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Beratungsquickie
Wie bekommt man „Maskne“ in den Griff?
Nicht nur das Gesicht will regelmäßig gewaschen werden
4. Stoffmasken regelmäßig waschen
In einer Stoffmaske sammeln sich sowohl von der Haut abgesonderte Fette als auch Schmutzpartikel und Keime aus der Umwelt – zusammen mit der feuchten Atemluft ein reicher Nährboden für Bakterien und Viren. Stoffmasken sollten beim Tragen trocken sein. Sie sind zwar „wiederverwendbar“, aber nur wenn sie auch regelmäßig gewaschen werden, das heißt nach jedem Gebrauch, mit einem parfumfreien Waschmittel, bei mindestens 60 °C. Einmalmasken sollten ihrer Bestimmung nach kein zweites Mal getragen werden.
5. Maskenpause
Wenn eine Maske lange am Stück getragen werden muss, empfiehlt die AAD eine 15-minütige Pause alle vier Stunden, natürlich nur an einem Ort, an dem keine Ansteckungsgefahr besteht.
6. Hautreizende Behandlungen vermeiden
Deutsche und US-amerikanische Dermatologen sind sich einig: Peelings, Salicylsäure und Retinoide können die Haut zusätzlich irritieren. In der Maskenzeit sollte auf derartige Behandlungen besser verzichtet werden. Auch die Nutzung von Aftershave und Lichtgeräten für zu Hause sollte erst einmal ruhen.
7. Vorsicht bei Make-up und Anti-Aging
Die AAD rät, auf Make-up möglichst zu verzichten. Falls dies nicht möglich ist, sollten nur nicht-komedogene Produkte, zum Beispiel auf Mineralstoffbasis, verwendet werden. Prof. Elsner hält eine generelle Warnung vor Make-up dagegen für nicht begründet, ebenso wenig vor Anti-Aging-Produkten, solange sie keine irritierenden Substanzen enthalten und hautverträglich sind.
8. Verordnete Therapien fortführen
Eine Maske ist kein Grund, eine Akne-Behandlung zu unterbrechen. Falls sich der Hautzustand jedoch verschlechtert, sollte der behandelnde Arzt informiert werden.
9. Gesund leben
Neuer Name hin oder her: Alte Empfehlungen für ein reines Hautbild wie eine ausreichende Trinkmenge (mindestens zwei Liter Flüssigkeit pro Tag) und eine ausgewogene und gesunde Ernährung mit viel Obst und Gemüse und wenig Zucker behalten in Pandemie-Zeiten ihre Gültigkeit – dies gilt auch für die häusliche Quarantäne.
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