- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- Glaeske: „Cannabis ist ...
Cannabis-Report 2020
Glaeske: „Cannabis ist kein Wundermittel!“
Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes sind die GKV-Ausgaben für Cannabinoide in Deutschland sprunghaft angestiegen. Dies stellen die Autoren des Cannabis-Reports 2020 fest, den die BKK Mobil Oil gemeinsam mit dem Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen erarbeitet hat. Sie fordern eine wissenschaftsbasierte Einschränkung der Rahmenbedingungen für die Verordnung. Könnte ein eigenes Rezeptformular analog dem T-Rezept helfen?
Mit dem „Cannabis-Gesetz“ von März 2017 wurde die Verordnung von Cannabinoiden zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Erlaubnisvorbehalt ermöglicht. Inzwischen werden mehrere Zehntausend Patient:innen hierüber therapiert – und das nicht immer mit einer belastbaren Begründung. Das meinen jedenfalls die Autoren des Cannabis-Reports 2020, den die BKK Mobil Oil zusammen mit dem Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen unter Leitung von Gerd Glaeske erarbeitet hat.
Mehr zum Thema
Drei Jahre Cannabis-Gesetz
Barmer: In Bayern ist Cannabis besonders gefragt
Cannabis auf Rezept
Medizinalcannabis
Mit rund einer Million Versicherten gehört die seit 1952 bestehende BKK Mobil Oil zu den Top 20 im System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Plus 500 Prozent in vier Jahren
Der Einsatz von medizinischen Cannabinoiden in der Therapie nimmt immer mehr an Bedeutung zu, bemerkt der Vorsitzende des Vorstandes der BKK Mobil Oil Mario Heise in seinem Vorwort zu dem Report. Die aktuellen Analysen des GKV Arzneimittelschnellinformationssystems (GAMSI) zeigen danach eine dynamische Marktentwicklung mit erheblichen Zuwachsraten: Rund 27 Millionen Euro in 2017, 73,5 Millionen in 2018, 123 Millionen in 2019 sowie prognostizierte Ausgaben für Cannabinoide in 2020 in Höhe von 151 Millionen Euro, basierend auf den Daten der ersten beiden Quartale, belegen dies mehr als deutlich. Das entspreche einem Zuwachs von mehr als 500 Prozent in vier Jahren, rechnet Studienleiter Glaeske in einer Pressemitteilung zum Cannabis-Report 2020 vor.
Applikationsformen im Markt
Cannabis für den medizinischen Gebrauch umfasst den Einsatz von Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol sowie Nabilon und den Cannabis-Extrakt Nabiximols, und zwar innerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete (In-Label-Use) und seit März 2017 auch außerhalb dessen (Off-Label-Use). Weiterhin können Apotheken Rezepturen mit Cannabisextrakten oder Dronabinol als Kapseln, Lösung zur Einnahme oder zur Verdampfung auf Betäubungsmittelrezept abgeben und zudem Cannabisblüten für Teezubereitungen oder zur Verdampfung zulasten der GKV abrechnen.
1 Kommentar
JA leider
von Andreas Dömling am 16.03.2021 um 13:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Cannabis kein Wundermittel...
von pille62 am 16.03.2021 um 13:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.