- DAZ.online
- News
- Politik
- BMG: Es gibt keinen ...
Nationales Gesundheitsportal
BMG: Es gibt keinen Vertrag mit Google
„Eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Pressemarkt besteht nicht“
Was einen möglichen Konflikt mit dem Diskriminierungsverbot und der Pressefreiheit betrifft, wie von vielen Verlegern angeführt, sieht das BMG kein Problem. „Eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Pressemarkt besteht nicht. Weder das Nationale Gesundheitsportal selbst noch die Wiedergabe seiner Inhalte in Internetsuchmaschinen berühren den privatwirtschaftlichen Pressemarkt.“ Die Inhalte des Nationalen Gesundheitsportals sind demnach eng begrenzt auf objektive Gesundheitsinformationen aus bestimmten, klar definierten Quellen. „Das Nationale Gesundheitsportal ist kein presserechtliches Erzeugnis und bietet keine journalistisch gestalteten Beiträge.“
Aus den Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Belangen der Gesundheit folge „die Befugnis, objektive gesundheitsbezogene Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in zeitgemäßer und verständlicher Form bereitzuhalten. Mit der Einrichtung und Kommunikation des Nationalen Gesundheitsportals macht das Bundesministerium für Gesundheit von dieser Kompetenz Gebrauch.“ Dass eine Förderung und Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung erforderlich sei, ergebe sich auch aus verschiedenen Studien. Gemeint ist damit offenbar vor allem eine im Jahr 2016 veröffentlichte Studie der Universität Bielefeld, die ergeben hatte, dass rund die Hälfte der Menschen in Deutschland über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz verfügt. „Eine Kritik oder Benachteiligung privatwirtschaftlicher Presseerzeugnisse im Gesundheitsbereich ist damit nicht verbunden.“
Hat Spahn etwas zu verbergen?
Den FDP-Gesundheitsexperten Wieland Schinnenburg, der die Kleine Anfrage federführend für seine Fraktion eingebracht hatte, stellt der Antwort des Ministeriums nicht zufrieden. „Die Antwort der Bundesregierung zeichnet ein diffuses Bild: Es gebe weder eine schriftliche noch eine mündliche Vereinbarung mit Google“, teilt er mit. „Dazu passt nicht, dass der Minister noch im November 2020 gemeinsam mit Google-Europachef Philipp Justus auf der Bühne stand und die gemeinsame Zusammenarbeit lobte.“ Auch dass Google suchmaschinenoptimierte Inhalte zur Verfügung stellt, widerspreche dem. „Es macht misstrauisch, dass die Pressemitteilung zur Kooperation vom 10. November 2020 aus dem Netz genommen wurde“, merkt der Abgeordnete an. „Den Eindruck, er habe etwas zu verbergen, muss Minister Spahn schnellstens ausräumen.“
1 Kommentar
.
von Anita Peter am 25.01.2021 um 12:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.