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Ohne Rekonstitution
Neuer Vierfach-Meningokokkenimpfstoff Menquadfi
STIKO rät standardmäßig nur zum MenC-Schutz
Die STIKO (Ständige Impfkommission) am Robert Koch-Institut spricht sich beim Schutz vor Meningokokken derzeit nur für eine standardmäßige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C aus, und zwar für Kleinkinder im zweiten Lebensjahr, sprich ab einem Alter von zwölf Monaten. Diese Empfehlung gilt seit 2006. Eine Nachholimpfung sieht die STIKO im Alter von zwei bis 17 Jahren vor. Hingegen sind Impfungen gegen Meningokokken B und die Vierfachimpfungen gegen A, C, W, Y lediglich Indikationsimpfungen.
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Das RKI schreibt dazu: „Bei Vorliegen eines erhöhten Risikos für Meningokokken-Erkrankungen (s. u.) sollten Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Meningokokken ACWY-Konjugatimpfstoff sowie mit einem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden. Zu den Erkrankungen bzw. Therapien mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung gehören z. B. angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion (z. B. Komplement-/Properdindefekte, Eculizumab-Therapie, Hypogammaglobulinämie, Asplenie). Auch gefährdetes Laborpersonal sowie Pilgerreisende oder Reisende in endemische/hyperendemische Länder mit engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie Schüler/Studenten vor Langzeit-Aufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für Schüler/Studenten sollten gegen Meningokokken geimpft sein.“
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