.

Angesichts der in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Fälle von Verfälschungen labordiagnostischer Untersuchungen durch Biotin empfiehlt das BfR aber, auf biotinhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln grundsätzlich einen Hinweis anzubringen: 

Personen, die sich einem Labortest unterziehen müssen, sollten ihre Ärztin / ihren Arzt oder das Laborpersonal darüber informieren, dass sie Biotin einnehmen oder kürzlich eingenommen haben. (Quelle: BfR)

Vitamin C

250 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines NEM. (Quelle: BfR)

In Teil 2 wird DAZ.online die aktualisierten Höchstmengenvorschläge für Mineralstoffe und Spurenelemente vorstellen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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