IHK und HWK Südthüringen

Warten auf Schnelltests aus der Apotheke

Traunstein - 21.01.2021, 09:15 Uhr

Unternehmen planen, infizierte Mitarbeiter mit SARS-Cov-2-Antigen-Schnelltests selbst zu identifizieren. (x / Foto: imago images / Sven Simon)

Unternehmen planen, infizierte Mitarbeiter mit SARS-Cov-2-Antigen-Schnelltests selbst zu identifizieren. (x / Foto: imago images / Sven Simon)


Ausbildungsunternehmen dürfen Tests beziehen

Doch das möchte die IHK Südthüringen gerne geändert wissen, erklärt Pieterwas. Zunächst nahm man Kontakt mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf – bislang erfolglos. Dann sei bekannt geworden, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in seiner neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung, in der unter anderem die weitgehende Verpflichtung zum Homeoffice eingeführt wird, eine Testpflicht in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern bei Inzidenzwerten über 200 vorsah. Der Thüringer Ministerpräsident habe beim Bund-Länder-Treffen am vergangenen Dienstag darauf aufmerksam gemacht, dass deshalb die Medizinprodukte-Abgabeverordnung entsprechend geändert werden müsse. Doch statt der erhofften Änderung wurde, so Pieterwas, in der am gestrigen Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Version auf Betreiben des BMG die geplante Testpflicht gestrichen.

Wie geht es nun weiter mit den Schnelltests in Unternehmen? „Wir ackern daran, dass über den Industrie- und Handelskammertag die Medizinprodukte-Abgabeverordnung geändert wird“, berichtet Pieterwas. Bis dahin wird den Unternehmen in einem Zwischenschritt anderweitig Zugang zu Schnelltests ermöglicht. Zum einen können bereits jetzt schon Ausbildungsunternehmen Tests aus den Apotheken beziehen, da sie von der Erweiterung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Dezember erfasst werden. Zum anderen wird den Unternehmen eine Liste der Landesapothekerkammer Thüringen zur Verfügung gestellt mit allen Apotheken, die selbst Schnelltests durchführen.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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