Test auf Schwangerschaftsdiabetes

DDG: Kassen sollen Glucose-Fertiglösungen erstatten

Stuttgart - 29.11.2019, 11:30 Uhr

Falsche Testergebnisse? Laut DDG besteht bei selbst hergestellten Glucoselösungen die Gefahr, dass ein Gestationsdiabetes unerkannt bleibt. (m / Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com)

Falsche Testergebnisse? Laut DDG besteht bei selbst hergestellten Glucoselösungen die Gefahr, dass ein Gestationsdiabetes unerkannt bleibt. (m / Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com)


Aus Kostengründen erstatten die meisten Krankenkassen keine Glucose-Fertiglösung mehr für das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes. Praxen lösen daher selbst zuvor in der Apotheke abgefüllte Glucose auf. In einer aktuellen Pressemitteilung rät die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) von dieser Praxis ausdrücklich ab, weil sie ein Risiko für Ungenauigkeiten und Verunreinigungen berge und so zu falschen Testergebnissen führen könne. Kassen sollen die Fertiglösung im Sinne der Gesundheit von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder flächendeckend erstatten, so die DDG.

Laut Mutterschaftsrichtlinien wird seit 2012 das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes – auch Gestationsdiabetes genannt (GDM) – von den Krankenkassen erstattet. Bei dem zweistufigen oralen Glukosetoleranz-Test (oGTT) trinkt die werdende Mutter im Zeitraum zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine Lösung mit 50 Gramm Glucose. Werden erhöhte Blutzuckerwerte gemessen, folgt ein erneuter Nüchtern-Test mit 75 Gramm Glucose. Inzwischen haben einige Krankenkassen aus Kostengründen beschlossen, Fertiglösungen nicht mehr zu erstatten. „Stattdessen sollen Praxen die benötigte Glucose in Pulverform aus Apotheken beziehen und die Lösung für den oralen Glucosebelastungstest selbst zubereiten“, berichtet Professor Dr. med. Ute Schäfer-Graf, Sprecherin der DDG (Deutsche Diabetes Gesellschaft) Arbeitsgruppe „Diabetes und Schwangerschaft“ aus Berlin. 

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Bereits 2016 wies die DDG in einer Stellungnahme auf den dadurch erhöhten organisatorischen Aufwand in Praxen sowie auf gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und ihre ungeborenen Kinder hin. Vor dem Hintergrund des tragischen Vorfalls in Köln, wo eine Schwangere und ihr ungeborenes Kind nach Einnahme einer mit Lidocainhydrochlorid verunreinigten Glucoselösung zu Tode kamen, hat die Diskussion um dieses Vorgehen erneut an Fahrt aufgenommen.

„Für 4 Euro Ersparnis wird Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes aufs Spiel gesetzt“

Zuvor bezogen die meisten diabetologischen und gynäkologischen Praxen die oGTT-Fertiglösung als 300-Milliliter-Flasche für 5,53 Euro in der Apotheke. Die in Tütchen abgefüllte Einzelportion Glucose, die in Wasser aufgelöst wird, kostet in der Apotheke hingegen nur etwa 1,21 Euro. „Skandalös ist, dass mit der Entscheidung einzelner Krankenkassenverbände die Kostenträger aufgrund einer Ersparnis von knapp vier Euro pro Patientin und Screening die diagnostische Sicherheit und auch die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes aufs Spiel setzen“, kritisiert Dr. med. Nikolaus Scheper, Vorsitzender des Bundesverbands niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND). Denn die Zubereitung der Glucoselösung in der Praxis berge diverse Fallstricke.



jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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