Apotheker erwirkt einstweilige Verfügung

TeleClinic: Mit nur einer Partnerapotheke geht es nicht

Berlin - 06.11.2020, 15:30 Uhr

Apotheker Thomas Grittmann ist mit der Rückendeckung von Noweda gegen die TeleClinic vor Gericht gezogen – mit Erfolg.  (c / Foto: Grittmann / Park Apotheke)

Apotheker Thomas Grittmann ist mit der Rückendeckung von Noweda gegen die TeleClinic vor Gericht gezogen – mit Erfolg.  (c / Foto: Grittmann / Park Apotheke)


Keine Strohmänner der Noweda

Letztlich sieht das Gericht die Unterlassungsansprüche auch nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise geltend gemacht. Die TeleClinic hatte im Verfahren behauptet, Grittmann und der Patient seien als „Strohmänner der Noweda“ anzusehen. Es habe sich um einen provozierten Testkauf gehandelt, nachdem die Zusammenarbeit mit apotheken.de beendet worden war. Doch dazu erklärt das Gericht nur: Bei diesen Behauptungen handele „es sich um eine Rechtsansicht, die die Kammer so nicht nachvollziehen kann“. Die Ereignisse Ende August in  Grittmanns Apotheke sind für die Kammer nur ein „Anlassgeschehen“, dem sie „keine maßgebliche Bedeutung beimisst“.

privat
Tom Grittmann und Morton Douglas – hier ein Bild aus dem Sommer – freuen sich über ihren Erfolg vor Gericht.

Thomas Grittmann freut sich über seinen juristischen Erfolg. Gegenüber DAZ.online erklärte er, es sei ein wichtiger Sieg für die Vor-Ort-Apotheke. „Wir müssen jetzt aber auch auf politischer Ebene klarmachen, dass wir unverzichtbar sind.“

TeleClinic-Chefin: Neues Portal ist die Lösung der Probleme

TeleClinic droht nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, wenn sie der einstweiligen Verfügung zuwiderhandelt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. TeleClinic-Chefin Katharina Jünger kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte sie, dass ein solcher rechtlicher Schritt aktuell noch geprüft werde. Zudem betonte sie: „Eine gute Partnerschaft von telemedizinischen Anbietern mit Vor-Ort-Apotheken ist wichtig für die lückenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das hat das Landgericht Aschaffenburg in dem jüngsten Urteil bestätigt. Für uns hat die enge Zusammenarbeit mit Apothekern schon immer einen sehr hohen Stellenwert und wird es auch in Zukunft haben.“ Jünger ist sich sicher: Mit dem neuen Apothekenportal habe die TeleClinic eine valide Lösung gefunden, die allen 19.000 Apotheken in Deutschland offenstehe. „Darüber sind wir sehr glücklich.“

Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 5. November 2020, Az.: 2 HK O 20/20



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

TeleClinic

von Gregor Nelles am 07.11.2020 um 17:36 Uhr

Da Urteil des Landgerichts war wirklich überfällig..., zum Glück habe die Richter erkannt, welches falsch Spiel die früher Inhaberin Rose Jünger hier mit den Patienten und Bürger treibt. Unwahre Angebote und Angaben... Kassenrezepte durch TeleClinic und freie Apotheken Wahl..,, beides Fake News.... Dank der Zusammenarbeit mit Morten Douglas und der Noweda ein voller Erfolg für alle Apotheken in Zukunft dürfen keine Rezepte mehr automatisch zugewiesen werden...., und die Strafe auch saftig 250000€ .... , dass traurig ist aber das es mit dem VOASG weiter Gerichtsverfahren geben wird mit dem Nachteile, dass die Versender wie DocMorris dann im EU Ausland sind und deutsches Recht dort nicht gilt.

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