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Reaktion auf AvP-Pleite
Gesetzentwurf sieht künftig mindestens zwei Geschäftsleiter für Factoringinstitute vor
Regel hätte auch für AvP gegolten
In der Begründung heißt es dazu, die Maßnahme habe „das Ziel, die Governance der beaufsichtigten Factoring- und Leasinginstitute zu verbessern“. Dem liege die Annahme zugrunde, dass ein zweiter Geschäftsleiter die Kontrolle erhöhe und „dolose Handlungen“ seitens eines Geschäftsleiters erschwere. Außerdem verringere ein zweiter Geschäftsleiter „die personengebundene Abhängigkeit eines Unternehmens von der Geschäftsleitung“.
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AvP-Insolvenz
Die AvP-Insolvenz wird in der Begründung nicht erwähnt, aber eine solche Vorschrift hätte auch für AvP gegolten. Ob sie die Insolvenz verhindert hätte, muss offenbleiben. Allerdings bezieht sich die geplante Neuregelung nur auf Factoringinstitute und Anbieter von Finanzierungsleasing. Apothekenrechenzentren und andere Abrechnungsunternehmen, die kein Factoring anbieten, werden davon nicht betroffen sein.
FDP-Finanzexperte Schäffler sieht Vollzugsdefizit
Zudem bleibt die Frage, ob im Fall von AvP die vorhandenen Regeln wirklich umgesetzt und ausgeschöpft wurden. In diesem Sinne äußert sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler gegenüber DAZ.online kritisch zur geplanten Neuregelung. Schäffler erklärt: „Der Bundestag darf jetzt nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Es gibt weniger ein Defizit an Regeln, sondern ein Vollzugsdefizit. Bei AvP haben die Wirtschaftsprüfer und die BaFin zu lange weggeschaut oder zu langsam agiert.“ Schäffler wird auch in der heutigen Bundestagsdebatte zum Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz sprechen.
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