„Apotheker in der Diabetologie“ und DDG

Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Glucose-Fertiglösung!

Stuttgart - 15.01.2021, 10:44 Uhr

Der oGTT ist generell für die Diabetes-Diagnostik und nicht nur für die Schwangerschaftsdiabetes-Diagnostik wichtig. (c / Foto: RFBSIP /stock.adobe.com)

Der oGTT ist generell für die Diabetes-Diagnostik und nicht nur für die Schwangerschaftsdiabetes-Diagnostik wichtig. (c / Foto: RFBSIP /stock.adobe.com)


Es klingt so einfach – ein bisschen Zucker in Wasser auflösen –, ist es aber nicht. Das betont die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) nun schon seit geraumer Zeit. Mittlerweile steht zwar durch die Zusammenarbeit von Diabetologie und Pharmazie eine neue verbesserte Rezeptur als Ersatz für die stark vermisste Fertigarzneimittel-Glucose-Lösung zur Verfügung. Diese müssen die Krankenkassen nun aber noch in der Breite nutzbar machen, fordern Experten aus beiden Fachgebieten.

Schon im November vergangenen Jahres berichtete DAZ.online über eine neu vom NRF entwickelte Vorschrift (Ziffer 13.8) zur Herstellung einer fertigen Glucose-Lösung – als Ersatz für das Fertigarzneimittel. Der Vertrieb des Fertigarzneimittels war von der Herstellerfirma Roche nämlich im Sommer 2020 eingestellt worden. Aber auch bereits im Herbst 2019 war das Fertigarzneimittel aufgrund von Produktionsproblemen nicht lieferbar gewesen. Zudem war es schon länger aus Erstattungsgründen eine verbreitete Praxis in Apotheken, Glucose-Monohydrat als abgeteiltes Pulver herzustellen, welches dann in der Arztpraxis in Trinkwasser aufgelöst wurde.

Nicht erst seit dem tragischen Tod einer Frau und ihres ungeborenen Kindes – aufgrund einer Verunreinigung der Glucose für den Test auf Schwangerschaftsdiabetes – sprach sich im September 2019 die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Stellungnahme deutlich gegen eine solche Herstellung der Glucose-Lösung in der Arztpraxis aus. Das Vorgehen gilt als zu fehleranfällig.

Zur Durchführung des oralen Glucose-Toleranztests sind anwendungsfertige Trinklösungen also die beste Alternative zum fehlenden Fertigarzneimittel. Klar ist aber auch, dass deren Herstellung kostenintensiver ist, als die bisherige Pulverabfüllung und auch teurer als das außer Handel genommene Fertigarzneimittel. Das erklärte PTAheute-Autorin und Apothekerin Dr. Annina Bergner im November auf DAZ.online. „Eine einheitliche Regelung mit den Kostenträgern bezüglich einer Kostenübernahme der neuen NRF Vorschrift 13.8. ist daher wünschenswert“, schlussfolgerte sie. 

Standardisierte Rezeptur in der Breite nutzbar machen!

Nun hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) am Dienstag vergangener Woche eine neue Pressemitteilung herausgegeben, in der sie von Apotheker:innen unterstützt wird. Unter der Überschrift „Diabetologen und Apotheker fordern die Kostenübernahme von qualitätsgesicherter Glucose-Fertiglösung“, wird die große Bedeutung des Glucosetoleranztests (oGTT) erklärt und auf die neue NRF-Rezeptur verwiesen. Um diese schnellstmöglich flächendeckend für die Durchführung des oGTT zur Verfügung stellen zu können, fordere die DDG eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, heißt es. „In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier hat die DDG die Problematik dargelegt und einen Vorschlag für die standardisierte Herstellung einer zuverlässigen Glucose-Lösung durch die Apotheken nach dem Deutschen Arzneimittel-Codex gemacht.“ Es sei notwendig, den Mehraufwand in Apotheken und Praxen mit einem kostendeckenden Preis zu honorieren, heißt es. Nur so könne der neue standardisierte Rezepturvorschlag in der Breite nutzbar gemacht werden. Die Behandelnden sollen entlastet werden und der ärztliche Versorgungsauftrag auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage ermöglicht werden.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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