Grippeimpfstoff-Importe

Französisches Vaxigrip Tetra: kein Ausbuchen über Securpharm nötig

Stuttgart - 04.11.2020, 15:30 Uhr

Die ABDA informiert Kammern und Verbände, wie mit den französischen Grippeimpfstoffen hinsichtlich Securpharm zu verfahren ist. (s / Foto: Sanofi Pasteur)

Die ABDA informiert Kammern und Verbände, wie mit den französischen Grippeimpfstoffen hinsichtlich Securpharm zu verfahren ist. (s / Foto: Sanofi Pasteur)


Nachschub bei Grippeimpfstoffen: Das Paul-Ehrlich-Institut hat zusätzliche Influenzavakzinen – Vaxigrip Tetra in französischer Aufmachung – angekündigt. Die PZN ist bekannt – doch wie läuft die Ausbuchung über das Securpharm-System? Ist diese überhaupt erforderlich? Die ABDA informiert nun die Kammern und Verbände.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gab am vergangenen Montag bekannt, dass eine zusätzliche Charge an Grippeimpfstoffen erwartet wird. Konkret handelt es sich um die Vakzine von Sanofi-Pasteur Vaxigrip Tetra in französischer Aufmachung. Wie viele Grippeimpfstoffe es sein werden, ist nicht bekannt. Um Apotheken zu unterstützen sind Fach- und Gebrauchsinformationen auf der Homepage des PEI hinterlegt, gefunden werden die Impfstoffe über die PZN 07752105. Doch wie läuft das eigentlich mit der Serialisierung und mit der Ausbuchung über das Securpharm-System? Als verschreibungspflichtiger Impfstoff ist Vaxigrip Tetra grundsätzlich verifizierungspflichtig – bei Abgabe  der französischen Packungen wird das Securpharm-System demnach nach der Verifizierung und Deaktivierung fragen. Die ADBA hat aus diesem Grund an Kammern und Verbände geschrieben.

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„Da die Packungen keinen Data Matrix Code und keine randomisierte Seriennummer tragen, können sie nicht verifiziert und deaktiviert werden“, erklärt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die genannten Packungen seien auf Basis der Regelungen der Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) in Deutschland verkehrsfähig, bezieht sich die ABDA auf Angaben des PEI. Das Securpharm-System könne aus den o.g. Gründen keine Anhaltspunkte gegen eine Abgabefähigkeit der genannten Packungen liefern.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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